25.07.2014 Aufrufe

Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Johann Kaspar Nötzli<br />

(1813–1877), Chef der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong><br />

von 1848 bis 1877.<br />

ruhigen Zeit. Die damalige Kartoffelkrankheit führte<br />

zu einer Hungersnot, das Zürcher Oberland und das<br />

Tösstal waren Notstandsgebiete. Junge liberale Freischärler<br />

zogen zweimal unter offenem Landfriedensbruch<br />

gegen die konservative Innerschweiz. Es folgten<br />

der Sonderbundskrieg und 1848 die Gründung<br />

des Bundesstaates. Auch im übrigen Europa herrschte<br />

Revolution. Im benachbarten Grossherzogtum Baden<br />

und anderswo wurden Volksaufstände niedergeschlagen,<br />

und erneut nahmen zahlreiche politische Flüchtlinge<br />

Zuflucht im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>.<br />

Und gleichzeitig bedurfte das zürcherische Landjägerkorps<br />

nach dem Tod von Jakob Fehr dringend<br />

einer tiefgreifenden Erneuerung.<br />

Schlechter Ruf des Landjägerkorps um 1850<br />

Das vorgerückte Alter des ehemaligen Hauptmanns,<br />

die Politik der liberalen Partei nach 1831 und die Sparsamkeit<br />

der konservativen Septemberregierung von<br />

1839 hatten das Landjägerkorps vernachlässigen lassen.<br />

Der Ruf und die Disziplin waren schlecht. Den<br />

Bestimmungen des Reglementes, das einen regelmässigen<br />

Stationswechsel, die Rekrutenausbildung und<br />

die Beeidigung verlangte, wurde nicht mehr nachgelebt.<br />

Regierungsrat Bollier beschönigte die Verhältnisse<br />

1846 vor dem Grossen Rat nicht, sondern sprach<br />

offen: «Es wäre in der That viel besser, gar kein Polizeikorps<br />

aufzustellen, als ein solches, wie das jetzige<br />

ist, denn es ist den Bedürfnissen der Zeit nicht entfernt<br />

angepasst.» Das zürcherische Landjägerkorps sei<br />

nichts anderes als ein Versuch mit untauglichen Mitteln.<br />

Auch der Polizeirat gestand, dass das Landjägerkorps<br />

schon seit langem im ganzen <strong>Kanton</strong> in Misskredit<br />

stehe. Es werde, gelinde ausgedrückt, im Volke<br />

nicht als eine besondere Ehre betrachtet, wenn einer<br />

ins Korps eintrete. Die Bezeichnung Landjäger wecke<br />

wenig Vertrauen, weil diese immer noch an die verhasste<br />

Landjägersteuer von einst erinnere, meinte<br />

Polizeihauptmann Ott 1846. 4<br />

Die Krise wurzelte tief. Die Landjäger hatten nach<br />

wie vor den Ruf, blosse Wächter und Häscher zu<br />

sein. Sie gehörten damit einem Stand an, der wenig<br />

Ansehen genoss. Noch in den 1860er Jahren klagte der<br />

Regierungsrat: «Obgleich der Beruf eines Polizeisoldaten<br />

an Ehrenhaftigkeit keinem andern nachsteht,<br />

so hält doch zur Stunde noch ein falsches Vorurtheil<br />

manchen tüchtigen jungen Mann von dem<br />

Eintritt in das Polizeikorps ab.» Von den Landjägern<br />

und Rekruten des Jahres 1851 stammte keiner aus den<br />

Städten <strong>Zürich</strong> oder Winterthur. Noch immer, muss<br />

man annehmen, liess sich der Beruf eines Landjägers<br />

nicht mit der Ehre eines städtischen Bürgers vereinbaren.<br />

5<br />

Die Regierung und der Grosse Rat hatten es versäumt,<br />

ihren Teil zur Hebung des Korps beizutragen.<br />

Das Gesetz betreffend die militärische Polizeiwache<br />

der Stadt <strong>Zürich</strong> von 1832 vermehrte den Bestand nur<br />

um 26 Mann, obgleich sich jetzt ständig 51 Mann als<br />

Garnison in der Hauptstadt aufhalten mussten. Über<br />

die Ausrüstung und den Sold der Polizeimannschaft<br />

bestimmte jenes Gesetz, es solle einstweilen bei der<br />

seit 1804 bestehenden Einrichtung verbleiben. Das<br />

Provisorium dauerte, obgleich die freiheitliche Gesellschaft<br />

mit ihrer lebhaften und mobilen Bevölkerung<br />

die Polizeimannschaft für den Wach-, Sicherheits-<br />

und Informationsdienst stärker in Anspruch<br />

nahm, als dies zuvor der Fall gewesen war. Auch das<br />

Besoldungsreglement von 1804 blieb bis 1847 in Kraft,<br />

obgleich «sowohl die bürgerlichen als die gesellschaftlichen<br />

Verhältnisse seit jener Zeit bei uns eine totale<br />

Umgestaltung erlitten» und die Kaufkraft des Geldes<br />

sich bedeutend vermindert hatte. 6<br />

Der Regierungsrat räumte 1842 ein, dass nur wenige<br />

finanzielle Mittel für die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> bereitstan-<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!