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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Reglement für das Polizey-Corps<br />

des Cantons <strong>Zürich</strong> 1833.<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>. Für die auf der Landschaft stationierten<br />

Unteroffiziere und Soldaten änderte sich<br />

wenig. Ausdrücklich vorgeschrieben war jetzt, dass<br />

alle drei Monate ein Stationswechsel zu erfolgen hatte.<br />

Neu waren die Bestimmungen über die Ausbildung.<br />

Die Rekrutenzeit auf dem Depot in <strong>Zürich</strong> dauerte<br />

sechs Wochen und endete mit einer Prüfung. Geschult<br />

wurden militärische Stellungen, die Handgriffe<br />

mit dem Gewehr, das Zerlegen des Gewehrs, das Marschieren<br />

und Salutieren. Sodann sollten sich die Rekruten<br />

fleissig im Schreiben und Lesen üben. Ihnen<br />

wurde auch gezeigt, wie Berichte und Rapporte zu<br />

erstellen, Pässe zu untersuchen und Signalemente abzufassen<br />

waren. 56<br />

Der Wachdienst in der Hauptstadt<br />

Am 10. Oktober 1832 übernahm die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong><br />

die Hauptwache neben dem Rathaus und löste die bisherige<br />

Militärgarnison in der Bewachung der Hauptstadt<br />

ab. «Viele Leute umstanden neugierig das Gebäude,<br />

denn es war für sie etwas Neues, die Landjäger<br />

mit einem Tambour an der Spitze und mit einem<br />

Offizier ausziehen zu sehen», erinnerte sich ein Chronist<br />

an dieses Ereignis. 57<br />

Die Wachmannschaft bestand aus zwei Abteilungen.<br />

Jede Abteilung umfasste einen Leutnant, zwei<br />

Unteroffiziere, einen Gefreiten, einen Tambour, neun<br />

Polizeisoldaten und zog täglich zur Mittagszeit vor<br />

der Hauptwache auf. Der allgemeine Auftrag lautete,<br />

bei der Handhabung der polizeilichen Ordnung und<br />

Ruhe in der Stadt mitzuwirken. Der Postenchef nahm<br />

Strafanzeigen entgegen und sorgte nach Möglichkeit<br />

für sofortige Abhilfe, etwa durch das Einbringen von<br />

Beschuldigten oder das Dazwischentreten bei Schlägereien.<br />

Arrestanten waren in Gewahrsam zu nehmen,<br />

bis die zuständige Behörde entschied. Die Mannschaft<br />

stellte Schildwachen vor der Hauptwache und<br />

vor dem Rathaus. In den Nachtstunden war zudem<br />

das Kaufhaus zu sichern, und es waren Patrouillengänge<br />

in der Stadt auszuführen. In den folgenden<br />

Jahren kamen weitere Bewachungsaufgaben dazu, so<br />

beim Obmannamt (dem kantonalen Verwaltungsgebäude),<br />

der Bank von <strong>Zürich</strong>, der Post sowie dem<br />

Stadthaus. Bewacht wurden in den 1840er Jahren während<br />

der Mittagsstunden auch vielbegangene Plätze<br />

wie die Schifflände, der Niederdorfplatz oder der<br />

Münsterhof. Die Tambouren alarmierten bei Gefahr<br />

die Depotmannschaft und schlugen die Trommel,<br />

wenn die neue Wache aufzog. 58<br />

Nur noch für kurze Zeit verwahrte der Postenchef<br />

die Schlüssel zu den Stadttoren. Denn 1833 wurden<br />

die Porten der Stadt <strong>Zürich</strong> für immer geöffnet und<br />

in den folgenden Jahren geschlissen. Damit entfiel<br />

auch die Pflicht, fremden Passanten die Pässe abzunehmen<br />

und diese auf das Passbüro zu bringen. 59<br />

Mit der Übernahme der Stadtwache in <strong>Zürich</strong> erhielt<br />

das bisherige Landjägerkorps einen militärischen<br />

Charakter. Schwarze Epauletten sowie das Hörnchen<br />

an den Krägen als Standesmerkmal infanteristischer<br />

Jäger anstelle des bisherigen Landjägerabzeichens betonten<br />

die militärische Stellung. Wichtig war das<br />

Zeremoniell: Vorübergehende Ratsherren, Richter,<br />

Offiziere, fremde Gesandte galt es durch Präsentieren<br />

des Gewehrs zu grüssen. Während der eidgenössischen<br />

Tagsatzung 1839 in <strong>Zürich</strong> besorgte die Polizeiwache<br />

den militärischen Ehrendienst. Die Wach-<br />

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