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Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut

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60 Handlungsfelder und –möglichkeiten<strong>zur</strong> Gestaltung der <strong>Tourismusmobilität</strong> <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong><br />

Bei aller Kategorisierung sollte jedoch nicht auf die Kombination aus formellen<br />

und informellen Instrumenten verzichtet werden. Während die formellen Instrumente<br />

vor allem eine rahmensetzende, restriktive Form der Umsetzung von<br />

Raumordnungszielen darstellen, erlauben es informelle Instrumente gestaltend<br />

und flexibel an der Umsetzung der Ziele mitzuwirken. Eine gelungene Kombination<br />

aus beiden Instrumenten kann die Schwächen des jeweils anderen Instruments<br />

ausgleichen und die Stärken <strong>zur</strong> Geltung bringen (vgl. Priebs 1998).<br />

Die Instrumente der Planumsetzung stellen die konzeptionelle Zusammenführung<br />

der zuvor genannten Einzelinstrumente - von der Analyse, über die Prognose<br />

bis <strong>zur</strong> Entscheidungsfindung - zu einem der Situation angepassten Plan,<br />

Programm, Konzept etc. dar (vgl. Hein 1998).<br />

5.2.2 | Planungsinstrumente in Österreich<br />

Nach dem allgemeinen Überblick über die Instrumente und Methoden der räumlichen<br />

Planung, werden in diesem Abschnitt die in Österreich von Rechtswegen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Planungsinstrumente beschrieben.<br />

Die Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sieht für den<br />

Bereich der Raumordnung vor, dass sie prinzipiell Sache der Bundesländer ist,<br />

sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung. Der Bund hat in einigen selbstständigen<br />

Bereichen Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz, die ebenfalls<br />

räumlich wirken, beispielsweise das Eisenbahnwesen. Die Gesetzgebung und<br />

Vollziehung der Raumordnung auf Landesebene darf diesen nicht widersprechen.<br />

Nicht zum Bereich der Bundesländer zählen Raumplanungsaktivitäten auf<br />

der kommunalen Ebene, diese fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden.<br />

Die Landesraumordnung gibt jedoch den Rahmen für kommunale<br />

Raumplanungsaktivitäten vor. Auch auf Landesebene existieren darüber hinaus<br />

Aufgabenbereiche, die räumlich wirken, ohne nominell der Raumordnung anzugehören,<br />

wie zum Beispiel der Naturschutz (vgl. Zehetner 2001a).<br />

Grundsätzlich können die Planungsinstrumente in Österreich, analog der Kategorisierung<br />

in formelle und informelle Instrumente, in Planungsinstrumente mit<br />

rechtlicher Bindungswirkung und Planungsinstrumente mit Empfehlungscharakter<br />

unterschieden werden (vgl. Zehetner 2001a).<br />

Zu den letztgenannten zählen beispielsweise das Österreichische Raumentwicklungskonzept<br />

2011 auf nationaler Ebene oder regionale Entwicklungskonzepte<br />

auf Landesebene. Diese Form der Planungsinstrumente wird aufgrund<br />

der Übereinkunft unterschiedlicher AkteurInnen auf der jeweiligen räumlichen<br />

Ebene erstellt. Die Einhaltung der darin vereinbarten Ziele ist jedoch, wie der<br />

Name bereits erahnen lässt, nicht verbindlich und kann dementsprechend<br />

nicht eingefordert werden. Da weder eine einheitliche Vorgehensweise noch<br />

verpflich tende Inhalte für diese Art der Planungsinstrumente existieren, ist die<br />

Vielfalt der Ergebnisse dementsprechend groß und von unterschiedlicher Qualität<br />

(vgl. Zehetner 2001a).

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