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Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne

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3.8 Datenschutz<br />

3.8.1 Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde<br />

Die Durchführung <strong>von</strong> wissenschaftlichen Untersuchungen, Studien oder Projekten<br />

an nordrhein-westfälischen Schulen unterliegt generell der Genehmigung<br />

der entsprechenden Schulaufsichtsbehörde.<br />

Daher wurde die Projektgruppe während der Planungsphase <strong>von</strong> Herrn Dr.<br />

Brandenburg darauf aufmerksam gemacht, dass für dieses Projekt insgesamt<br />

bzw. speziell für die Schülerbefragung eine „Unbedenklichkeitserklärung“ ausgesprochen<br />

werden müsse.<br />

Vor diesem Hintergrund beantragte die Projektgruppe im Juni 2007 eine entsprechende<br />

Genehmigung der geplanten Befragung in den weiterführenden<br />

<strong>Herne</strong>r Schulen bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Diese Genehmigung<br />

wurde der Projektgruppe am 14. August 2007 schriftlich erteilt.<br />

Anschließend erfolgte ebenfalls durch Herrn Dr. Brandenburg ein erneuter Hinweis,<br />

dass hinsichtlich der Hauptschulen eine Sonderregelung bestehe und hier<br />

daher nicht die Bezirksregierung, wie bei den übrigen weiterführenden Schulen,<br />

die Schulaufsicht führe. Für die Hauptschulen ist stattdessen das Schulamt der<br />

jeweiligen <strong>Stadt</strong> oder des jeweiligen Kreises zuständig – hier also das Schulamt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong>.<br />

Aus diesem Grund stellte die Projektgruppe den Kontakt zu der Schulamtsdirektorin<br />

Frau Dahmen her, welche am 22. Oktober schriftlich äußerte, keinerlei Bedenken<br />

gegen die geplante Befragung der Schüler in <strong>Herne</strong> zu haben.<br />

3.8.2 Kontaktaufnahme zum Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong><br />

Da der wie oben beschrieben gefertigte Fragebogen auch einige wenige Fragen<br />

zu den Eltern der Schüler enthielt, entschloss sich die Projektgruppe den Fragebogen<br />

zusätzlich vom Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong> hinsichtlich<br />

der Wahrung der Anonymität prüfen zu lassen.<br />

Zudem war die Projektgruppe im Oktober darauf hingewiesen worden, dass vor<br />

der Durchführung der Befragung in den Schulen das Einverständnis aller Eltern<br />

der an der Aktion teilnehmenden Schüler eingeholt werden müsse. Dies war<br />

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