Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rahmenbedingungen <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong> 41<br />
Für das Thema <strong>Tourismusmobilität</strong> sind aus fachlicher Sicht vor allem die Bundesministerin<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister<br />
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuständig, da diese explizit mit<br />
den Themen Tourismus und Verkehr betraut sind. Die BundesministerInnen als<br />
Person sind vor allem als Entscheidungsträger mit politisch motiviertem Hintergrund<br />
für die Bundesministerien relevant. Sie geben gemeinsam mit den ihnen<br />
unterstellten Bundesministerien die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen<br />
für die Handelnden in der Region vor.Bundesministerien<br />
Als Hilfsapparat für die BundesministerInnen sind die Bundesministerien mit der<br />
Erfüllung eines Großteils der den BundesministerInnen übertragenen Aufgaben<br />
betraut. Sie bilden damit sozusagen die ausführende Einheit der Bundesregierung.<br />
Die Bundesministerien verwalten auch den Mitteleinsatz des Ressorts<br />
(vgl. Zehetner 2001b).<br />
Bundesministerien<br />
Aus Sicht des Tourismus wird <strong>Tourismusmobilität</strong> in erster Linie vom Bundesministerium<br />
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bearbeitet. Innerhalb<br />
des Bundesministeriums ist dafür die Sektion III „Tourismus und historische<br />
Objekte“ zuständig. Diese Sektion schafft die Rahmenbedingungen <strong>im</strong> Bereich<br />
Tourismus und beschäftigt sich mit Tourismuspolitik, Tourismusstrategie, Tourismusstatistik,<br />
internationalen Tourismusangelegenheiten, Tourismusförderungen<br />
und betreibt eine Tourismus-Servicestelle. Das Bundesministerium ist für<br />
alle in Österreich, welche <strong>im</strong> Bereich Tourismus tätig sind, die Anlaufstelle auf<br />
Bundesebene (vgl. Bundesministerium für Wissenschaft 2014).<br />
Das Thema Mobilität ist Kernkompetenz des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Innovation und Technologie. Die Zuständigkeiten die für das Thema <strong>Tourismusmobilität</strong><br />
relevant sind liegen bei den Sektionen II und IV. Die Sektion II „Infrastrukturplanung<br />
und –finanzierung, Koordination“ ist vor allem für die Schaffung<br />
von zusätzlichen Mobilitätsangeboten <strong>im</strong> Bereich der Autobahn- und Schieneninfrastruktur<br />
und deren Anschluss an internationale Netze zuständig. Ebenfalls<br />
in den Zuständigkeitsbereich der Sektion II fallen die Rahmenvorgaben für den<br />
öffentlichen Personennahverkehr, Angelegenheiten der Privatbahnen, die Bestellerförderung<br />
bei Ländern und Gemeinden und die Gesamtverkehrsplanung,<br />
die intermodale Schnittstellen, sowie der nichtmotorisierte Verkehr. Die Sektion<br />
IV „Verkehr“ wird grob in die beiden Zuständigkeitsbereiche Schiene und Straße<br />
unterteilt. Im Bereich Schiene ist das Bundesministerium oberste Behörde<br />
des Eisenbahnbaus und –betriebs, sowie der Seilbahnen. Der Bereich Straße<br />
beschäftigt sich in erster Linie mit Planungsgrundsätzen für den Straßenbau<br />
und die Einhaltung von Umwelt-, Technik- und Verkehrssicherheitsaspekten.<br />
Außerdem ist die Sektion für den Straßenpersonenverkehr zuständig (vgl. Bundesministerium<br />
für Verkehr 2013).<br />
Die Sektion V, Abteilung 5 „Verkehr / Mobilität / Siedlungsentwicklung / Lärm“<br />
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
soll hier ebenfalls erwähnt werden, da sich diese Abteilung mit der<br />
Querschnittsmaterie <strong>Tourismusmobilität</strong> unter Berücksichtigung der fachlichen