Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut
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60 Handlungsfelder und –möglichkeiten<strong>zur</strong> Gestaltung der <strong>Tourismusmobilität</strong> <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong><br />
Bei aller Kategorisierung sollte jedoch nicht auf die Kombination aus formellen<br />
und informellen Instrumenten verzichtet werden. Während die formellen Instrumente<br />
vor allem eine rahmensetzende, restriktive Form der Umsetzung von<br />
Raumordnungszielen darstellen, erlauben es informelle Instrumente gestaltend<br />
und flexibel an der Umsetzung der Ziele mitzuwirken. Eine gelungene Kombination<br />
aus beiden Instrumenten kann die Schwächen des jeweils anderen Instruments<br />
ausgleichen und die Stärken <strong>zur</strong> Geltung bringen (vgl. Priebs 1998).<br />
Die Instrumente der Planumsetzung stellen die konzeptionelle Zusammenführung<br />
der zuvor genannten Einzelinstrumente - von der Analyse, über die Prognose<br />
bis <strong>zur</strong> Entscheidungsfindung - zu einem der Situation angepassten Plan,<br />
Programm, Konzept etc. dar (vgl. Hein 1998).<br />
5.2.2 | Planungsinstrumente in Österreich<br />
Nach dem allgemeinen Überblick über die Instrumente und Methoden der räumlichen<br />
Planung, werden in diesem Abschnitt die in Österreich von Rechtswegen<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Planungsinstrumente beschrieben.<br />
Die Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sieht für den<br />
Bereich der Raumordnung vor, dass sie prinzipiell Sache der Bundesländer ist,<br />
sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung. Der Bund hat in einigen selbstständigen<br />
Bereichen Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz, die ebenfalls<br />
räumlich wirken, beispielsweise das Eisenbahnwesen. Die Gesetzgebung und<br />
Vollziehung der Raumordnung auf Landesebene darf diesen nicht widersprechen.<br />
Nicht zum Bereich der Bundesländer zählen Raumplanungsaktivitäten auf<br />
der kommunalen Ebene, diese fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden.<br />
Die Landesraumordnung gibt jedoch den Rahmen für kommunale<br />
Raumplanungsaktivitäten vor. Auch auf Landesebene existieren darüber hinaus<br />
Aufgabenbereiche, die räumlich wirken, ohne nominell der Raumordnung anzugehören,<br />
wie zum Beispiel der Naturschutz (vgl. Zehetner 2001a).<br />
Grundsätzlich können die Planungsinstrumente in Österreich, analog der Kategorisierung<br />
in formelle und informelle Instrumente, in Planungsinstrumente mit<br />
rechtlicher Bindungswirkung und Planungsinstrumente mit Empfehlungscharakter<br />
unterschieden werden (vgl. Zehetner 2001a).<br />
Zu den letztgenannten zählen beispielsweise das Österreichische Raumentwicklungskonzept<br />
2011 auf nationaler Ebene oder regionale Entwicklungskonzepte<br />
auf Landesebene. Diese Form der Planungsinstrumente wird aufgrund<br />
der Übereinkunft unterschiedlicher AkteurInnen auf der jeweiligen räumlichen<br />
Ebene erstellt. Die Einhaltung der darin vereinbarten Ziele ist jedoch, wie der<br />
Name bereits erahnen lässt, nicht verbindlich und kann dementsprechend<br />
nicht eingefordert werden. Da weder eine einheitliche Vorgehensweise noch<br />
verpflich tende Inhalte für diese Art der Planungsinstrumente existieren, ist die<br />
Vielfalt der Ergebnisse dementsprechend groß und von unterschiedlicher Qualität<br />
(vgl. Zehetner 2001a).