Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
Empfehlungen mit 2. Priorität<br />
Empfehlung 7.2.2<br />
A. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Salärbenchmarks (inklusive Ka<strong>der</strong>löhne) methodisch möglichst standardisieren<br />
und unternehmensweit koordinieren, damit periodisch ein konsistenter Überblick über die<br />
Marktgerechtigkeit sämtlicher Unternehmenseinheiten entsteht.<br />
B. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Löhne bei SF und RTSI aufgrund <strong>der</strong> Benchmark-Ergebnisse in Bezug<br />
auf die Funktionen vertieft darauf hin überprüfen, in welchem Ausmass sie über dem Markt liegen.<br />
Empfehlung 7.2.4<br />
Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll die Frage eines Primatwechsels bei <strong>der</strong> Pensionskasse periodisch überprüfen.<br />
13.2.4 Anpassungen bei Finanzaufsicht und Verfahren zur Bestimmung des Finanzbedarfs<br />
Die <strong>EFK</strong> empfiehlt dem UVEK, im Rahmen <strong>der</strong> Finanzaufsicht die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
vermehrt zu nutzen. Das Verfahren zur Bestimmung des Finanzbedarfs <strong>der</strong> <strong>SRG</strong><br />
<strong>SSR</strong> sollte mit einem alle vier Jahre zu erstellenden Rechenschaftsbericht <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> verbunden<br />
werden. Zwischen den beteiligten Akteueren soll ein Verfahren zur Beurteilung des Finanzbedarfs<br />
entwickelt werden, das sich auf die Informationen des Rechenschaftsberichts abstützt und<br />
Elemente des in Deutschland gebräuchlichen Verfahrens aufnimmt.<br />
Empfehlungen mit 1. Priorität<br />
Empfehlung 11.2<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Finanzaufsicht soll das UVEK die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
vemehrt nutzen. Ein Verdacht über unwirtschaftliches Verhalten ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />
wenn die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> nicht klare Fortschritte zur verstärkten Nutzung von Synergien belegen kann.<br />
Empfehlung 12.3<br />
A. Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> soll zuhanden des UVEK alle vier Jahre einen generellen Rechenschaftsbericht<br />
erstellen; darin beschreibt und bilanziert sie die Entwicklung ihrer Leistungen und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
Kosten und Erträge in den letzten vier Jahren und nimmte einen Ausblick auf die angestrebte<br />
Entwicklung in den nächsten vier Jahren vor.<br />
B. Das UVEK soll mit <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> und weiteren beteiligten Akteuren ein Verfahren <strong>der</strong> Bestimmung<br />
des Finanzbedarfs aushandeln, das ab <strong>der</strong> übernächsten Gebührenanpassung zum Tragen<br />
kommen soll. Dieses soll die Module 1. Vergangenheitsbeurteilung, 2. Feststellung des Finanzbedarfs<br />
für die Fortführung des bestehenden Leistungsangebots, 3. Feststellung des Finanzbedarfs<br />
für die Entwicklung, 4. Wirtschaftlichkeitsprüfung und 5. Ertragsbeurteilung enthalten.<br />
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