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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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merie gerade aus den Tüchtigsten und Erprobtesten<br />

besteht, gewöhnlich aus alten gedienten Soldaten. Bei<br />

uns herrscht beinahe ein entgegengesetztes System.»<br />

Offen bekannte der Polizeirat 1846, eine grosse Zahl<br />

der Polizeisoldaten böte «entweder hinsichtlich ihres<br />

Charakters oder mit Rücksicht auf die Befähigung<br />

nicht im Geringsten die erforderlichen Garantien»,<br />

um den Anforderungen des Polizeidienstes zu genügen.<br />

Da war, als ein Beispiel unter vielen, der Fall<br />

des Landjägerrekruten Schwarz aus Hettlingen. Dieser<br />

zog es vor, statt befehlsgemäss die «liederliche»<br />

Barbara Zürcher umgehend auf die Bahn zu bringen,<br />

in Wirtshäusern herumzuziehen, sich von ihr das Mittagessen<br />

und einige Flaschen Wein bezahlen zu lassen<br />

mit dem Resultat, dass er sich erbrechen musste und<br />

aus dem Korps gejagt wurde. 10<br />

Dass von solchen Polizisten nicht das geforderte<br />

«höfliche, mit Ernst gepaarte Betragen» die Regel war,<br />

vielmehr ungebührliches Benehmen nur zu oft vorkam,<br />

gestand auch der Regierungsrat ein. Das Ungenügen<br />

schien zum Teil Folge des sozialen Herkommen<br />

eines Grossteils der Mannschaft. Kaum jeder<br />

vierte Landjäger hatte 1850 ein Handwerk gelernt. Die<br />

überwiegende Mehrheit war ohne Berufsausbildung<br />

und schlug sich zuvor als Taglöhner, Land- und Fabrikarbeiter,<br />

Spinner oder Weber durchs Leben. Dem sozialen<br />

Stand entsprachen die überaus dürftigen Schulkenntnisse.<br />

Viele vermochten selbst einem einfachen<br />

Rechenunterricht kaum zu folgen. Es fehle an Bildung<br />

oder Intelligenz, hiess es 1864. Von den 81 Bewerbern<br />

des Jahres 1868 waren «die Meisten im Schreiben ungeübt<br />

oder sonst nicht empfehlenswerth». Es erfordere<br />

grosse Anstrengungen, die Anwärter so weit zu<br />

bringen, «dass sie ihre Gedanken in anständiger Form<br />

schriftlich vorbringen» könnten. 11<br />

Doch es waren halt auch die Bedingungen, unter<br />

denen der schwierige und anspruchsvolle Polizistenberuf<br />

verrichtet werden musste, nicht eben verlokkend.<br />

Niemand widersprach, dass die Zahl von wenig<br />

mehr als hundert Mann nicht genügte, um die Wache<br />

in der Hauptstadt und den Polizeidienst auf der Landschaft<br />

gehörig zu versehen. Trotzdem musste es das<br />

Korps verantworten, dass es der Bettler und Vaganten<br />

nicht Herr wurde, dass die Zahl der Vergehen und Ver-<br />

Polizeidienst für einen Taglöhnerlohn<br />

Ein Hauptgrund des Übels bildete die völlig ungenügende Besoldung. Noch 1831 konnte ein Landschulmeister klagen,<br />

dass die Landjäger einen Fünftel mehr an Lohn bezogen als die allerdings kläglich schlecht gestellten Volksschullehrer.<br />

«Gute Schulen seien aber ebenso unentbehrlich wie eine gute Polizei, wenn somit die Landjäger recht bezahlt würden,<br />

sollten es auch die Lehrer sein.» Fünfzehn Jahre später war auch der Landjägersold zu einem Taglöhnerlohn im eigentlichen<br />

Sinn des Wortes geworden. Hauptmann Ott rechnete dem Grossen Rat 1846 vor, womit ein Landjäger auskommen<br />

musste. Die Einnahmen betrugen jährlich 333 Franken 57 Rappen. Die Ausgaben an die Verköstigung, an die Montur<br />

usw. 276 Franken 48 Rappen. Es blieben 57 Franken 9 Rappen, woraus die übrigen Berufsauslagen für Kleidung, Zehrkosten<br />

auf Transporten usw. und allenfalls der Unterhalt der Familie bestritten werden mussten. Es sei daher fast unumgänglich,<br />

dass Schulden gemacht würden: «Jene vielen Polizeisoldaten, die verheiratet sind, können natürlich noch weniger mit<br />

ihren Reineinnahmen von 57 Franken die Familie durchbringen; daher fällt diese dann der Gemeinde zur Last, und der<br />

Polizeisoldat selbst auch noch, wenn er das Unglück hat, aus dem Korps entlassen zu werden.» Man könne sich nur<br />

wundern, dass überhaupt noch jemand Neigung habe, dem Korps beizutreten, meinte der Polizeirat und bestätigte die<br />

Erfahrung, dass nur solche, welche entweder überhaupt nicht arbeiten mochten, den Polizeidienst suchten oder solche,<br />

die nur augenblicklich ohne Verdienst waren und sofort wieder austraten, wenn sich ihnen anderswo Aussicht auf ein<br />

besseres Los eröffnete. Eine Folge der misslichen Besoldung war, dass zwischen 1845 und 1870 jedes Jahr durchschnittlich<br />

ein Viertel des Korpsbestandes ersetzt werden musste. Dieser Wechsel sei verderblich, schrieb der Regierungsrat 1865,<br />

denn der Erfolg der Polizei beruhe auf Beobachtung und Erfahrung, auf gründlichen Personal- und Ortskenntnissen.<br />

«Personen, die bloss vier Jahre beim Korps verbleiben, sind für dasselbe in polizeilicher Hinsicht (abgesehen vom blossen<br />

Wachestehen und Transportieren) ohne Nutzen.» 13<br />

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