Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne
Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne
Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
mittel die Vorverlegung der Sperrzeiten bei auffälligen Veranstaltungen angedroht<br />
wurde, was auch gemäß § 18 GastG i.V.m. Bay.GaststättenVO rechtmäßig<br />
ist. Diese Androhung hätte die Diskothekenbesitzer wirtschaftlich mehr belastet,<br />
als die Kooperation mit der <strong>Stadt</strong> durch die Unterzeichnung der Vereinbarung.<br />
Herr Schaffert berichtete auch <strong>von</strong> den Nachteilen und negativen Erfahrungen<br />
seit Abschluss der Alkoholvereinbarung. Die <strong>Jugendlichen</strong> hätten vor allem im<br />
Sommer verstärkt in Parks und auf Spielplätzen übermäßig Alkohol konsumiert<br />
und dabei öffentliche Straßen und Plätze verschmutzt und öffentliches wie privates<br />
Eigentum beschädigt und zerstört. Um dem Entgegen zu wirken, kontrolliere<br />
die Polizei und das Ordnungsamt regelmäßig an bekannten Treffpunkten<br />
<strong>von</strong> <strong>Jugendlichen</strong>, die Alkohol konsumieren und gingen vehement gegen<br />
Rechtsverstöße vor.<br />
Die Vereinbarung hat inzwischen in Bayern weite Beachtung gefunden und<br />
wurde vom Staatsminister Huber und dem Präsidenten BGH als vorbildlich und<br />
zur raschen Nachahmung empfohlen. So hat die <strong>Stadt</strong> Bayreuth nach dem<br />
Vorbild der <strong>Stadt</strong> Nürnberg eine Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch<br />
mit Bayreuther Gaststätten- und Diskothekenbetreibern und Gastronomen der<br />
<strong>Stadt</strong> abgeschlossen. 81<br />
Auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in München hat bereits am<br />
27.08.2007 das Vorgehen der <strong>Stadt</strong> Nürnberg gegenüber örtlichen Diskothekenbetreibern<br />
in einem Eilverfahren bestätigt. Die <strong>Stadt</strong> hatte einem Diskothekenbetreiber<br />
die Schließung angedroht und angeordnet und ihm mit sofort vollziehbarem<br />
Bescheid die Weiterführung des Betriebs untersagt, da dieser trotz<br />
Unterzeichnung der Alkoholvereinbarung weiterhin alkoholische Getränke unter<br />
1,50 Euro angeboten hatte. 82 Die <strong>Stadt</strong> hatte somit ihre Ankündigung ordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen auf Grundlage des Gaststättengesetzes zu ergrei-<br />
81 Vgl.: Veröffentlichung der Anträge der CSU-Fraktionen vom 19.03.2007 und der SPD Fraktion<br />
vom 03.04.2007, http://onlineservice.nuernberg.de/eris/downloadPDF.do;jsessionid=alpg6lnWZj<br />
Lg;jsessionid=alpg6lnWZjLgid=412864, letzter Zugriff am 03.12.2007<br />
82 Vgl. Nachrichten aus dem Rathaus vom 22.08.2007,<br />
http://www.2.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_09435.html, letzter Zugriff am<br />
03.12.2007<br />
123