Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Instruktionen 1864.<br />
Der erste Paragraph der Instruktion<br />
von 1854 handelte vom<br />
«Benehmen im allgemeinen»:<br />
«Das Benehmen des Polizeisoldaten<br />
soll ernst, anständig und<br />
durch das Gefühl von der Wichtigkeit<br />
der ihm angewiesenen<br />
Stellung bestimmt sein. Besonders<br />
wird ihm ein taktvolles,<br />
gewandtes Betragen als nothwendiges<br />
Erforderniss in seinen<br />
vielseitigen Berührungen mit der<br />
Bevölkerung empfohlen.»<br />
tungen, Hausdurchsuchungen, das Rapportwesen,<br />
die Führung von Dienstbüchern und anderes mehr.<br />
1864 erschien die «Dienst-Instruktion für das Zürcherische<br />
Polizeikorps» neu bearbeitet in Form von zwei<br />
Bändchen, 83 und 115 Seiten stark. Das letztere enthielt<br />
nebst den 69 Abschnitten über die Verbrechen<br />
und Vergehen auch die gesetzlichen Bestimmungen<br />
über das Verfahren bei Straftaten und Polizeiübertretungen<br />
und endlich nicht weniger als 54 Polizeigesetze<br />
und Verordnungen, die sich der Polizeisoldat einzuprägen<br />
hatte. 1876 wurde dieser zweite Teil erneuert,<br />
er zählte jetzt 224 Seiten. Eine zwei Jahre zuvor erschienene<br />
Mustersammlung von Rapporten für Polizeisoldaten<br />
vervollständigte das Instruktionsmaterial<br />
jener Zeit. 29<br />
In den 1860er und 1870er Jahren trat neben die Instruktion<br />
im Polizeiwesen, zu dem jetzt auch Staatsund<br />
Verwaltungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht<br />
gehörten, der Unterricht in allgemeinbildenden Fächern.<br />
Ziel dieser Bemühungen war, die Polizeimannschaft<br />
in den kulturellen Fertigkeiten des Schreibens<br />
und des Rechnens dem Niveau von Sekundarschulabgängern<br />
anzunähern. Noch 1878 hatten kaum fünf<br />
Prozent der Rekruten eine Sekundarschule absolviert,<br />
und zum Abfassen einigermassen brauchbarer Rapporte<br />
war nur ein kleiner Teil von ihnen befähigt. «Es<br />
erfordert viel Mühe und Zeitaufwand, um sie so weit<br />
auszubilden, dass sie ihre Gedanken in anständiger<br />
Form schriftlich vorbringen können», wurde 1878 geklagt.<br />
Von Schreibunterricht ist erstmals 1861 die Rede,<br />
von Rechenunterricht 1865. 1870 erhielten zwölf Mann<br />
eine Unterweisung in französischer Sprache. 30<br />
Der Regierungsrat schrieb 1872: «Der Polizeisoldat<br />
muss denjenigen, mit denen er zu thun hat, an Bil-<br />
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