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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Instruktionen 1864.<br />

Der erste Paragraph der Instruktion<br />

von 1854 handelte vom<br />

«Benehmen im allgemeinen»:<br />

«Das Benehmen des Polizeisoldaten<br />

soll ernst, anständig und<br />

durch das Gefühl von der Wichtigkeit<br />

der ihm angewiesenen<br />

Stellung bestimmt sein. Besonders<br />

wird ihm ein taktvolles,<br />

gewandtes Betragen als nothwendiges<br />

Erforderniss in seinen<br />

vielseitigen Berührungen mit der<br />

Bevölkerung empfohlen.»<br />

tungen, Hausdurchsuchungen, das Rapportwesen,<br />

die Führung von Dienstbüchern und anderes mehr.<br />

1864 erschien die «Dienst-Instruktion für das Zürcherische<br />

Polizeikorps» neu bearbeitet in Form von zwei<br />

Bändchen, 83 und 115 Seiten stark. Das letztere enthielt<br />

nebst den 69 Abschnitten über die Verbrechen<br />

und Vergehen auch die gesetzlichen Bestimmungen<br />

über das Verfahren bei Straftaten und Polizeiübertretungen<br />

und endlich nicht weniger als 54 Polizeigesetze<br />

und Verordnungen, die sich der Polizeisoldat einzuprägen<br />

hatte. 1876 wurde dieser zweite Teil erneuert,<br />

er zählte jetzt 224 Seiten. Eine zwei Jahre zuvor erschienene<br />

Mustersammlung von Rapporten für Polizeisoldaten<br />

vervollständigte das Instruktionsmaterial<br />

jener Zeit. 29<br />

In den 1860er und 1870er Jahren trat neben die Instruktion<br />

im Polizeiwesen, zu dem jetzt auch Staatsund<br />

Verwaltungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht<br />

gehörten, der Unterricht in allgemeinbildenden Fächern.<br />

Ziel dieser Bemühungen war, die Polizeimannschaft<br />

in den kulturellen Fertigkeiten des Schreibens<br />

und des Rechnens dem Niveau von Sekundarschulabgängern<br />

anzunähern. Noch 1878 hatten kaum fünf<br />

Prozent der Rekruten eine Sekundarschule absolviert,<br />

und zum Abfassen einigermassen brauchbarer Rapporte<br />

war nur ein kleiner Teil von ihnen befähigt. «Es<br />

erfordert viel Mühe und Zeitaufwand, um sie so weit<br />

auszubilden, dass sie ihre Gedanken in anständiger<br />

Form schriftlich vorbringen können», wurde 1878 geklagt.<br />

Von Schreibunterricht ist erstmals 1861 die Rede,<br />

von Rechenunterricht 1865. 1870 erhielten zwölf Mann<br />

eine Unterweisung in französischer Sprache. 30<br />

Der Regierungsrat schrieb 1872: «Der Polizeisoldat<br />

muss denjenigen, mit denen er zu thun hat, an Bil-<br />

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