Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
Nachfrageorientierung<br />
Die oben beschriebenen methodischen Ansätze befassen sich alle mit <strong>der</strong> Angebotsseite im Radio-<br />
und Fernsehmarkt und den entsprechenden Kosten für die Erstellung des Angebots. Denkbar<br />
wäre auch, die Gebührenhöhe aufgrund <strong>der</strong> effektiven Nachfrage des Publikums zu bestimmen.<br />
Als Nachfrageindikator könnte beispielsweise <strong>der</strong> Marktanteil benutzt werden. Ein steigen<strong>der</strong><br />
Marktanteil hätte dann eine Gebührenerhöhung zur Folge und umgekehrt. Ein solcher Ansatz steht<br />
zum Gedanken des Service public im Wi<strong>der</strong>spruch.<br />
Fortschreibung über die Zeit (Indexierung)<br />
Ausgehend von einem Basisjahr wird die Kostenentwicklung <strong>der</strong> Ressourcen (Personal, Programminhalte,<br />
Infrastruktur etc.) im Fernseh- und Radiomarkt beobachtet. Die bestehenden Kosten<br />
werden mit diesem Index fortgeschrieben. Die Schwierigkeit besteht hier darin, den richtigen Index<br />
zu identifizieren und diesen richtig in die Zukunft hinein zu projizieren.<br />
12.2.2 Verfahren zur Gebührenanpassung im Ausland<br />
Der <strong>Bericht</strong> von Ernst & Young stellt die Verfahren zur Gebührenanpassung in verschiedenen<br />
Län<strong>der</strong>n dar. Von beson<strong>der</strong>em Interesse sind dabei die Verfahren in Grossbritannien und Deutschland.<br />
Grossbritannien<br />
Das Verfahren zur Gebührenanpassung in Grossbritannien geht auf den Vorschlag <strong>der</strong> Peacock-<br />
Kommission zurück, die 1986 von <strong>der</strong> Thatcher-Regierung eingesetzt wurde. Das Verfahren ist<br />
sehr einfach und geht davon aus, dass die inhaltlichen Leistungen <strong>der</strong> BBC nicht überprüft werden<br />
können. Die Gebühr wird vielmehr an den Einzelhandelspreis (Retail Price Index RPI) gekoppelt.<br />
Im Grundsatz steigt die Gebühr jährlich entsprechend dieser Preisentwicklung. Zusätzlich bestimmt<br />
die Regierung einen Korrekturfaktor X. Tatsächlich steigt bzw. sinkt die Gebühr jährlich um den<br />
Prozentsatz RPI minus den Korrekturfaktor X. Dieser gibt die Einschätzung <strong>der</strong> Regierung über die<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> BBC zur Produktivitätssteigerung wie<strong>der</strong>. X wird jeweils für eine mehrjährige<br />
Periode festgelegt. Die Regierung stützt sich dabei meist auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die<br />
von einer externen Unternehmung bei <strong>der</strong> BBC durchgeführt wird. Das britische Verfahren ist<br />
pauschaler Natur. Es schafft, für die BBC Planungssicherheit, indem diese schon mit einem gewissen<br />
zeitlichen Vorlauf weiss, wie sich die Gebührenhöhe über die nächste Zeitperiode entwickeln<br />
wird.<br />
Deutschland<br />
Das ausgefeilteste Vorgehen besteht in Deutschland, wo ein dreistufiges Verfahren zur Ermittlung<br />
<strong>der</strong> Gebührenhöhe praktiziert wird. Zunächst melden die Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) ihre<br />
Gebührenfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf <strong>der</strong> Rundfunkanstalten<br />
(KEF) an. Diese besteht aus 16 Mitglie<strong>der</strong>n, die von den Bundeslän<strong>der</strong>n aus den Bereichen Wirtschaft,<br />
Technik, Medien und <strong>der</strong> Rechnungshöfe berufen werden. Auf <strong>der</strong> zweiten Stufe prüft die<br />
KEF, ob sich die For<strong>der</strong>ungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten, ob die Grundsätze <strong>der</strong><br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wurden und nimmt zur Höhe des angemeldeten<br />
Gebührenbedarfs Stellung. Auf Grundlage dieser Stellungnahme wird auf <strong>der</strong> dritten Stufe<br />
schliesslich die Höhe <strong>der</strong> Rundfunkgebühr durch einen Staatsvertrag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> festgesetzt, wobei<br />
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