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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Briefkopf des Polizeikommandos,<br />

wie er in den Jahren um 1880 in<br />

Gebrauch war.<br />

Kompetenzstreitigkeiten der kantonalen Polizeidirektion<br />

mit den Strafuntersuchungsbehörden, die noch<br />

verschärft wurden durch persönliche und parteipolitische<br />

Animositäten. Der Staatsanwalt und auch<br />

Bezirksanwalt Hafner stiessen sich an der 1867 vom<br />

Statthalteramt an die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> delegierten Kompetenz,<br />

Haft über Bettler und Vaganten anordnen zu<br />

können. Dies sei willkürlich und schade dem Ansehen<br />

der Zürcher Justiz. Es sei deshalb zum früheren<br />

Verfahren zurückzukehren. Ferner müsse ihnen zu<br />

diesem Zweck, also zur Handhabung der Armenpolizei,<br />

die kasernierte Depotmannschaft zur direkten<br />

Disposition stehen, wie dies bei den Stationierten in<br />

Strafsachen der Fall war. 13<br />

Die Polizeibehörden wiesen diese Forderung unmissverständlich<br />

zurück. Die Polizeidirektion hielt<br />

das angewandte Verfahren für Rechtens und bestätigte<br />

die Zuständigkeit der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>. Die Polizeioffiziere<br />

betonten zudem, sie hätten nur Gesuche,<br />

nicht aber Aufträge der Staatsanwaltschaft entgegenzunehmen.<br />

Überhaupt wurde das Ansinnen als ungebührlicher<br />

Versuch gewertet, das Polizeikommando<br />

lahmzulegen, die Befehlsgewalt über das gesamte<br />

Polizeikorps an sich zu reissen und die Kompetenzen<br />

der Polizeidirektion in Frage zu stellen. 14<br />

Das Verhältnis blieb gespannt. 1879 erklärte der<br />

Polizeidirektor entnervt, dass nicht nur er, «sondern<br />

der ganze Regierungsrath der Reibereien zwischen<br />

Statthalteramt, Staatsanwaltschaft und Kommando<br />

satt» sei. Ausser der Obsorge für das Selnau gebe es im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> noch anderes zu tun. Aber erst 1881<br />

konnte die kantonsrätliche Geschäftsprüfungskommission<br />

sich über die Mitteilung freuen, «dass die längere<br />

Zeit gestört gewesenen Beziehungen zwischen<br />

den Offizieren und der Mannschaft des Korps zu den<br />

Adjunkten im Selnau wieder gute sind, und dass auf<br />

dem Zentralbureau im Gebiet der gerichtlichen Polizei<br />

tüchtig gearbeitet» werde. 15<br />

Wohl zu Recht hatte der Verteidiger des angeklagten<br />

Bezirksanwaltes Hafner 1878 bemerkt, solche<br />

traurigen Konflikte, wie sie zwischen den Anklagebehörden<br />

und der Polizei herrschten, könnten nur<br />

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