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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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den. «Ihre Angestellten sind im Verhältnisse zu einer<br />

zahlreichen, dicht gedrängten, grösstentheils industriellen<br />

Bevölkerung zu schwach in jeder Beziehung.»<br />

Die Polizei könne deswegen gar nicht leisten, was sie<br />

wolle, und das ganze Polizeiwesen des <strong>Kanton</strong>s werde<br />

dadurch in seiner Wirksamkeit vielfach gehemmt.<br />

Der Zürcher Stadtschreiber Gysi meinte 1843 vor dem<br />

Grossen Rat, die Polizei erhalte nichts, während auf<br />

andere Departemente mit «grossem leichten Sinn<br />

viele tausend Franken» verwendet würden. Es sei eben<br />

so, «dass die Polizei der unbeliebteste Verwaltungszweig<br />

ist, desswegen, weil sie den Leuten zuweilen in<br />

den Weg tritt. Warum thut man nicht mehr dafür?<br />

Eben weil es viel kostet und die Polizei nicht günstig<br />

angesehen ist.» 7<br />

Der spätere Polizeihauptmann Wolf konstatierte<br />

1878, in einer Republik werde, im Gegensatz zu monarchisch<br />

verfassten Staaten, die Macht der Polizei so<br />

viel als möglich beschränkt. Diese Haltung hemmte<br />

nicht nur die Entwicklung der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>, sie<br />

setzte sich seit jeher auf der Gemeindeebene fort. 1843<br />

erklärte ein Grossrat resigniert: «Die Übersicht über<br />

die Polizei-Anstalten der Gemeinden, die vor Kurzem<br />

gemacht wurde, gehört zum Traurigsten, was man<br />

sehen kann; man darf es in der That kaum sagen.» 8<br />

Der Zürcher Stadtschreiber Gysi trat 1843 aus dem<br />

Polizeirat zurück, unter anderem aus Protest gegen die<br />

Vernachlässigung des zürcherischen Polizeiwesens. Er<br />

machte den geringen Willen des Regierungsrates und<br />

die Abneigung des Grossen Rates, «die äussere Macht<br />

der Polizey durch eine angemessene Verstärkung der<br />

Polizeywache zu heben», für die misslichen Verhältnisse<br />

verantwortlich. 9<br />

Die Verhältnisse des Korps um 1850<br />

Ungenügend waren um 1850 die schulische Bildung,<br />

die Dienstauffassung und das Verhalten vieler Korpsangehöriger.<br />

Hohe Anforderungen des Reglementes<br />

kontrastierten mit einer peinlichen Realität. Oberst<br />

Ziegler meinte mit Blick auf die damalige Rekrutierungspraxis:<br />

«Wenn Sie Ihren Blick auf andere Staaten<br />

richten, so werden Sie bemerken, dass die Gensd’ar-<br />

Wochenrapport vom 4. bis 11. Juli<br />

1847 aus dem Bezirk Affoltern.<br />

Die Polizeisoldaten Benz und Gut<br />

verrichteten ihren Dienst nur<br />

schlecht und erregten Ärgernis<br />

«durch sehr unsittlichen Lebenswandel».<br />

Dies war eine Klage,<br />

die in der Mitte des 19. Jahrhunderts<br />

häufig geäussert wurde.<br />

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