Trinkverhalten von Jugendlichen - Stadt Herne
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3.8 Datenschutz<br />
3.8.1 Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> wissenschaftlichen Untersuchungen, Studien oder Projekten<br />
an nordrhein-westfälischen Schulen unterliegt generell der Genehmigung<br />
der entsprechenden Schulaufsichtsbehörde.<br />
Daher wurde die Projektgruppe während der Planungsphase <strong>von</strong> Herrn Dr.<br />
Brandenburg darauf aufmerksam gemacht, dass für dieses Projekt insgesamt<br />
bzw. speziell für die Schülerbefragung eine „Unbedenklichkeitserklärung“ ausgesprochen<br />
werden müsse.<br />
Vor diesem Hintergrund beantragte die Projektgruppe im Juni 2007 eine entsprechende<br />
Genehmigung der geplanten Befragung in den weiterführenden<br />
<strong>Herne</strong>r Schulen bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Diese Genehmigung<br />
wurde der Projektgruppe am 14. August 2007 schriftlich erteilt.<br />
Anschließend erfolgte ebenfalls durch Herrn Dr. Brandenburg ein erneuter Hinweis,<br />
dass hinsichtlich der Hauptschulen eine Sonderregelung bestehe und hier<br />
daher nicht die Bezirksregierung, wie bei den übrigen weiterführenden Schulen,<br />
die Schulaufsicht führe. Für die Hauptschulen ist stattdessen das Schulamt der<br />
jeweiligen <strong>Stadt</strong> oder des jeweiligen Kreises zuständig – hier also das Schulamt<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong>.<br />
Aus diesem Grund stellte die Projektgruppe den Kontakt zu der Schulamtsdirektorin<br />
Frau Dahmen her, welche am 22. Oktober schriftlich äußerte, keinerlei Bedenken<br />
gegen die geplante Befragung der Schüler in <strong>Herne</strong> zu haben.<br />
3.8.2 Kontaktaufnahme zum Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong><br />
Da der wie oben beschrieben gefertigte Fragebogen auch einige wenige Fragen<br />
zu den Eltern der Schüler enthielt, entschloss sich die Projektgruppe den Fragebogen<br />
zusätzlich vom Datenschutzbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Herne</strong> hinsichtlich<br />
der Wahrung der Anonymität prüfen zu lassen.<br />
Zudem war die Projektgruppe im Oktober darauf hingewiesen worden, dass vor<br />
der Durchführung der Befragung in den Schulen das Einverständnis aller Eltern<br />
der an der Aktion teilnehmenden Schüler eingeholt werden müsse. Dies war<br />
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