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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Das in Amerika (und offenbar<br />

zeitweise auch in <strong>Zürich</strong>)<br />

herausgegebene Hauptorgan der<br />

Anarchisten, die «Freiheit»,<br />

war von Hass gegen die bestehende<br />

Ordnung erfüllt.<br />

1885 beispielsweise hiess es<br />

darin: «Parteigenossen der<br />

Freiheit, unser Studium sei der<br />

Mord, der Mord in jeder Gestalt.<br />

In diesem einem Wort liegt<br />

mehr Humanität als in all unseren<br />

Theorien. Wir sagen: Mordet die<br />

Mörder! Rettet die Humanität<br />

durch Blut und Eisen, Gift und<br />

Dynamit!»<br />

möglichst weitherzige Erfüllung der berechtigten Forderungen<br />

des Arbeiterstandes». Denn der Anarchismus<br />

sei nicht von ungefähr entstanden, sondern «weil grosse<br />

Kreise der Menschheit wirklich Noth leiden oder<br />

doch im Kampfe um’s Dasein keine Aussicht haben,<br />

sich aus ihrer elenden Lage durch eigene Arbeit zu befreien».<br />

Erforderlich seien loyales Entgegenkommen<br />

der besitzenden Klassen und die Bekämpfung des<br />

«krassen Egoismus, welcher die Signatur unserer Zeit<br />

ist». Der Untersuchungsrichter stellte sich auch die<br />

Frage, ob nicht zur Bekämpfung des Anarchismus<br />

eine eidgenössische politische Polizei aufgestellt werden<br />

sollte. Aber die Abneigung des Volkes gegen alles,<br />

was Polizei heisse, die Gefahr von Übergriffen in die<br />

Rechte und Freiheiten der Bürger und die bessere<br />

Vertrautheit der Polizei in den <strong>Kanton</strong>en mit den dortigen<br />

Verhältnissen liessen ihn von einer solchen<br />

Massnahme abraten. Hingegen erachtete er eine Zentralstelle<br />

des Bundes, um die Erkenntnisse der kantonalen<br />

Polizeien zu sammeln und auszuwerten sowie<br />

die Massnahmen zu koordinieren, als unerlässlich. 69<br />

Auch der Bundesrat kam unter dem Druck der<br />

Verhältnisse zur Überzeugung, dass eine verbesserte<br />

Handhabe der politischen Fremdenpolizei auf eidgenössischer<br />

Ebene notwendig sei. Im April 1888 fanden<br />

Verhandlungen mit den kantonalen Polizeidirektoren<br />

statt. Resultat war das vertrauliche Kreisschreiben<br />

vom 1. Mai 1888, das die künftige Aufgabenteilung<br />

zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en festhielt. Dem Wunsch<br />

aller <strong>Kanton</strong>e gemäss verzichtete der Bund auf die<br />

Aufstellung von Bundespolizeibeamten in den <strong>Kanton</strong>en.<br />

Hingegen errichtete er ohne Verzug beim eidgenössischen<br />

Justiz- und Polizeidepartement ein Sekretariat<br />

für die Fremdenpolizei. Diesem waren künftig<br />

Berichte über politische Aktivitäten von ausländischen<br />

Einbürgerungskandidaten vorzulegen, was 1888<br />

durch die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> <strong>Zürich</strong> in 105 Fällen geschah.<br />

Unmittelbarer Anlass für diese Massnahme war die<br />

Aufdeckung eines Polizeispions in deutschen Diensten,<br />

der zuvor eingebürgert worden war und deshalb<br />

nicht des Landes verwiesen werden konnte. Im folgenden<br />

Jahr 1889, nach Erlass des entsprechenden<br />

Gesetzes, wurde das Sekretariat der neu geschaffenen<br />

Beamtung eines ständigen General- oder Bundesanwaltes<br />

unterstellt. Dieser sollte als juristischer Experte<br />

wirken, den Bund in Zivilprozessen und Strafsachen<br />

vertreten, im besonderen aber auch die<br />

Leitung der politischen Polizei über Ausländer innehaben,<br />

von denen eine Gefährdung der inneren oder<br />

der äusseren Sicherheit der Schweiz ausging. 70<br />

Die Massnahmen des Bundes im Bereich der politischen<br />

Fremdenpolizei, insbesondere das vertrau-<br />

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