Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Landjägerkorps kam am Ustertag nicht zum Einsatz,<br />
und Hauptmann Fehr war nicht zur Krisensitzung<br />
des Staatsrats vom 22. November 1830 in der Wohnung<br />
des Bürgermeisters geladen worden. 33<br />
Die Abschaffung der Landjägersteuer 1831<br />
Zu den Forderungen des Volkes gehörte 1830 die Verminderung<br />
und gerechtere Verteilung der Steuerlast.<br />
Es seien «so ziemlich alle dem Volk in die Augen fallenden<br />
Abgaben vielfach angegriffen worden», bemerkte<br />
der Referent der Verfassungskommission. 35<br />
Der Unmut richtete sich insbesondere gegen die<br />
Landjägersteuer, vor 1832 die einzige direkte, jedes<br />
Jahr eingeforderte Staatssteuer. Sowohl im Memorial<br />
des Ustertages wie auch in den Eingaben an die Verfassungskommission<br />
erschien regelmässig der Wunsch:<br />
«Verschmelzung der Landjägersteuer mit den allgemeinen<br />
Staatsausgaben, und Verminderung dieses<br />
Corps.» Dieser Meinung waren zum Beispiel die Einwohner<br />
von Girenbad bei Hinwil, auch wenn sie in<br />
ihrer Eingabe wörtlich auf die Verminderung des<br />
«Landjäger Chor» abzielten. 36<br />
Ein Grund für die Missstimmung bildete der Umstand,<br />
dass das Landjägerkorps zwar für die Sicherheit<br />
aller <strong>Kanton</strong>sbürger aufgestellt worden war, die Einquartierung<br />
aber und die Steuer «unverhältnissmässig<br />
auf der ärmeren Klasse und den Gemeinden» lasteten.<br />
Die Bürger von Stadel erläuterten diese Beschwerde:<br />
«Wir sind weit entfernt von der Meinung, dass diese<br />
Polizeyanstalten abgeschafft werden sollen, ja in einem<br />
polizeylosen Zustande möchten und können wir gar<br />
nicht leben.» Aber die Kosten für das Landjägerkorps<br />
sollten aus den allgemeinen Staatsfinanzen bestritten<br />
werden, denn «wenn irgend eine Ausgabe der allgemeinen<br />
Cantonal-Cassa zugehört, so ist es diese, die<br />
für die polizeyliche Aufsicht und Bewachung erforderlich<br />
wird.» Ferner glaubten die Stadler, dass das<br />
Volk «überall geneigter wäre, unter jedem anderen<br />
Titel an diese Cassa Beyträge zu leisten, als unter dem<br />
des Landjägergeldes». 37<br />
Vereinzelt wurde in den Verfassungseingaben auch<br />
Kritik an der Organisation des Korps laut. Eine Stimme<br />
wollte die Polizeimannschaft nicht mehr von Offizieren,<br />
sondern durch zivile Beamte geführt wissen.<br />
Fehraltorf verlangte eine «gänzliche Reform dieses<br />
Corps in Beziehung auf Anzahl, Charakter und Tendenz»,<br />
Schwerzenbach einfach «in jeder Beziehung».<br />
Bachs beklagte die «allzugrossen Vollmachten» der<br />
Landjäger in den Gemeinden und wünschte, «dass sie<br />
nur als Sicherheits-, keineswegs aber als Ortspolizey<br />
gebraucht werden können, indem die Gemeindvorsteherschaft<br />
dafür zu wachen hat». Andelfingen glaubte<br />
aus «bedeutenden Gründen», es sollten wie früher nur<br />
unverheiratete Leute in das Korps aufgenommen werden;<br />
vermutlich waren der dortigen Armenbehörde<br />
Familien von Landjägern zur Last gefallen. 38<br />
Nur vereinzelt wurde die gänzliche Abschaffung<br />
des Landjägerkorps gefordert, so von Schönenberg,<br />
Bülach und Nänikon, wobei letzteres auch gleich die<br />
staatlichen Forstbeamten aus der Welt schaffen wollte.<br />
Man war an diesen Orten der Meinung, es würden<br />
«die Dorfwächter für den beabsichtigten Zweck ausreichen,<br />
sobald man, statt der als solche gewöhnlich<br />
angestellten Greise, jungen starken Leuten dieses Amt<br />
übertrage.» 39<br />
Unverzüglich, noch bevor die neue Verfassung in<br />
Kraft trat, legte der Regierungsrat dem Grossen Rat<br />
ein Gesetz über die Abschaffung der Landjägersteuer<br />
vor. Letzterer hatte im Dezember 1830 den Auftrag<br />
dazu erteilt, weil «ihm bekannt war, dass eine Abänderung<br />
derselben wesentlich zur Beruhigung der durch<br />
die ausserordentlichen Zeitumstände aufgeregten Gemüther<br />
eines Theils der <strong>Kanton</strong>seinwohner beytragen<br />
würde». Als zweites der vielen Gesetze überhaupt, die<br />
seit 1831 erlassen wurden (das erste war das Gesetz betreffend<br />
die Beschwörung der Staatsverfassung vom<br />
29. März 1831), beschloss der Grosse Rat am 16. Mai<br />
1831: «Die Ausgaben für die Besoldung und den Unterhalt<br />
des Landjägercorps sollen von nun an aus den<br />
gleichen Quellen, wie die übrigen Staatsausgaben,<br />
bestritten, und somit auch die von den Gemeinden<br />
bezahlten Quartiergelder aufgehoben werden.» 40<br />
Der liberale Staat und die Polizei<br />
Während in den meisten europäischen Staaten den<br />
revolutionären Bewegungen des Jahres 1830 kein Erfolg<br />
beschieden war, erneuerte sich der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
in den folgenden Jahren grundlegend und dauerhaft.<br />
Zu den Schwerpunkten liberaler Politik gehörten das<br />
Strassenwesen und die Volksschule, die unter Einsatz<br />
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