Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut
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Handlungsfelder und –möglichkeiten<strong>zur</strong> Gestaltung der <strong>Tourismusmobilität</strong> <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong> 61<br />
Ganz anders gestaltet sich das Bild der Planungsinstrumente mit rechtlicher<br />
Bindungswirkung. Diese Planungsinstrumente weisen eine rechtlich verankerte<br />
Hierarchie auf. Den Grundstein der rechtsverbindlichen Planungsinstrumente<br />
bilden die Raumordnungs- und Raumplanungsgesetze der Bundesländer. Sie<br />
fixieren die Ziele für die Raumordnung des jeweiligen Bundeslandes und geben<br />
den weiteren rechtlichen Rahmen für die überörtliche Raumordnung und die<br />
örtliche Raumplanung vor (vgl. Zehetner 2001a).<br />
Danach folgen die überörtlichen Raumordnungsprogramme, die die Zielsetzungen<br />
der Raumordnung konkretisieren und erforderliche Maßnahmen aufzeigen.<br />
Diese Programme beziehen sich entweder auf das gesamte Bundesland oder<br />
Teile davon und werden von der Landesregierung in Form von Verordnungen<br />
verabschiedet. Es besteht zudem die Möglichkeit die überörtlichen Raumordnungsprogramme<br />
auf spezifische Fachbereiche zu beziehen (z.B. Tourismus).<br />
In der Praxis werden überörtliche Raumordnungsprogramme allerdings noch<br />
nicht flächendeckend eingesetzt (vgl. Zehetner 2001a).<br />
Auf der Gemeindeebene schließlich findet sich die größte Vielfalt an rechtlichen<br />
Planungsinstrumenten. Das wichtigste örtliche Planungsinstrument stellt in<br />
der Praxis der Flächenwidmungsplan dar. Zusätzlich dazu besteht für die Gemeinden<br />
noch die Möglichkeit ein örtliches Entwicklungskonzept (in manchen<br />
Bundesländern ist dieses verpflichtend zu erstellen) und einen Bebauungsplan<br />
zu erstellen (vgl. Zehetner 2001a).<br />
Neben den etablierten, rechtlichen Planungsinstrumenten kommen in den letzten<br />
Jahren vermehrt Bemühungen zu einer aktiveren Gestaltung der Siedlungsentwicklung<br />
bzw. der räumlichen Entwicklung <strong>im</strong> Allgemeinen auf. Zu nennen<br />
sind hier das Instrument der Vertragsraumplanung und marktwirtschaftliche Instrumente,<br />
beispielsweise Lenkungsabgaben (vgl. Zehetner 2001a). Da diese<br />
jedoch keine Relevanz für die Gestaltung der <strong>Tourismusmobilität</strong> haben, wird<br />
nicht näher darauf eingegangen.<br />
Für die Gestaltung der <strong>Tourismusmobilität</strong> einer Region gibt es in Bezug auf das<br />
System der rechtlichen Planungsinstrumente in Österreich zwei Möglichkeiten.<br />
Zum einen wäre es möglich ein regionales Sachkonzept auf Landesebene zu<br />
erarbeiten und zu verordnen. Zum anderen könnte ein Planungsinstrument mit<br />
Empfehlungscharakter gewählt werden. Besonders informelle Instrumente, beispielsweise<br />
Konzepte, Strategien und Masterpläne wurden bislang in der Region<br />
eingesetzt. Ergänzend dazu wurden einige Maßnahmen durchgeführt.<br />
5.3 | Beispielprojekte aus der Region<br />
Im <strong>Salzkammergut</strong> beschäftigt man sich schon länger mit dem Thema <strong>Tourismusmobilität</strong>.<br />
In vielen kleineren Initiativen wurden bereits Projekte zum Thema<br />
durchgeführt.<br />
Wie der kurze geschichtliche Rückblick auf die Region zeigte, war das Thema<br />
Mobilität <strong>im</strong>mer schon sehr eng mit der regionalen und vor allem der touristischen<br />
Entwicklung verbunden (siehe Kapitel 3.3).