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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Empfehlungen mit 2. Priorität<br />

Empfehlung 7.2.2<br />

A. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Salärbenchmarks (inklusive Ka<strong>der</strong>löhne) methodisch möglichst standardisieren<br />

und unternehmensweit koordinieren, damit periodisch ein konsistenter Überblick über die<br />

Marktgerechtigkeit sämtlicher Unternehmenseinheiten entsteht.<br />

B. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Löhne bei SF und RTSI aufgrund <strong>der</strong> Benchmark-Ergebnisse in Bezug<br />

auf die Funktionen vertieft darauf hin überprüfen, in welchem Ausmass sie über dem Markt liegen.<br />

Empfehlung 7.2.4<br />

Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Frage eines Primatwechsels bei <strong>der</strong> Pensionskasse periodisch überprüfen.<br />

13.2.4 Anpassungen bei Finanzaufsicht und Verfahren zur Bestimmung des Finanzbedarfs<br />

Die <strong>EFK</strong> empfiehlt dem UVEK, im Rahmen <strong>der</strong> Finanzaufsicht die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

vermehrt zu nutzen. Das Verfahren zur Bestimmung des Finanzbedarfs <strong>der</strong> <strong>SRG</strong><br />

<strong>SSR</strong> sollte mit einem alle vier Jahre zu erstellenden Rechenschaftsbericht <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> verbunden<br />

werden. Zwischen den beteiligten Akteueren soll ein Verfahren zur Beurteilung des Finanzbedarfs<br />

entwickelt werden, das sich auf die Informationen des Rechenschaftsberichts abstützt und<br />

Elemente des in Deutschland gebräuchlichen Verfahrens aufnimmt.<br />

Empfehlungen mit 1. Priorität<br />

Empfehlung 11.2<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Finanzaufsicht soll das UVEK die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

vemehrt nutzen. Ein Verdacht über unwirtschaftliches Verhalten ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />

wenn die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> nicht klare Fortschritte zur verstärkten Nutzung von Synergien belegen kann.<br />

Empfehlung 12.3<br />

A. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll zuhanden des UVEK alle vier Jahre einen generellen Rechenschaftsbericht<br />

erstellen; darin beschreibt und bilanziert sie die Entwicklung ihrer Leistungen und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Kosten und Erträge in den letzten vier Jahren und nimmte einen Ausblick auf die angestrebte<br />

Entwicklung in den nächsten vier Jahren vor.<br />

B. Das UVEK soll mit <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> und weiteren beteiligten Akteuren ein Verfahren <strong>der</strong> Bestimmung<br />

des Finanzbedarfs aushandeln, das ab <strong>der</strong> übernächsten Gebührenanpassung zum Tragen<br />

kommen soll. Dieses soll die Module 1. Vergangenheitsbeurteilung, 2. Feststellung des Finanzbedarfs<br />

für die Fortführung des bestehenden Leistungsangebots, 3. Feststellung des Finanzbedarfs<br />

für die Entwicklung, 4. Wirtschaftlichkeitsprüfung und 5. Ertragsbeurteilung enthalten.<br />

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