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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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wiederum die Bereitschaft zu Freveln und Straftaten<br />

förderte. Ein einfaches Untersuchungs- und Gerichtsverfahren,<br />

ausgeübt durch starke und angesehene<br />

Persönlichkeiten, schien eher Gewähr zu bieten für<br />

Frieden, Ruhe und Ordnung als die von den Staatstheoretikern<br />

der Aufklärung geforderte Trennung der<br />

Gewalten. 8<br />

Ihren Einfluss auf den Gang der Strafuntersuchung<br />

verstärkte 1816 auch die Regierung. Die Oberamtmänner<br />

überwiesen künftig die von ihnen eingeleiteten<br />

höheren Strafsachen nicht mehr direkt,<br />

sondern durch Vermittlung der Polizeikommission<br />

ans Obergericht. Damit erhielt jene die Möglichkeit,<br />

von sich aus weitere polizeiliche Massnahmen einzuleiten.<br />

Damit die Rechte des Gerichts nicht geschmälert<br />

wurden, nahm künftig einer der Oberrichter an<br />

den Sitzungen der Polizeikommission teil. 9<br />

Das Zürcher Volk genoss unter der «städtischen<br />

Aristokratie mit demokratischer Beimischung», wie<br />

es hiess, eine «gemässigte Freiheit», die andernorts in<br />

Europa erst erkämpft werden musste. Der Kleine Rat<br />

stand im Ruf, seine Geschäfte treu, redlich und gewissenhaft<br />

zu besorgen. Auch aristokratisch gesinnte Magistraten<br />

wie der Zürcher Bürgermeister David von<br />

Wyss hassten die Despotie, die Unterdrückung freiheitlicher<br />

Regungen, freilich ebenso die Anwendung<br />

ungesetzlicher Mittel, um politische Veränderungen<br />

herbeizuführen. 10<br />

Auf besondere polizeiliche Massnahmen zum<br />

Schutz der bestehenden Ordnung glaubte aber auch<br />

die Zürcher Obrigkeit nicht verzichten zu können.<br />

Nach wie vor standen Druckereien, Buchhandlungen<br />

und Bibliotheken unter der Aufsicht einer Zensurkommission.<br />

Polizeipräsident war von 1803 bis 1832<br />

Salomon Rahn, ein ausgesprochen aristokratisch gesinnter<br />

Magistrat. Dieser sei von Misstrauen durchdrungen<br />

gewesen und habe sich eines Spioniersystems<br />

bedient, um die Gesinnung des Volkes und der Beamten<br />

auszuforschen, schrieb ein damaliger Oberamtmann.<br />

Argwöhnisch horchte die Regierung auf die<br />

Stimmung im Land. Es hätten die Nachforschungen<br />

nach der Richtigkeit ausgestreuter Gerüchte einen<br />

nicht unwesentlichen Teil der polizeilichen Geschäfte<br />

gebildet, hiess es 1822 im Jahresbericht des Polizeibüros.<br />

Dabei sei freilich stets «mit aller nur möglichen<br />

Schonung und Sorgfalt» gehandelt worden, und es<br />

habe sich die alte Erfahrung bestätigt, dass Geschwätz<br />

und abenteuerliches Gerücht zwar begierig kolportiert<br />

werde, in der Regel aber realer Grundlagen entbehre.<br />

Die Kunst des Brechens und Wiederversiegelns<br />

von Briefen, welche die Berner Polizei beherrschte,<br />

dürfte auch in <strong>Zürich</strong> bekannt gewesen sein. 11<br />

Mit ein Grund für die Wachsamkeit auf politischem<br />

Gebiet war die Erfahrung, dass allzu freie Äusserungen<br />

über Missstände im monarchischen Europa<br />

die Grossmächte zu Interventionen veranlassten und<br />

die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdeten.<br />

Als die Mainzer Zentral-Untersuchungs-Kommission<br />

fürstenfeindliche Verbindungen eines Jünglingsbundes<br />

in die Schweiz aufdeckte, wurde auch die<br />

Zürcher Justiz tätig und bestrafte den Buchdrucker<br />

Eduard Gessner mit Gefängnis und Busse. 12 41<br />

Zensurlücken im «Schweizerischen<br />

Volksblatt» von 1821.<br />

Das in <strong>Zürich</strong> erschienene Volksblatt<br />

setzte sich für nationale<br />

Einigung, Demokratie und Freiheitsrechte<br />

ein, wurde aber noch<br />

im ersten Jahr verboten.

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