Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Auftrag des Eidgenössischen<br />
Justiz- und Polizeidepartementes<br />
vom 10. März 1888 an die Zürcher<br />
Polizeidirektion, eine in der<br />
Zeitung «Der Sozialdemokrat»<br />
angekündigte Agitationsversammlung<br />
zu überwachen<br />
und darüber zu rapportieren.<br />
liche Kreisschreiben vom 11. Mai 1888, als es bekannt<br />
wurde, erregten in Arbeiterkreisen grösste Bedenken.<br />
Man befürchtete eine Verletzung der verfassungsmässigen<br />
Freiheitsrechte und natürlich, dass sich die<br />
Überwachung gegen sie selbst richte. Im Zürcher<br />
<strong>Kanton</strong>srat musste der Regierungsrat Auskunft erteilen,<br />
wie er das Programm des Kreisschreibens umzusetzen<br />
gedenke. Besondere Massnahmen seien nicht<br />
notwendig, erklärte dieser. Man werde sich wie bisher<br />
auf die Überwachung von Anarchisten, Spionen und<br />
sonstiger verdächtiger Ausländer beschränken, hingegen<br />
keine polizeilichen Vorkehrungen ergreifen gegen<br />
Versammlungen oder Zeitungen, die sich nur mit der<br />
Schweiz beschäftigten und nicht mit dem Ausland.<br />
Ein Referendum der Sozialdemokraten gegen das<br />
Amt eines ständigen Bundesanwaltes scheiterte, weil<br />
die nötigen 30000 Unterschriften nicht beigebracht<br />
werden konnten. 72<br />
Im bevölkerungs- und ausländerreichen <strong>Zürich</strong>,<br />
in einer Zeit zudem der politischen und der sozialen<br />
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