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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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ern die Rede ist, bezeugt diesen Wandel. 15 1847 schuf<br />

Hauptmann Ott ein Büro mit der Bezeichnung «Chef<br />

der Polizeiwache» bzw. «Kommando des Polizeikorps»<br />

und besorgte sich die entsprechenden Siegel und Briefköpfe.<br />

Während es zuvor mit dem Rechnungswesen<br />

nicht zum Besten stand, wurden hier fortan konsequent<br />

die verschiedenen Kontrollen über das Korps<br />

geführt. 16 Ausser der eigentlichen Mannschaftsliste<br />

gab es da Verzeichnisse über die Stationierten und<br />

deren Versetzungen, über entlassene Polizeisoldaten,<br />

über die ein- und ausgehenden Akten, über den Sold<br />

und die Soldzulagen, verschiedene Kassa- und Rechnungsjournale,<br />

Inventare über Waffen und Montur<br />

und andere Bücher mehr. Hauptmann Nötzli, der<br />

ausser bei festlichen Anlässen stets seinen langschössigen<br />

Zivilrock trug, sei ein Meister der Ordnungsliebe<br />

gewesen, und die korrekte Ökonomie des Korps<br />

und «die ihm diesfalls anvertraute Sorge für die Mannschaft»<br />

war ihm geradezu heilig, «ja fast heiliger als der<br />

Polizeidienst selber», hiess es in seinem Nachruf. Eine<br />

für den neuen Stil bezeichnende Neuerung war sodann<br />

die Einführung eines schriftlichen Jahresberichtes,<br />

den Hauptmann Nötzli dem Polizeirat erstmals<br />

1847 vorlegte. 17<br />

Der Notwendigkeit, die misslichen Verhältnisse<br />

im zürcherischen Polizeikorps zu beheben, Versäumtes<br />

nachzuholen und im Rahmen der politischen und<br />

finanziellen Möglichkeiten den Erfordernissen der Zeit<br />

Rechnung zu tragen, konnten sich auch die vorgesetzten<br />

Behörden nach 1845 nicht länger verschliessen. Der<br />

Polizeirat unternehme alles, um «das Korps zu einem<br />

tüchtigen in jeder Beziehung umzugestalten», schrieb<br />

der Regierungsrat in seinem Jahresbericht 1847. Freilich<br />

geschah dies nur schrittweise und zögernd, in den<br />

folgenden Jahren aber doch mit einer gewissen Stetigkeit.<br />

18<br />

Säuberung des Korps und drei Polizeigesetze<br />

(1847, 1855, 1865)<br />

Als erste Massnahme zur Hebung des Korps schritt<br />

der Polizeirat nach dem Tod von Hauptmann Fehr zu<br />

einer eigentlichen Säuberung der Mannschaft. 1847<br />

wurden bei einem Bestand von 120 Mann nicht weniger<br />

als 38 Landjäger entlassen. Acht von ihnen waren<br />

Trinker, acht Schuldenmacher, sechs benahmen sich<br />

unanständig auf der Strasse oder in Wirtshäusern, sechs<br />

liessen sich anderweitige ernsthafte Dienstpflichtverletzungen<br />

zu Schulden kommen, vier wurden entlassen<br />

wegen gerichtlicher Bestrafung oder Überweisung<br />

an die Gerichte, vier wegen körperlicher oder geistiger<br />

Untauglichkeit und zwei wegen Einkehrens mit<br />

Arrestanten. Aber auch nach dem harten Durchgreifen<br />

im Jahr 1847 blieben Wegweisungen aus disziplinarischen<br />

oder strafrechtlichen Gründen an der Tagesordnung.<br />

Von 1845 bis 1864 mussten 169 Mann aus<br />

dem Korps entfernt werden, zumeist wegen Untauglichkeit<br />

oder Dienstvergehen. Erst in den folgenden<br />

Jahren besserten sich die Verhältnisse. 21<br />

Polizeibrutalität im Widerspruch zur humanen Zeitrichtung<br />

Immer wieder warnte das Polizeikommando die Korpsangehörigen, Arrestanten roh und brutal zu behandeln und in der<br />

Öffentlichkeit unschicklich aufzutreten. Denn ein solches Benehmen stehe nicht nur im Widerspruch zum Dienstreglement,<br />

sondern auch zur «jetzigen humanen Zeitrichtung», hiess es in einem Dienstbefehl von 1865. Aber derartiges kam immer<br />

wieder vor, was oft zu empörten Kommentaren der Presse führte. Einzelne Polizeisoldaten liessen sich «Ausschreitungen<br />

bei Verhaftungen» zuschulden kommen, indem sie etwa Arrestanten ohne Not mit Handschellen traktierten, um ein<br />

Geständnis zu erzwingen. Ein Dienstbefehl von 1851 sprach von «widerlichen Vorfällen», leichtsinnigen Arrestationen<br />

und anderen Dienstpflichtverletzungen, die den gerechten Unwillen von Behörden und Publikum gegen das Korps weckten.<br />

Die Unteroffiziere waren gehalten, ihre Untergebenen streng zu beaufsichtigen, damit der Ruf des Korps endlich besser<br />

werde. Zu Sorge Anlass gaben insbesondere die Rekruten, die sich vielfach untätig sowie ungeschickt zeigten und in ihren<br />

Handlungen durch wenig Rücksichtnahme auffielen. 19<br />

Nur durch verbesserte Ausbildung und strenge Anforderungen an den Charakter der Polizeisoldaten lasse sich die «vielfach<br />

noch vorkommende Polizeiwillkür» eindämmen, gab Polizeihauptmann Wolf 1878 zu bedenken. 20<br />

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