Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das in Amerika (und offenbar<br />
zeitweise auch in <strong>Zürich</strong>)<br />
herausgegebene Hauptorgan der<br />
Anarchisten, die «Freiheit»,<br />
war von Hass gegen die bestehende<br />
Ordnung erfüllt.<br />
1885 beispielsweise hiess es<br />
darin: «Parteigenossen der<br />
Freiheit, unser Studium sei der<br />
Mord, der Mord in jeder Gestalt.<br />
In diesem einem Wort liegt<br />
mehr Humanität als in all unseren<br />
Theorien. Wir sagen: Mordet die<br />
Mörder! Rettet die Humanität<br />
durch Blut und Eisen, Gift und<br />
Dynamit!»<br />
möglichst weitherzige Erfüllung der berechtigten Forderungen<br />
des Arbeiterstandes». Denn der Anarchismus<br />
sei nicht von ungefähr entstanden, sondern «weil grosse<br />
Kreise der Menschheit wirklich Noth leiden oder<br />
doch im Kampfe um’s Dasein keine Aussicht haben,<br />
sich aus ihrer elenden Lage durch eigene Arbeit zu befreien».<br />
Erforderlich seien loyales Entgegenkommen<br />
der besitzenden Klassen und die Bekämpfung des<br />
«krassen Egoismus, welcher die Signatur unserer Zeit<br />
ist». Der Untersuchungsrichter stellte sich auch die<br />
Frage, ob nicht zur Bekämpfung des Anarchismus<br />
eine eidgenössische politische Polizei aufgestellt werden<br />
sollte. Aber die Abneigung des Volkes gegen alles,<br />
was Polizei heisse, die Gefahr von Übergriffen in die<br />
Rechte und Freiheiten der Bürger und die bessere<br />
Vertrautheit der Polizei in den <strong>Kanton</strong>en mit den dortigen<br />
Verhältnissen liessen ihn von einer solchen<br />
Massnahme abraten. Hingegen erachtete er eine Zentralstelle<br />
des Bundes, um die Erkenntnisse der kantonalen<br />
Polizeien zu sammeln und auszuwerten sowie<br />
die Massnahmen zu koordinieren, als unerlässlich. 69<br />
Auch der Bundesrat kam unter dem Druck der<br />
Verhältnisse zur Überzeugung, dass eine verbesserte<br />
Handhabe der politischen Fremdenpolizei auf eidgenössischer<br />
Ebene notwendig sei. Im April 1888 fanden<br />
Verhandlungen mit den kantonalen Polizeidirektoren<br />
statt. Resultat war das vertrauliche Kreisschreiben<br />
vom 1. Mai 1888, das die künftige Aufgabenteilung<br />
zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en festhielt. Dem Wunsch<br />
aller <strong>Kanton</strong>e gemäss verzichtete der Bund auf die<br />
Aufstellung von Bundespolizeibeamten in den <strong>Kanton</strong>en.<br />
Hingegen errichtete er ohne Verzug beim eidgenössischen<br />
Justiz- und Polizeidepartement ein Sekretariat<br />
für die Fremdenpolizei. Diesem waren künftig<br />
Berichte über politische Aktivitäten von ausländischen<br />
Einbürgerungskandidaten vorzulegen, was 1888<br />
durch die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> <strong>Zürich</strong> in 105 Fällen geschah.<br />
Unmittelbarer Anlass für diese Massnahme war die<br />
Aufdeckung eines Polizeispions in deutschen Diensten,<br />
der zuvor eingebürgert worden war und deshalb<br />
nicht des Landes verwiesen werden konnte. Im folgenden<br />
Jahr 1889, nach Erlass des entsprechenden<br />
Gesetzes, wurde das Sekretariat der neu geschaffenen<br />
Beamtung eines ständigen General- oder Bundesanwaltes<br />
unterstellt. Dieser sollte als juristischer Experte<br />
wirken, den Bund in Zivilprozessen und Strafsachen<br />
vertreten, im besonderen aber auch die<br />
Leitung der politischen Polizei über Ausländer innehaben,<br />
von denen eine Gefährdung der inneren oder<br />
der äusseren Sicherheit der Schweiz ausging. 70<br />
Die Massnahmen des Bundes im Bereich der politischen<br />
Fremdenpolizei, insbesondere das vertrau-<br />
117