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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Streifzügen durch die Stationen. Landjäger Morié traf<br />

in Wädenswil auf Johann Heinrich Blattmann, der im<br />

dortigen Wirtshaus Därme feilbot. Seinem Auftrag<br />

gemäss forderte der Landjäger zunächst den Pass, danach<br />

den Gesundheitsschein für die Fleischware und<br />

zuletzt noch das Hausierpatent ab. Die Papiere abzunehmen<br />

hatten die Landjäger im Januar 1806 natürlich<br />

jenem angeblichen Hans Roth von Guggisberg,<br />

dem nur einige Lumpen am Körper hingen und dessen<br />

«Physiognomie und ganze Haltung sogleich den<br />

höchsten Verdacht» erregten. Sein Pass bestand «in<br />

verschiedenen schmutzigen Stücken» und war nicht<br />

mehr gültig. Auf Geheiss des Statthalters wurde Roth<br />

vom Landjäger über die <strong>Kanton</strong>sgrenze spediert. 39<br />

Als Hilfsmittel standen den Landjägern Signalemente<br />

von verdächtigen oder zur Fahndung ausgeschriebenen<br />

Personen zu Verfügung. Die Steckbriefe<br />

wurden zunächst als Einzeldokumente abgegeben.<br />

1807 schuf die Landjägerkommission dann ein erstes<br />

zusammenhängendes Zürcher Signalementsbuch und<br />

verteilte dieses bogenweise an die Landjäger und<br />

Statthalter. 1809 wurde die Zürcher Ausgabe abgelöst<br />

durch das eidgenössische Signalementsbuch, herausgegeben<br />

von den Berner Polizeibehörden. 40<br />

Die ausgedehnte «Patentierung» der flottanten<br />

Bevölkerung durch die Behörden und deren Kontrolle<br />

durch die Landjäger zeigte Wirkung. 1807 arretierte<br />

das Korps 4528 Vagabunden und Deserteure,<br />

die aufgrund mangelnder Papiere als solche erkannt<br />

wurden. 42<br />

Kampf dem Bettel<br />

Mit dem Kampf gegen den Bettel war den Landjägern,<br />

die ausser ihrem Sold meist selbst nichts besassen,<br />

eine letztlich unlösbare Aufgabe übertragen. Die<br />

bittere Tatsache, dass Armut viele Menschen dauernd<br />

oder zeitweise an den Bettelstab zwang, dass mangelnder<br />

Verdienst wandernde Handwerksburschen zum<br />

Almosenfordern nötigte, blieb Realität noch bis ins<br />

20. Jahrhundert hinein. Daneben gab es Personen, die<br />

Ein tüchtiger Landjäger vertraute nicht nur auf<br />

Papiere, sondern zeichnete sich durch Gespür, Menschenkenntnis<br />

und Erfahrung aus. Als Jakob Künzli<br />

aus Hinwil dem Landjäger Knus keinen Pass vorweisen<br />

konnte, befragte ihn dieser nach den Namen<br />

des Präsidenten und weiterer bekannter Personen in<br />

seiner angeblichen Heimatgemeinde. Bisweilen gingen<br />

die Landjäger «aus zu weniger Kenntniss ihrer<br />

Competenz» in der Schriftenkontrolle auch zu weit.<br />

So forderten sie im Knonaueramt Fabrikarbeitern, die<br />

von einer Gemeinde in die andere zur Arbeit gingen,<br />

die Pässe ab und verweigerten «im Ermangelungsfall»<br />

den Durchpass. Ein in Wila von einem Landjäger angehaltener<br />

Passant wurde wütend, weil er sich durch<br />

die Frage nach seinem Namen als Schelm verdächtigt<br />

sah. Ein anderer beklagte sich, «ob es so gälten thue,<br />

einem auf der Strass so anzuhalten, wann man doch<br />

im Land zu Hause seye». Offenbar war den Landjägern<br />

bei Dienstantritt die Kontrolle der Pässe als<br />

ihre wichtigste Aufgabe besonders nachdrucksam eingeschärft<br />

worden. 41 29<br />

Am 5. März 1807 stellte der Landjägergefreite<br />

Sulzer in Andelfingen<br />

den Rudolf Ammann aus<br />

Dinhard, der (mit Empfehlung<br />

des Pfarrers von Dinhard) Liebesgaben<br />

für die Reparatur seines<br />

vom Einsturz gefährdeten<br />

Häuschens sammelte und das<br />

Erhaltene in seinem «Steuerbüchli»<br />

gewissenhaft verzeichnete.<br />

Der Landjäger liess ihn<br />

«durch dringendes Anhalten und<br />

Gutversprechen» nach Hause<br />

gehen, «indeme Ammann klagte<br />

er habe eine kranke Frau und<br />

vier Kinder ganz brodlos».<br />

Das «Collectieren oder Steuersammeln»<br />

war im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

nur mit einem Patent der kantonalen<br />

Behörde erlaubt.

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