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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Komplizierte polizeiliche Verhältnisse in der Stadt <strong>Zürich</strong><br />

1843 war das schwierige Verhältnis der <strong>Kanton</strong>s- zur Stadtpolizei Thema im Grossen Rat. Eine mit dem Landjägerkorps<br />

befasste Kommission begehrte von der Regierung Auskunft, ob nicht, statt die Hauptstadt durch das kantonale Polizeikorps<br />

bewachen zu lassen, der Stadt die von der Aussteuerungsurkunde 1803 dafür vorgesehenen 10 000 Franken jährlich auszurichten<br />

seien. Im Rat selbst gingen die Meinungen auseinander. Während der Referent der Kommission darauf hinwies,<br />

dass die Bewachung der Stadt den <strong>Kanton</strong> weit mehr koste als die 10 000 Franken und dass die Stadt sich allenfalls an den<br />

Auslagen beteiligen könnte, warnte Staatsschreiber Hottinger vor einem solchen Unternehmen. «Eine Untersuchung der<br />

Verhältnisse zu der Stadt <strong>Zürich</strong>» sei zwar wünschenswert, werde aber zeigen, «dass der Staat hier nur verlieren, nicht<br />

gewinnen kann». Auch Stadtschreiber Gysi glaubte, dass der Vorschlag kaum zur Verbesserung der polizeilichen Verhältnisse<br />

beitrage und insbesondere der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> damit nicht gedient wäre. «Es wäre eine Untersuchung, die sich ins<br />

Unendliche erstrecken müsste und von Niemandem, selbst den Herrn Antragsteller nicht ausgenommen, gern und schnell<br />

zu Ende gebracht würde.» 66<br />

sorgen, und stand auch mit der Stadtpolizei in täglichem<br />

Rapport. 1838 jedoch musste sich der Stadtrat<br />

über ungenügenden Beistand beschweren. Insbesondere<br />

sorge die Polizeiwache kaum für die Einhaltung<br />

der Polizeistunde und weigere sich, bei Verunreinigungen<br />

(«durch Pissen usw.») in der Gegend des Rathauses<br />

einzuschreiten und die Bussen einzutreiben.<br />

Hauptmann Fehr meinte dazu, es sei nicht seine Aufgabe,<br />

sich um die «Brunz-Batzen» zu kümmern, und<br />

er verwahrte sich überhaupt gegen Klagen städtischer<br />

«Polizeydiener, Nachtwächter, Hundsfanger und wie<br />

die Creaturen alle heissen». Auch der Polizeirat fürchtete<br />

die Nachteile, die aus solchen Geschäften für die<br />

militärische Stellung der <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong> erwüchsen.<br />

Das Büssen sei Sache der Stadt oder der Gerichte. Sodann<br />

erklärte der Polizeirat zum Verhältnis zwischen<br />

Stadt und <strong><strong>Kanton</strong>spolizei</strong>: «So sehr uns übrigens daran<br />

gelegen ist, mit Ihrer Behörde zu Handhabung der<br />

Gesetze und bestehenden Verordnungen in gutem Einverständniss<br />

mitzuwirken, so müssen wir jedoch den<br />

Ansichtspunkt festhalten, dass eigentlich die Cantonal-<br />

Polizeywache erst dann, aber auch dann im vollsten<br />

Umfang des Wortes zu kräftiger Mitwirkung aufgefordert<br />

werden dürfe, wo die gewöhnliche Ortspolizey<br />

nicht ausreicht.» 64<br />

Allgemein galt, dass in Ausübung der niederen<br />

Ortspolizei kaum grosse Anerkennung der Bürgerschaft<br />

zu ernten war. Diese Erfahrung machten die<br />

Landjäger auf den Stationen und auch die Stadtpolizei<br />

in <strong>Zürich</strong>. 1842 hiess es: «Es ist im Allgemeinen die<br />

Klage, dass die Polizei, namentlich die Stadtpolizei, in<br />

allen Dingen, in welchen sie dem rechtlichen Bürger<br />

zugute kommen sollte, unwirksam und nachlässig,<br />

hingegen in Kleinigkeiten, wo auch der ruhigste Bürger<br />

sich einmal verfehlen kann, ausserordentlich thätig,<br />

zudringlich und unhöflich sei.» Auch der Polizeirat<br />

glaubte, dass auf die Anzeigen der städtischen<br />

Polizeidiener nicht immer Verlass war. Denn diese<br />

seien oft übertrieben und nicht geeignet, den Gerichten<br />

überwiesen zu werden. 65<br />

Ordnungsdienst und Sicherheitsfragen<br />

im liberalen Staat 1831–1839<br />

Neu erwachter Volksgeist<br />

Wenn der Regierungsrat 1831 geglaubt hatte, eine liberale<br />

Gesellschaft mit ihren grösseren bürgerlichen<br />

Freiheiten und politischen Rechten bedürfe der polizeilichen<br />

Ordnungsmacht weniger als der aristokratische<br />

Staat zuvor, dann sollte er bald eines Besseren<br />

belehrt werden. Regierungsrat Heinrich Weiss, Polizeipräsident<br />

in den Jahren 1832 und 1833, erklärte sich<br />

dieses Phänomen mit dem wiedererwachten Volksgeist.<br />

Während die Restauration von 1814 «nach und<br />

nach zur Apathie, zur Erschlaffung alles politischen<br />

Lebens geführt» habe und des «Volkes Sinn für öffentliche<br />

Angelegenheiten untergegangen» sei, habe die<br />

neue Zeit «alle Fibern in Bewegung» gesetzt. «Wo vormals<br />

Schlaf und Bewusstlosigkeit, da war jetzt Selbst-<br />

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