Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
9.2.2 Online-Dienste aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
In <strong>der</strong> Europäischen Union wird gegenwärtig über die Zulässigkeit <strong>der</strong> Gebührenfinanzierung von<br />
Online-Diensten von öffentlichen Radio- und Fernsehveranstaltern diskutiert. Grundsätzlich zeichnet<br />
sich ab, dass für Online die gleichen EU-Regeln bezüglich staatlicher Beihilfe gelten wie für das<br />
Fernsehen. Die Gebührenfinanzierung gilt zwar als staatliche Beihilfe, ist aber zulässig, solange<br />
<strong>der</strong> Auftrag klar definiert ist;<br />
nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die den „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen<br />
je<strong>der</strong> Gesellschaft“ entsprechen;<br />
die Erfüllung des öffentlichen Auftrags von einer unabhängigen Instanz überprüft wird;<br />
die Verhältnismässigkeit <strong>der</strong> eingesetzten Finanzmittel zum Programmauftrag gegeben ist;<br />
eine getrennte Buchführung gegeben ist, so dass zwischen den öffentlichen und sonstigen<br />
Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen in Kraft sind, die eine<br />
Überkompensation <strong>der</strong> öffentlichen Tätigkeiten verhin<strong>der</strong>n.<br />
Die EU-Kommission, die sowohl Anliegen <strong>der</strong> Wettbewerbspolitik als auch <strong>der</strong> Kulturpolitik zu<br />
vertreten hat, wird auch in Zukunft Online-Aktivitäten zulassen, sofern diese nicht weit über den<br />
Service-public-Auftrag hinausgehen.<br />
Für die davon nicht direkt betroffene Schweiz bedeutet dies eine zusätzliche politische Absicherung<br />
des im revidierten RTVG eingeführten Prinzips, wonach die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> Zusatzleistungen<br />
(„übriges publizistisches Angebot“) erbringen darf und dafür auch Gebührengel<strong>der</strong> einsetzen kann.<br />
9.2.3 Added-Value-Strategie <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> hat sich 2003 in <strong>der</strong> Strategie bis 2008 grundsätzlich dafür entschieden, im Internet<br />
redaktionelle Inhalte anzubieten. Sie erweitert dadurch ihr Angebot über Radio und Fernsehen<br />
(einschliesslich Teletext) hinaus. Im internationalen Vergleich weist die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> einen Entwicklungsrückstand<br />
auf. An<strong>der</strong>s als etwa die BBC und <strong>der</strong> ORF zielt die Online- und Multimediastrategie<br />
<strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> auf die Erbringung eines „Mehrwerts“ (added value) im Internet. BBC und ORF<br />
haben sich für ein umfassendes Online-Angebot entschieden, das weit mehr bietet, als nur einen<br />
Zusatznutzen zu Radio und Fernsehen.<br />
Die Multimedia-Added-Value-Gesamtstrategie <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll das spezifische Potential des<br />
Internets zur zeitgemässen und kundenorientierten Erfüllung des Leistungsauftrages nutzen und<br />
die Radio- und Fernsehprogramme inhaltlich ergänzen und entlasten. Als zentrales Service- und<br />
Kompetenzzentrum wurde in <strong>der</strong> Strategie 2003 bis 2008 die Webfactory Swissinfo/SRI konstituiert.<br />
Bezogen auf die Online-Inhalte schliesst die Added-Value-Stategie vieles ein, aber fast nichts<br />
aus. In den von IPMZ geführten Fachgesprächen konnten von Seiten <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> viele Beispiele<br />
für Added-Value-kompatible Inhalte genannt werden, eine Ausgrenzung hingegen fiel schwer. Nur<br />
rein kommerzielle Angebote fallen nach einstimmiger Einschätzung nicht unter diesen Begriff.<br />
Die <strong>EFK</strong> stellt fest, dass die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> im Vergleich mit den Service-public-Anbietern in an<strong>der</strong>en<br />
europäischen Län<strong>der</strong>n eine eher zaghafte Online-Strategie verfolgt. Zugleich hat sie die Einschätzung,<br />
dass <strong>der</strong> Online- und Multimedia-Bereich für die Entwicklungsperspektiven <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> in<br />
den nächsten Jahren zentral sein werden. Auch im Interesse <strong>der</strong> Gebührenzahlenden ist es wichtig,<br />
dass die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> die entsprechenden Entwicklungsperspektiven nützen kann.<br />
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