Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Briefkopf des Polizeikommandos,<br />
wie er in den Jahren um 1880 in<br />
Gebrauch war.<br />
Kompetenzstreitigkeiten der kantonalen Polizeidirektion<br />
mit den Strafuntersuchungsbehörden, die noch<br />
verschärft wurden durch persönliche und parteipolitische<br />
Animositäten. Der Staatsanwalt und auch<br />
Bezirksanwalt Hafner stiessen sich an der 1867 vom<br />
Statthalteramt an die <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> delegierten Kompetenz,<br />
Haft über Bettler und Vaganten anordnen zu<br />
können. Dies sei willkürlich und schade dem Ansehen<br />
der Zürcher Justiz. Es sei deshalb zum früheren<br />
Verfahren zurückzukehren. Ferner müsse ihnen zu<br />
diesem Zweck, also zur Handhabung der Armenpolizei,<br />
die kasernierte Depotmannschaft zur direkten<br />
Disposition stehen, wie dies bei den Stationierten in<br />
Strafsachen der Fall war. 13<br />
Die Polizeibehörden wiesen diese Forderung unmissverständlich<br />
zurück. Die Polizeidirektion hielt<br />
das angewandte Verfahren für Rechtens und bestätigte<br />
die Zuständigkeit der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>. Die Polizeioffiziere<br />
betonten zudem, sie hätten nur Gesuche,<br />
nicht aber Aufträge der Staatsanwaltschaft entgegenzunehmen.<br />
Überhaupt wurde das Ansinnen als ungebührlicher<br />
Versuch gewertet, das Polizeikommando<br />
lahmzulegen, die Befehlsgewalt über das gesamte<br />
Polizeikorps an sich zu reissen und die Kompetenzen<br />
der Polizeidirektion in Frage zu stellen. 14<br />
Das Verhältnis blieb gespannt. 1879 erklärte der<br />
Polizeidirektor entnervt, dass nicht nur er, «sondern<br />
der ganze Regierungsrath der Reibereien zwischen<br />
Statthalteramt, Staatsanwaltschaft und Kommando<br />
satt» sei. Ausser der Obsorge für das Selnau gebe es im<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> noch anderes zu tun. Aber erst 1881<br />
konnte die kantonsrätliche Geschäftsprüfungskommission<br />
sich über die Mitteilung freuen, «dass die längere<br />
Zeit gestört gewesenen Beziehungen zwischen<br />
den Offizieren und der Mannschaft des Korps zu den<br />
Adjunkten im Selnau wieder gute sind, und dass auf<br />
dem Zentralbureau im Gebiet der gerichtlichen Polizei<br />
tüchtig gearbeitet» werde. 15<br />
Wohl zu Recht hatte der Verteidiger des angeklagten<br />
Bezirksanwaltes Hafner 1878 bemerkt, solche<br />
traurigen Konflikte, wie sie zwischen den Anklagebehörden<br />
und der Polizei herrschten, könnten nur<br />
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