Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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wurde das wenig effiziente Nachtwächterkorps aufgehoben<br />
und stattdessen die Polizeimannschaft verstärkt.<br />
1873 bestand diese aus 52 Soldaten unter der<br />
Führung des Polizeikommissärs, eines Adjunkten und<br />
sechs Unteroffizieren. 80<br />
Mit der Reorganisation der städtischen Polizei um<br />
1865 nahm sich diese vermehrt auch der Fahndung<br />
nach Straftätern an. Zwei bis vier städtische Polizeimänner<br />
waren nun ausschliesslich als Detektive in<br />
Zivil tätig. Zwar gehöre der Kriminaldienst weniger<br />
zu den Pflichten der Gemeinden und ihrer Organe,<br />
sondern sei Aufgabe der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> und des Statthalters,<br />
schrieb dazu der Stadtrat 1866. Aber es bemühe<br />
sich die Stadtpolizei, letztere zu unterstützen, soweit<br />
dies ihre Stellung und ihre Kompetenzen zuliessen.<br />
Obwohl weitaus die meisten Strafanzeigen auf der<br />
Hauptwache und auf dem Statthalteramt anhängig<br />
gemacht wurden und nicht auf den städtischen Polizeiposten<br />
und obwohl die Untersuchungsbehörden<br />
ihre Aufträge fast ausschliesslich der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong><br />
erteilten und nur selten der Stadtpolizei, konnten 1866<br />
sechzig ausgeschriebene Personen arretiert werden. 81<br />
<strong>Kanton</strong>s- und Stadtpolizei attestierten sich gegenseitig,<br />
im täglichen Verkehr in einem guten und normalen<br />
Verhältnis zu stehen. Seit 1876 war die Hauptwache<br />
der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> mit der Stadtpolizei im<br />
Fraumünsteramt auch telegraphisch verbunden. Und<br />
dass sich die Stadtpolizei im Rahmen ihrer ortspolizeilichen<br />
Möglichkeiten vermehrt der Ausforschung<br />
von Straftaten annahm, schien der Polizeidirektion<br />
begrüssenswert. Dies geschah im Unterschied zu früher.<br />
Habe sich nämlich der Stadtrat vor 1866 mit der<br />
gerichtlichen Polizei befasst, schrieb dieser 1875, sei er<br />
gerügt worden mit der Mahnung, «er kümmere sich<br />
um Dinge, die ihn nichts angehen». Allerdings notierte<br />
sich die Polizeidirektion 1874 sehr wohl, dass der<br />
städtische Polizeikommissär offenbar bei strafbaren<br />
Handlungen nicht durchwegs den zuständigen kantonalen<br />
Behörden Bericht erstattete, wie dies auf dem<br />
Papier gefordert war. Und auch der städtische Polizeipräsident<br />
wusste um die Probleme, die sich aus dem<br />
unklaren Verhältnis zwischen Stadt und <strong>Kanton</strong> auf<br />
dem Gebiet des Polizeiwesens ergeben konnten. Dieses<br />
habe sich, schrieb er 1871 als Antwort auf Kritik an<br />
der Koordination des Polizeieinsatzes beim Tonhallekrawall,<br />
wohl aus einer inneren historischen Notwendigkeit<br />
heraus so entwickelt. Als gesund könne das<br />
Nebeneinander von zwei Polizeikorps in der Hauptstadt<br />
unter verschiedener Befehlsgewalt aber nicht bezeichnet<br />
werden. 82<br />
Unterschiedliche Ansichten<br />
Über die Entwicklung, die zum Nebeneinander zweier Polizeikorps in der Hauptstadt geführt hatte, bestanden unterschiedliche<br />
Ansichten. Die Polizeidirektion stellte 1874 fest, der <strong>Kanton</strong> habe den Garnisonsdienst ausgeübt, solange die<br />
Stadt ihren geschlossenen Charakter bewahrte. Darauf habe sich die Notwendigkeit einer verstärkten Lokalpolizei<br />
ergeben. Die werdende Gross-Stadt habe von sich aus ein Korps geschaffen ohne Rücksicht auf die Bestimmungen früherer<br />
Urkunden. Damit sei das Verhältnis des Staates zur Hauptstadt demjenigen zu den anderen Gemeinden ähnlich geworden.<br />
«Mit dem Wachsen der städtischen Polizei zog sich die kantonale immer mehr auf ihr eigentliches Gebiet zurück, so dass<br />
sie zur Zeit sozusagen keine der früheren localen städtischen Functionen mehr versieht. Dieser Rückzug fand successive<br />
statt, allerdings nicht ohne so eine Art stille Reclamationen der Stadt, Wahrung des Rechtsstandpunctes und dergleichen.» 84<br />
Anders sahen es die Stadtbehörden. Der <strong>Kanton</strong> habe seine polizeilichen Verpflichtungen der Stadt gegenüber nur dem<br />
Wortlaut nach erfüllt. Das frühere Misstrauen, das der Hauptstadt keine eigene bewaffnete Macht gegönnt habe, sei in den<br />
verflossenen Jahrzehnten einer «mehr ökonomischen Betrachtungsweise» gewichen. Notwendigerweise habe die Stadt<br />
überall da aus eigenen Mitteln ergänzt, was der Staat versäumt habe. So sei die kantonale Polizeiwache bei Brandfällen<br />
nicht mehr ausgerückt, sie habe die Schildwachen eingezogen und auch die Marktpolizei nicht mehr versehen. Überhaupt<br />
sei aus der militärischen Polizeiwache für die Stadt eine <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>wache geworden, wie das der um 1878 angebrachte<br />
Schriftzug an der Hauptwache bezeuge. Seit jenem Jahr führe die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> auch keine Patrouillengänge mehr durch,<br />
wie dies immerhin noch 1875 geschehen sei. 85<br />
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