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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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wurde das wenig effiziente Nachtwächterkorps aufgehoben<br />

und stattdessen die Polizeimannschaft verstärkt.<br />

1873 bestand diese aus 52 Soldaten unter der<br />

Führung des Polizeikommissärs, eines Adjunkten und<br />

sechs Unteroffizieren. 80<br />

Mit der Reorganisation der städtischen Polizei um<br />

1865 nahm sich diese vermehrt auch der Fahndung<br />

nach Straftätern an. Zwei bis vier städtische Polizeimänner<br />

waren nun ausschliesslich als Detektive in<br />

Zivil tätig. Zwar gehöre der Kriminaldienst weniger<br />

zu den Pflichten der Gemeinden und ihrer Organe,<br />

sondern sei Aufgabe der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> und des Statthalters,<br />

schrieb dazu der Stadtrat 1866. Aber es bemühe<br />

sich die Stadtpolizei, letztere zu unterstützen, soweit<br />

dies ihre Stellung und ihre Kompetenzen zuliessen.<br />

Obwohl weitaus die meisten Strafanzeigen auf der<br />

Hauptwache und auf dem Statthalteramt anhängig<br />

gemacht wurden und nicht auf den städtischen Polizeiposten<br />

und obwohl die Untersuchungsbehörden<br />

ihre Aufträge fast ausschliesslich der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong><br />

erteilten und nur selten der Stadtpolizei, konnten 1866<br />

sechzig ausgeschriebene Personen arretiert werden. 81<br />

<strong>Kanton</strong>s- und Stadtpolizei attestierten sich gegenseitig,<br />

im täglichen Verkehr in einem guten und normalen<br />

Verhältnis zu stehen. Seit 1876 war die Hauptwache<br />

der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> mit der Stadtpolizei im<br />

Fraumünsteramt auch telegraphisch verbunden. Und<br />

dass sich die Stadtpolizei im Rahmen ihrer ortspolizeilichen<br />

Möglichkeiten vermehrt der Ausforschung<br />

von Straftaten annahm, schien der Polizeidirektion<br />

begrüssenswert. Dies geschah im Unterschied zu früher.<br />

Habe sich nämlich der Stadtrat vor 1866 mit der<br />

gerichtlichen Polizei befasst, schrieb dieser 1875, sei er<br />

gerügt worden mit der Mahnung, «er kümmere sich<br />

um Dinge, die ihn nichts angehen». Allerdings notierte<br />

sich die Polizeidirektion 1874 sehr wohl, dass der<br />

städtische Polizeikommissär offenbar bei strafbaren<br />

Handlungen nicht durchwegs den zuständigen kantonalen<br />

Behörden Bericht erstattete, wie dies auf dem<br />

Papier gefordert war. Und auch der städtische Polizeipräsident<br />

wusste um die Probleme, die sich aus dem<br />

unklaren Verhältnis zwischen Stadt und <strong>Kanton</strong> auf<br />

dem Gebiet des Polizeiwesens ergeben konnten. Dieses<br />

habe sich, schrieb er 1871 als Antwort auf Kritik an<br />

der Koordination des Polizeieinsatzes beim Tonhallekrawall,<br />

wohl aus einer inneren historischen Notwendigkeit<br />

heraus so entwickelt. Als gesund könne das<br />

Nebeneinander von zwei Polizeikorps in der Hauptstadt<br />

unter verschiedener Befehlsgewalt aber nicht bezeichnet<br />

werden. 82<br />

Unterschiedliche Ansichten<br />

Über die Entwicklung, die zum Nebeneinander zweier Polizeikorps in der Hauptstadt geführt hatte, bestanden unterschiedliche<br />

Ansichten. Die Polizeidirektion stellte 1874 fest, der <strong>Kanton</strong> habe den Garnisonsdienst ausgeübt, solange die<br />

Stadt ihren geschlossenen Charakter bewahrte. Darauf habe sich die Notwendigkeit einer verstärkten Lokalpolizei<br />

ergeben. Die werdende Gross-Stadt habe von sich aus ein Korps geschaffen ohne Rücksicht auf die Bestimmungen früherer<br />

Urkunden. Damit sei das Verhältnis des Staates zur Hauptstadt demjenigen zu den anderen Gemeinden ähnlich geworden.<br />

«Mit dem Wachsen der städtischen Polizei zog sich die kantonale immer mehr auf ihr eigentliches Gebiet zurück, so dass<br />

sie zur Zeit sozusagen keine der früheren localen städtischen Functionen mehr versieht. Dieser Rückzug fand successive<br />

statt, allerdings nicht ohne so eine Art stille Reclamationen der Stadt, Wahrung des Rechtsstandpunctes und dergleichen.» 84<br />

Anders sahen es die Stadtbehörden. Der <strong>Kanton</strong> habe seine polizeilichen Verpflichtungen der Stadt gegenüber nur dem<br />

Wortlaut nach erfüllt. Das frühere Misstrauen, das der Hauptstadt keine eigene bewaffnete Macht gegönnt habe, sei in den<br />

verflossenen Jahrzehnten einer «mehr ökonomischen Betrachtungsweise» gewichen. Notwendigerweise habe die Stadt<br />

überall da aus eigenen Mitteln ergänzt, was der Staat versäumt habe. So sei die kantonale Polizeiwache bei Brandfällen<br />

nicht mehr ausgerückt, sie habe die Schildwachen eingezogen und auch die Marktpolizei nicht mehr versehen. Überhaupt<br />

sei aus der militärischen Polizeiwache für die Stadt eine <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>wache geworden, wie das der um 1878 angebrachte<br />

Schriftzug an der Hauptwache bezeuge. Seit jenem Jahr führe die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> auch keine Patrouillengänge mehr durch,<br />

wie dies immerhin noch 1875 geschehen sei. 85<br />

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