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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Abbildung 15: Modell <strong>der</strong> Mittelzuteilung<br />

spätere Zuweisung<br />

an Mandat möglich<br />

a) Leistungsauftrag<br />

UE ("Mandat")<br />

d) Projekte UE<br />

(strategisch,<br />

Vorfinanzierung)<br />

Verfügbare Mittel<br />

(Gebühren und<br />

Werbeeinnahmen)<br />

b) Struktur<br />

<strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

c) Leistungen UE<br />

ausserhalb Mandat<br />

Eigene Darstellung<br />

a) Finanzierung des Leistungsauftrags („Mandat“) <strong>der</strong> Unternehmenseinheiten<br />

Die Finanzierung des Service-Public-Auftrags <strong>der</strong> Unternehmenseinheiten wird durch einen Zuteilungssockel<br />

(ordentliche Mittelzuteilung) sichergestellt. Dieser setzt sich aus Werbe- und Gebühreneinnahmen,<br />

nach Finanzausgleich unter den Sprachregionen, zusammen. Die Mittelzuteilung<br />

dieser Stufe kann jährlich variieren:<br />

Einerseits wird <strong>der</strong> Sockelbetrag zur Mandatsfinanzierung jeweils für alle Einheiten in identischem<br />

Verhältnis angepasst. Seit <strong>der</strong> Einführung des Modells erfolgt die Anpassung gemäss<br />

Aussagen des <strong>SRG</strong>-Finanzchefs jeweils im Umfang <strong>der</strong> halben Teuerung, womit ein kontinuierlicher<br />

Spar- und Rationalisierungsdruck auf die Unternehmenseinheiten ausgeübt werde.<br />

An<strong>der</strong>erseits können Kredite zur Finanzierung von Projekten aus Stufe d) in das Mandat integriert<br />

werden, wenn solche Projekte definitiven Charakter bekommen (beispielsweise Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Regionalstudios von TSR o<strong>der</strong> das RSR-Programm „Option musique“).<br />

Gesamthaft nahmen die Mandatszuweisungen von 1999-2004 um 11.4% zu, während die Teuerung<br />

in diesem Zeitraum lediglich 4.7% betrug. Dies erklärt sich durch Zuweisungen von Projekten<br />

ins Mandat. Die unterhalb <strong>der</strong> Teuerung liegende Anpassung wurde in den letzten Jahren durch<br />

diese Zuweisungen also weit über die Teuerungsentwicklung angehoben.<br />

Von Bedeutung ist auch die Tatsache, dass die Mandatsfinanzierung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Budgetierung<br />

und Mittelzuweisung auf mutmasslichen Einnahmen (Schätzungen <strong>der</strong> Gebühren- und Werbeeinnahmen)<br />

basiert. Den Unternehmenseinheiten wird damit ein Mindestbetrag „garantiert“. Das<br />

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