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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Auftrag des Eidgenössischen<br />

Justiz- und Polizeidepartementes<br />

vom 10. März 1888 an die Zürcher<br />

Polizeidirektion, eine in der<br />

Zeitung «Der Sozialdemokrat»<br />

angekündigte Agitationsversammlung<br />

zu überwachen<br />

und darüber zu rapportieren.<br />

liche Kreisschreiben vom 11. Mai 1888, als es bekannt<br />

wurde, erregten in Arbeiterkreisen grösste Bedenken.<br />

Man befürchtete eine Verletzung der verfassungsmässigen<br />

Freiheitsrechte und natürlich, dass sich die<br />

Überwachung gegen sie selbst richte. Im Zürcher<br />

<strong>Kanton</strong>srat musste der Regierungsrat Auskunft erteilen,<br />

wie er das Programm des Kreisschreibens umzusetzen<br />

gedenke. Besondere Massnahmen seien nicht<br />

notwendig, erklärte dieser. Man werde sich wie bisher<br />

auf die Überwachung von Anarchisten, Spionen und<br />

sonstiger verdächtiger Ausländer beschränken, hingegen<br />

keine polizeilichen Vorkehrungen ergreifen gegen<br />

Versammlungen oder Zeitungen, die sich nur mit der<br />

Schweiz beschäftigten und nicht mit dem Ausland.<br />

Ein Referendum der Sozialdemokraten gegen das<br />

Amt eines ständigen Bundesanwaltes scheiterte, weil<br />

die nötigen 30000 Unterschriften nicht beigebracht<br />

werden konnten. 72<br />

Im bevölkerungs- und ausländerreichen <strong>Zürich</strong>,<br />

in einer Zeit zudem der politischen und der sozialen<br />

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