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Kantonspolizei Zürich - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Landjägerkorps kam am Ustertag nicht zum Einsatz,<br />

und Hauptmann Fehr war nicht zur Krisensitzung<br />

des Staatsrats vom 22. November 1830 in der Wohnung<br />

des Bürgermeisters geladen worden. 33<br />

Die Abschaffung der Landjägersteuer 1831<br />

Zu den Forderungen des Volkes gehörte 1830 die Verminderung<br />

und gerechtere Verteilung der Steuerlast.<br />

Es seien «so ziemlich alle dem Volk in die Augen fallenden<br />

Abgaben vielfach angegriffen worden», bemerkte<br />

der Referent der Verfassungskommission. 35<br />

Der Unmut richtete sich insbesondere gegen die<br />

Landjägersteuer, vor 1832 die einzige direkte, jedes<br />

Jahr eingeforderte Staatssteuer. Sowohl im Memorial<br />

des Ustertages wie auch in den Eingaben an die Verfassungskommission<br />

erschien regelmässig der Wunsch:<br />

«Verschmelzung der Landjägersteuer mit den allgemeinen<br />

Staatsausgaben, und Verminderung dieses<br />

Corps.» Dieser Meinung waren zum Beispiel die Einwohner<br />

von Girenbad bei Hinwil, auch wenn sie in<br />

ihrer Eingabe wörtlich auf die Verminderung des<br />

«Landjäger Chor» abzielten. 36<br />

Ein Grund für die Missstimmung bildete der Umstand,<br />

dass das Landjägerkorps zwar für die Sicherheit<br />

aller <strong>Kanton</strong>sbürger aufgestellt worden war, die Einquartierung<br />

aber und die Steuer «unverhältnissmässig<br />

auf der ärmeren Klasse und den Gemeinden» lasteten.<br />

Die Bürger von Stadel erläuterten diese Beschwerde:<br />

«Wir sind weit entfernt von der Meinung, dass diese<br />

Polizeyanstalten abgeschafft werden sollen, ja in einem<br />

polizeylosen Zustande möchten und können wir gar<br />

nicht leben.» Aber die Kosten für das Landjägerkorps<br />

sollten aus den allgemeinen Staatsfinanzen bestritten<br />

werden, denn «wenn irgend eine Ausgabe der allgemeinen<br />

Cantonal-Cassa zugehört, so ist es diese, die<br />

für die polizeyliche Aufsicht und Bewachung erforderlich<br />

wird.» Ferner glaubten die Stadler, dass das<br />

Volk «überall geneigter wäre, unter jedem anderen<br />

Titel an diese Cassa Beyträge zu leisten, als unter dem<br />

des Landjägergeldes». 37<br />

Vereinzelt wurde in den Verfassungseingaben auch<br />

Kritik an der Organisation des Korps laut. Eine Stimme<br />

wollte die Polizeimannschaft nicht mehr von Offizieren,<br />

sondern durch zivile Beamte geführt wissen.<br />

Fehraltorf verlangte eine «gänzliche Reform dieses<br />

Corps in Beziehung auf Anzahl, Charakter und Tendenz»,<br />

Schwerzenbach einfach «in jeder Beziehung».<br />

Bachs beklagte die «allzugrossen Vollmachten» der<br />

Landjäger in den Gemeinden und wünschte, «dass sie<br />

nur als Sicherheits-, keineswegs aber als Ortspolizey<br />

gebraucht werden können, indem die Gemeindvorsteherschaft<br />

dafür zu wachen hat». Andelfingen glaubte<br />

aus «bedeutenden Gründen», es sollten wie früher nur<br />

unverheiratete Leute in das Korps aufgenommen werden;<br />

vermutlich waren der dortigen Armenbehörde<br />

Familien von Landjägern zur Last gefallen. 38<br />

Nur vereinzelt wurde die gänzliche Abschaffung<br />

des Landjägerkorps gefordert, so von Schönenberg,<br />

Bülach und Nänikon, wobei letzteres auch gleich die<br />

staatlichen Forstbeamten aus der Welt schaffen wollte.<br />

Man war an diesen Orten der Meinung, es würden<br />

«die Dorfwächter für den beabsichtigten Zweck ausreichen,<br />

sobald man, statt der als solche gewöhnlich<br />

angestellten Greise, jungen starken Leuten dieses Amt<br />

übertrage.» 39<br />

Unverzüglich, noch bevor die neue Verfassung in<br />

Kraft trat, legte der Regierungsrat dem Grossen Rat<br />

ein Gesetz über die Abschaffung der Landjägersteuer<br />

vor. Letzterer hatte im Dezember 1830 den Auftrag<br />

dazu erteilt, weil «ihm bekannt war, dass eine Abänderung<br />

derselben wesentlich zur Beruhigung der durch<br />

die ausserordentlichen Zeitumstände aufgeregten Gemüther<br />

eines Theils der <strong>Kanton</strong>seinwohner beytragen<br />

würde». Als zweites der vielen Gesetze überhaupt, die<br />

seit 1831 erlassen wurden (das erste war das Gesetz betreffend<br />

die Beschwörung der Staatsverfassung vom<br />

29. März 1831), beschloss der Grosse Rat am 16. Mai<br />

1831: «Die Ausgaben für die Besoldung und den Unterhalt<br />

des Landjägercorps sollen von nun an aus den<br />

gleichen Quellen, wie die übrigen Staatsausgaben,<br />

bestritten, und somit auch die von den Gemeinden<br />

bezahlten Quartiergelder aufgehoben werden.» 40<br />

Der liberale Staat und die Polizei<br />

Während in den meisten europäischen Staaten den<br />

revolutionären Bewegungen des Jahres 1830 kein Erfolg<br />

beschieden war, erneuerte sich der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

in den folgenden Jahren grundlegend und dauerhaft.<br />

Zu den Schwerpunkten liberaler Politik gehörten das<br />

Strassenwesen und die Volksschule, die unter Einsatz<br />

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