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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Jahren lediglich auf Jahresrechnung, Budget und Finanzperspektiven stützen kann, bringt sie<br />

namentlich hinsichtlich <strong>der</strong> wirtschaftlichen Betriebsführung kaum zusätzliche Erkenntnisse gegenüber<br />

<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> externen Kontrollstelle (vgl. Abschnitt 5.2.6).<br />

Nach Einschätzung <strong>der</strong> <strong>EFK</strong> könnte das UVEK das bisher kaum genutzte Instrument von zusätzlichen<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermehrt einsetzen. Der nach <strong>der</strong> geltenden Vereinbarung<br />

notwendige „begründete Verdacht über unwirtschaftliches Verhalten <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong>“ ergibt sich<br />

aufgrund des vorliegenden <strong>Bericht</strong>s <strong>der</strong> <strong>EFK</strong> im Bereich <strong>der</strong> ungenügenden Nutzung von Synergien.<br />

Das UVEK hat nach Meinung <strong>der</strong> <strong>EFK</strong> hier die Möglichkeit zu zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> nicht klare Fortschritte zur verstärkten Nutzung<br />

von Synergien belegen kann. Zudem kann sich allenfalls in Zukunft auch aus den Ergänzungsauskünften<br />

nach Art. 36 Abs. 4 des neuen RTVG ein begründeter Verdacht auf ein ungenügendes<br />

wirtschaftliches Verhalten ergeben.<br />

Die konkreten Spielregeln <strong>der</strong> Finanzaufsichrt sind auf <strong>der</strong> Basis des neuen RTVG neu zudefinieren,<br />

die geltende Vereinbarung ist mit <strong>der</strong> neuen gesetzlichen Basis obsolet geworden.<br />

Empfehlung 11.2<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Finanzaufsicht soll das UVEK die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

vermehrt nutzen. Ein Verdacht über unwirtschaftliches Verhalten ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />

wenn die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> keine klaren Fortschritte zur verstärkten Nutzung von Synergien vorweisen<br />

kann.<br />

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