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Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut

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Rahmenbedingungen <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong> 41<br />

Für das Thema <strong>Tourismusmobilität</strong> sind aus fachlicher Sicht vor allem die Bundesministerin<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister<br />

für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuständig, da diese explizit mit<br />

den Themen Tourismus und Verkehr betraut sind. Die BundesministerInnen als<br />

Person sind vor allem als Entscheidungsträger mit politisch motiviertem Hintergrund<br />

für die Bundesministerien relevant. Sie geben gemeinsam mit den ihnen<br />

unterstellten Bundesministerien die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen<br />

für die Handelnden in der Region vor.Bundesministerien<br />

Als Hilfsapparat für die BundesministerInnen sind die Bundesministerien mit der<br />

Erfüllung eines Großteils der den BundesministerInnen übertragenen Aufgaben<br />

betraut. Sie bilden damit sozusagen die ausführende Einheit der Bundesregierung.<br />

Die Bundesministerien verwalten auch den Mitteleinsatz des Ressorts<br />

(vgl. Zehetner 2001b).<br />

Bundesministerien<br />

Aus Sicht des Tourismus wird <strong>Tourismusmobilität</strong> in erster Linie vom Bundesministerium<br />

für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bearbeitet. Innerhalb<br />

des Bundesministeriums ist dafür die Sektion III „Tourismus und historische<br />

Objekte“ zuständig. Diese Sektion schafft die Rahmenbedingungen <strong>im</strong> Bereich<br />

Tourismus und beschäftigt sich mit Tourismuspolitik, Tourismusstrategie, Tourismusstatistik,<br />

internationalen Tourismusangelegenheiten, Tourismusförderungen<br />

und betreibt eine Tourismus-Servicestelle. Das Bundesministerium ist für<br />

alle in Österreich, welche <strong>im</strong> Bereich Tourismus tätig sind, die Anlaufstelle auf<br />

Bundesebene (vgl. Bundesministerium für Wissenschaft 2014).<br />

Das Thema Mobilität ist Kernkompetenz des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Innovation und Technologie. Die Zuständigkeiten die für das Thema <strong>Tourismusmobilität</strong><br />

relevant sind liegen bei den Sektionen II und IV. Die Sektion II „Infrastrukturplanung<br />

und –finanzierung, Koordination“ ist vor allem für die Schaffung<br />

von zusätzlichen Mobilitätsangeboten <strong>im</strong> Bereich der Autobahn- und Schieneninfrastruktur<br />

und deren Anschluss an internationale Netze zuständig. Ebenfalls<br />

in den Zuständigkeitsbereich der Sektion II fallen die Rahmenvorgaben für den<br />

öffentlichen Personennahverkehr, Angelegenheiten der Privatbahnen, die Bestellerförderung<br />

bei Ländern und Gemeinden und die Gesamtverkehrsplanung,<br />

die intermodale Schnittstellen, sowie der nichtmotorisierte Verkehr. Die Sektion<br />

IV „Verkehr“ wird grob in die beiden Zuständigkeitsbereiche Schiene und Straße<br />

unterteilt. Im Bereich Schiene ist das Bundesministerium oberste Behörde<br />

des Eisenbahnbaus und –betriebs, sowie der Seilbahnen. Der Bereich Straße<br />

beschäftigt sich in erster Linie mit Planungsgrundsätzen für den Straßenbau<br />

und die Einhaltung von Umwelt-, Technik- und Verkehrssicherheitsaspekten.<br />

Außerdem ist die Sektion für den Straßenpersonenverkehr zuständig (vgl. Bundesministerium<br />

für Verkehr 2013).<br />

Die Sektion V, Abteilung 5 „Verkehr / Mobilität / Siedlungsentwicklung / Lärm“<br />

des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

soll hier ebenfalls erwähnt werden, da sich diese Abteilung mit der<br />

Querschnittsmaterie <strong>Tourismusmobilität</strong> unter Berücksichtigung der fachlichen

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