Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Streifzügen durch die Stationen. Landjäger Morié traf<br />
in Wädenswil auf Johann Heinrich Blattmann, der im<br />
dortigen Wirtshaus Därme feilbot. Seinem Auftrag<br />
gemäss forderte der Landjäger zunächst den Pass, danach<br />
den Gesundheitsschein für die Fleischware und<br />
zuletzt noch das Hausierpatent ab. Die Papiere abzunehmen<br />
hatten die Landjäger im Januar 1806 natürlich<br />
jenem angeblichen Hans Roth von Guggisberg,<br />
dem nur einige Lumpen am Körper hingen und dessen<br />
«Physiognomie und ganze Haltung sogleich den<br />
höchsten Verdacht» erregten. Sein Pass bestand «in<br />
verschiedenen schmutzigen Stücken» und war nicht<br />
mehr gültig. Auf Geheiss des Statthalters wurde Roth<br />
vom Landjäger über die <strong>Kanton</strong>sgrenze spediert. 39<br />
Als Hilfsmittel standen den Landjägern Signalemente<br />
von verdächtigen oder zur Fahndung ausgeschriebenen<br />
Personen zu Verfügung. Die Steckbriefe<br />
wurden zunächst als Einzeldokumente abgegeben.<br />
1807 schuf die Landjägerkommission dann ein erstes<br />
zusammenhängendes Zürcher Signalementsbuch und<br />
verteilte dieses bogenweise an die Landjäger und<br />
Statthalter. 1809 wurde die Zürcher Ausgabe abgelöst<br />
durch das eidgenössische Signalementsbuch, herausgegeben<br />
von den Berner Polizeibehörden. 40<br />
Die ausgedehnte «Patentierung» der flottanten<br />
Bevölkerung durch die Behörden und deren Kontrolle<br />
durch die Landjäger zeigte Wirkung. 1807 arretierte<br />
das Korps 4528 Vagabunden und Deserteure,<br />
die aufgrund mangelnder Papiere als solche erkannt<br />
wurden. 42<br />
Kampf dem Bettel<br />
Mit dem Kampf gegen den Bettel war den Landjägern,<br />
die ausser ihrem Sold meist selbst nichts besassen,<br />
eine letztlich unlösbare Aufgabe übertragen. Die<br />
bittere Tatsache, dass Armut viele Menschen dauernd<br />
oder zeitweise an den Bettelstab zwang, dass mangelnder<br />
Verdienst wandernde Handwerksburschen zum<br />
Almosenfordern nötigte, blieb Realität noch bis ins<br />
20. Jahrhundert hinein. Daneben gab es Personen, die<br />
Ein tüchtiger Landjäger vertraute nicht nur auf<br />
Papiere, sondern zeichnete sich durch Gespür, Menschenkenntnis<br />
und Erfahrung aus. Als Jakob Künzli<br />
aus Hinwil dem Landjäger Knus keinen Pass vorweisen<br />
konnte, befragte ihn dieser nach den Namen<br />
des Präsidenten und weiterer bekannter Personen in<br />
seiner angeblichen Heimatgemeinde. Bisweilen gingen<br />
die Landjäger «aus zu weniger Kenntniss ihrer<br />
Competenz» in der Schriftenkontrolle auch zu weit.<br />
So forderten sie im Knonaueramt Fabrikarbeitern, die<br />
von einer Gemeinde in die andere zur Arbeit gingen,<br />
die Pässe ab und verweigerten «im Ermangelungsfall»<br />
den Durchpass. Ein in Wila von einem Landjäger angehaltener<br />
Passant wurde wütend, weil er sich durch<br />
die Frage nach seinem Namen als Schelm verdächtigt<br />
sah. Ein anderer beklagte sich, «ob es so gälten thue,<br />
einem auf der Strass so anzuhalten, wann man doch<br />
im Land zu Hause seye». Offenbar war den Landjägern<br />
bei Dienstantritt die Kontrolle der Pässe als<br />
ihre wichtigste Aufgabe besonders nachdrucksam eingeschärft<br />
worden. 41 29<br />
Am 5. März 1807 stellte der Landjägergefreite<br />
Sulzer in Andelfingen<br />
den Rudolf Ammann aus<br />
Dinhard, der (mit Empfehlung<br />
des Pfarrers von Dinhard) Liebesgaben<br />
für die Reparatur seines<br />
vom Einsturz gefährdeten<br />
Häuschens sammelte und das<br />
Erhaltene in seinem «Steuerbüchli»<br />
gewissenhaft verzeichnete.<br />
Der Landjäger liess ihn<br />
«durch dringendes Anhalten und<br />
Gutversprechen» nach Hause<br />
gehen, «indeme Ammann klagte<br />
er habe eine kranke Frau und<br />
vier Kinder ganz brodlos».<br />
Das «Collectieren oder Steuersammeln»<br />
war im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
nur mit einem Patent der kantonalen<br />
Behörde erlaubt.