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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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das Verfahren in bezug auf Verbrechen oder Vergehen<br />

und Polizeiübertretungen in zahlreichen Artikeln. Sie<br />

gaben Anweisungen, wie der Tatbestand des Verbrechens<br />

festzustellen und die Spuren zu sichern waren.<br />

Dazu gehörten Nachforschungen bei Geschädigten<br />

und Zeugen, die Inventarisierung gestohlener Gegenstände,<br />

die Beobachtung verdächtiger Personen, die<br />

Abfassung entsprechender Rapporte zuhanden der<br />

zuständigen Behörden. Es folgten in den Instruktionen<br />

Hinweise, dass die Lage eingedrückter Fensterscheiben<br />

Rückschlüsse über den Tathergang zuliessen,<br />

und es wurde betont, wie wichtig die Aufnahme von<br />

Spuren wie Fussstapfen, Zigarrenasche oder Schwefelhölzer<br />

für die Ermittlung des Täters sei. Auch die gesetzlichen<br />

Vorschriften bei Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen<br />

wurden den Landjägern eingehend<br />

erläutert. 43<br />

Eine besondere kriminalistische Begabung und natürlich<br />

reiche Erfahrung in der Erforschung zurückgebliebener<br />

Spuren besass Polizeihauptmann Nötzli.<br />

Er pflegte die Corpora delicti mit der Lupe zu untersuchen<br />

und zog Schlüsse, die anderen verborgen blieben:<br />

«Das Papier der falschen Note z.B. war dann<br />

nicht aus der und der Fabrik, sondern mit Nothwendigkeit<br />

aus einer anderen, vielleicht aus der Fabrik in<br />

X oder Y, der Lithograph hatte die und die Maschine<br />

nicht gehabt, musste ein sogenannter Zimmerlithograph<br />

sein, er hatte das und das photographische<br />

Hülfsmittel benutzt, verstand sich also auch auf diese<br />

Kunst; die und die früher bestraften Persönlichkeiten<br />

fielen zunächst ausser Betracht, die und die kamen in<br />

Betracht usw.» 44<br />

Strafanzeigen nahm der Postenchef auf der Hauptwache<br />

bereits seit 1832 entgegen. Nach 1857, als das<br />

Büro des Statthalters von der Hauptwache ins neue<br />

Bezirksgebäude Selnau übersiedelte, waren damit vermehrt<br />

die selbständige Aufnahme erster Verhöre mit<br />

Geschädigten, Beklagten und Zeugen sowie weitere<br />

Ermittlungen verbunden. Denn das Publikum wandte<br />

sich bei Strafanzeigen, nach der bisherigen Gewohnheit,<br />

oft weiterhin auf die Hauptwache und weniger<br />

ins abgelegene Selnau. Die Fähigkeiten der rapportierenden<br />

<strong>Kanton</strong>spolizisten lobte ein kantonsrätlicher<br />

Berichterstatter 1867: «Die dort aufgenommenen<br />

Depositionen gehören zu den besten, die ich<br />

gesehen, und es wissen namentlich die Unteroffiziere<br />

der Depotmannschaft auf der Hauptwache aus Erfahrung<br />

am besten, worauf es für die Entdeckung der<br />

ersten Spuren eines Verbrechens oder Vergehens ankommt.»<br />

45<br />

Fahndung nach einem Doppelmörder<br />

Wie die Zürcher <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> in Kriminalfällen vorging, zeigte 1853 der Fall des Doppelmörders Johannes Meidel von<br />

Grüningen. Als am 11. Februar jenes Jahres in der Enge und am 7. März in Stadelhofen die Leichen zweier erwürgter Frauen<br />

entdeckt wurden, löste dies Ermittlungen aus, die den grössten Teil der Depotmannschaft und auch einige Stationierte<br />

beschäftigten. Das Kommando nahm eine Geschäftsverteilung vor und bildete mehrere Einsatzgruppen mit bestimmten<br />

Aufträgen. Die erste Gruppe unter Führung von Leutnant Streuli beispielsweise hatte die Herkunft einer Jacke zu eruieren,<br />

die in der Enge gefunden worden war und die mit dem Täter in Verbindung gebracht wurde. Eine weitere Gruppe sollte<br />

die Mannsperson aufspüren, die vor der Tat mit einem der Opfer gesehen worden war. Die Polizeidirektion setzte eine<br />

Belohnung von 500 Franken aus. Rasch fiel der Verdacht, aufgrund verschiedener Indizien und Zeugenaussagen, auf den<br />

28jährigen Johannes Meidel aus Grüningen. Dieser war der Polizei bekannt, weil er bereits drei Gefängnisstrafen abgesessen<br />

hatte. Die weit ausgedehnte Fahndung zeitigte umgehend Erfolg. Meidel konnte am 11. März in Richterswil festgenommen<br />

werden, entzog sich aber weiteren Verhören, indem er sich an der Tür des Bezirksgefängnisses erhängte.<br />

Hauptmann Nötzli betonte in seinen Rapporten, «dass im vorliegenden Fall sämtliche Mannschaft sich äusserst thätig<br />

und in jeder Hinsicht willig gezeigt» habe. Diese Feststellung bestätigte der Kanzlist der Polizeidirektion, der sich selbst<br />

an der Fahndung beteiligt hatte. Einzig Polizeisoldat Frener habe seine Aufträge, obwohl guten Willens, nicht mit dem<br />

erforderlichen Takt ausführen können, da er etwas angetrunken war. In Horgen war Jahrmarkt, fügte der Kanzleibeamte<br />

der Polizeidirektion erklärend bei. 47<br />

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