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Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne

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zum jenem Zeitpunkt eine unvorteilhafte Nachricht, da sich hierdurch die Befragung<br />

in den Schulen extrem verzögert hätte und somit der ganze Zeitplan völlig<br />

durcheinander geraten wäre.<br />

Um sicherzugehen, stellten wir dem Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong><br />

bei der Übersendung des Fragebogens auch eine diesbezügliche Anfrage.<br />

Laut telefonischer Auskunft vom 15. Oktober 2007 bestanden seinerseits generell<br />

keine Bedenken gegen die geplante Befragung, jedoch wollte er dies nochmals<br />

konkret anhand des Fragebogens überprüfen. Das Einholen einer Einverständniserklärung<br />

aller Eltern der zu befragenden Schüler hielt er für nicht realisierbar<br />

und aufgrund der <strong>von</strong> den Projektteilnehmern geplanten Datenerhebung<br />

zudem auch höchstwahrscheinlich für nicht erforderlich. Seine schriftliche Zustimmung<br />

zur Verwendung des Fragebogens sowie die Bestätigung, dass dieser<br />

Fragebogen zur Durchführung einer anonymen Befragung geeignet sei, erhielt<br />

die Projektgruppe am 17. Oktober.<br />

3.8.3 Kontaktaufnahme zum Landesdatenschutzinstitut NRW<br />

Trotz der Aussage des Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong> beschlossen<br />

die Projektteilnehmer, die Frage, ob das Einverständnis aller Eltern der teilnehmenden<br />

Schüler erforderlich sei, nochmals klären zu lassen. Deswegen informierte<br />

die Projektgruppe auch Herrn Prof. Dr. Gourmelon über den ihr zugetragenen<br />

Hinweis, woraufhin sich dieser mit dem Landesdatenschutzinstitut NRW<br />

in Verbindung setzte. Nach dortiger Rücksprache mit der Landesdatenschutzbeauftragten<br />

Frau Katernberg setzte Herr Prof. Dr. Gourmelon die Projektteilnehmer<br />

telefonisch über deren Stellungnahme in Kenntnis. Auch ihrer Ansicht<br />

nach war das Einholen einer Einverständniserklärung aller Eltern nicht erforderlich.<br />

Sie begründete dies damit, dass eine Befragung „reifer“ Minderjähriger, als<br />

welche Schüler/-innen der neunten Klassen – also Jugendliche im Alter <strong>von</strong><br />

durchschnittlich fünfzehn Jahren – angesehen werden könnten, durchaus ohne<br />

Einverständnis der Eltern durchgeführt werden könne. Weiterhin erklärte sie,<br />

dass diese Auffassung auch im Datenschutzbericht 15/2001, Kapitel 13.3 ausführlich<br />

beschrieben worden sei. Herr Prof. Dr. Gourmelon informierte die Pro-<br />

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