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Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne

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nover. Während es im Jahr 2005 115 Fälle gab, stieg die Anzahl der Alkoholvergiftungen<br />

2006 um ca. 17% auf 134 Fälle. Im ersten Halbjahr 2007 wurden<br />

weitere 117 Alkoholintoxikationen <strong>von</strong> Kindern und <strong>Jugendlichen</strong> registriert. 87<br />

Um zumindest gegen diese Art <strong>von</strong> Alkoholexzessen bei <strong>Jugendlichen</strong> vorzugehen,<br />

ergab sich für die <strong>Stadt</strong> Hannover ein Handlungsbedarf gegenüber bestimmten<br />

Gaststätten und Diskotheken, die Partys nach dem Flatrate-Prinzip<br />

veranstalteten. Insbesondere die Diskothek Funpark auf der Expo-Plaza mit<br />

ihrem „10 Cent Hammer Event“ bei der Vodka-Energy-Mixgetränke für jeweils<br />

10 Cent in unbegrenzter Menge ausgeschenkt wurden, war der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Hannover ein Dorn im Auge. Nachdem freiwillige Verzichtserklärungen keine<br />

Wirkung gezeigt hatten, entschieden sich die Städte und Gemeinden der Region<br />

Hannover gemeinsam, gegen diese Art <strong>von</strong> Veranstaltungen mit einem restriktiven<br />

Verbot vorzugehen und legten daraufhin eine bestimmte Vorgehensweise<br />

mit Veranstaltern <strong>von</strong> Flatrate-Partys fest.<br />

Zuerst wurden die Gewerbetreibenden in dem Versuch kontaktiert, diese durch<br />

ein persönliches Gespräch dazu zu bewegen, auf Veranstaltungen solcher Art<br />

zu verzichten und eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Geschah dies<br />

nicht, folgte als nächster Schritt die Untersagung der Veranstaltung nach § 20<br />

Nr. 2 GastG und die Erteilung einer Auflage zur Untersagung zukünftiger Veranstaltungen<br />

nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG. Gewerbetreibende, die durch Verstöße<br />

gegen Untersagungen oder diese Auflagen auffielen, wurden dann mit<br />

einem Zwangsgeld belegt. Bei wiederholten Verstößen sollten diese dann auf<br />

ihre persönliche Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG überprüft und gegebenenfalls<br />

ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis gegen sie<br />

eingeleitet werden.<br />

Begründungsbestandteile der hannoverschen Bescheide waren das Vorhandensein<br />

eines konkreten Anlasses, der entweder in einer bereits stattgefundenen<br />

oder einer zukünftigen Party mit eindeutiger Werbung lag. Das Ermessen<br />

wurde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs insoweit ausgelegt,<br />

als dass die Geeignetheit der Auflage unter dem Aspekt einer Gefährdung<br />

87 Fallzahlen Kinderkrankenhaus auf der Bult, Abt. Kinder- und Jugendpsychatrie<br />

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