Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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ern die Rede ist, bezeugt diesen Wandel. 15 1847 schuf<br />
Hauptmann Ott ein Büro mit der Bezeichnung «Chef<br />
der Polizeiwache» bzw. «Kommando des Polizeikorps»<br />
und besorgte sich die entsprechenden Siegel und Briefköpfe.<br />
Während es zuvor mit dem Rechnungswesen<br />
nicht zum Besten stand, wurden hier fortan konsequent<br />
die verschiedenen Kontrollen über das Korps<br />
geführt. 16 Ausser der eigentlichen Mannschaftsliste<br />
gab es da Verzeichnisse über die Stationierten und<br />
deren Versetzungen, über entlassene Polizeisoldaten,<br />
über die ein- und ausgehenden Akten, über den Sold<br />
und die Soldzulagen, verschiedene Kassa- und Rechnungsjournale,<br />
Inventare über Waffen und Montur<br />
und andere Bücher mehr. Hauptmann Nötzli, der<br />
ausser bei festlichen Anlässen stets seinen langschössigen<br />
Zivilrock trug, sei ein Meister der Ordnungsliebe<br />
gewesen, und die korrekte Ökonomie des Korps<br />
und «die ihm diesfalls anvertraute Sorge für die Mannschaft»<br />
war ihm geradezu heilig, «ja fast heiliger als der<br />
Polizeidienst selber», hiess es in seinem Nachruf. Eine<br />
für den neuen Stil bezeichnende Neuerung war sodann<br />
die Einführung eines schriftlichen Jahresberichtes,<br />
den Hauptmann Nötzli dem Polizeirat erstmals<br />
1847 vorlegte. 17<br />
Der Notwendigkeit, die misslichen Verhältnisse<br />
im zürcherischen Polizeikorps zu beheben, Versäumtes<br />
nachzuholen und im Rahmen der politischen und<br />
finanziellen Möglichkeiten den Erfordernissen der Zeit<br />
Rechnung zu tragen, konnten sich auch die vorgesetzten<br />
Behörden nach 1845 nicht länger verschliessen. Der<br />
Polizeirat unternehme alles, um «das Korps zu einem<br />
tüchtigen in jeder Beziehung umzugestalten», schrieb<br />
der Regierungsrat in seinem Jahresbericht 1847. Freilich<br />
geschah dies nur schrittweise und zögernd, in den<br />
folgenden Jahren aber doch mit einer gewissen Stetigkeit.<br />
18<br />
Säuberung des Korps und drei Polizeigesetze<br />
(1847, 1855, 1865)<br />
Als erste Massnahme zur Hebung des Korps schritt<br />
der Polizeirat nach dem Tod von Hauptmann Fehr zu<br />
einer eigentlichen Säuberung der Mannschaft. 1847<br />
wurden bei einem Bestand von 120 Mann nicht weniger<br />
als 38 Landjäger entlassen. Acht von ihnen waren<br />
Trinker, acht Schuldenmacher, sechs benahmen sich<br />
unanständig auf der Strasse oder in Wirtshäusern, sechs<br />
liessen sich anderweitige ernsthafte Dienstpflichtverletzungen<br />
zu Schulden kommen, vier wurden entlassen<br />
wegen gerichtlicher Bestrafung oder Überweisung<br />
an die Gerichte, vier wegen körperlicher oder geistiger<br />
Untauglichkeit und zwei wegen Einkehrens mit<br />
Arrestanten. Aber auch nach dem harten Durchgreifen<br />
im Jahr 1847 blieben Wegweisungen aus disziplinarischen<br />
oder strafrechtlichen Gründen an der Tagesordnung.<br />
Von 1845 bis 1864 mussten 169 Mann aus<br />
dem Korps entfernt werden, zumeist wegen Untauglichkeit<br />
oder Dienstvergehen. Erst in den folgenden<br />
Jahren besserten sich die Verhältnisse. 21<br />
Polizeibrutalität im Widerspruch zur humanen Zeitrichtung<br />
Immer wieder warnte das Polizeikommando die Korpsangehörigen, Arrestanten roh und brutal zu behandeln und in der<br />
Öffentlichkeit unschicklich aufzutreten. Denn ein solches Benehmen stehe nicht nur im Widerspruch zum Dienstreglement,<br />
sondern auch zur «jetzigen humanen Zeitrichtung», hiess es in einem Dienstbefehl von 1865. Aber derartiges kam immer<br />
wieder vor, was oft zu empörten Kommentaren der Presse führte. Einzelne Polizeisoldaten liessen sich «Ausschreitungen<br />
bei Verhaftungen» zuschulden kommen, indem sie etwa Arrestanten ohne Not mit Handschellen traktierten, um ein<br />
Geständnis zu erzwingen. Ein Dienstbefehl von 1851 sprach von «widerlichen Vorfällen», leichtsinnigen Arrestationen<br />
und anderen Dienstpflichtverletzungen, die den gerechten Unwillen von Behörden und Publikum gegen das Korps weckten.<br />
Die Unteroffiziere waren gehalten, ihre Untergebenen streng zu beaufsichtigen, damit der Ruf des Korps endlich besser<br />
werde. Zu Sorge Anlass gaben insbesondere die Rekruten, die sich vielfach untätig sowie ungeschickt zeigten und in ihren<br />
Handlungen durch wenig Rücksichtnahme auffielen. 19<br />
Nur durch verbesserte Ausbildung und strenge Anforderungen an den Charakter der Polizeisoldaten lasse sich die «vielfach<br />
noch vorkommende Polizeiwillkür» eindämmen, gab Polizeihauptmann Wolf 1878 zu bedenken. 20<br />
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