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Kompetenzen für die Dienstleistungserbringung ... - Ita.pagimo.de

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(§ 33 BDSG) bei <strong>de</strong>r erstmaligen Speicherung entfällt. Gleiches gilt für <strong>de</strong>ssen<br />

Auskunfts- und Berichtigungspflicht (§ 34 bzw. 35 BDSG), da <strong>de</strong>r Mitarbeiter z.B. bei<br />

einer Veröffentlichung im Intranet stets <strong>die</strong> von ihm eingestellten Daten einsehen<br />

kann und zur selbstständigen Aktualisierung angehalten ist.<br />

Beteiligungsrechte <strong>de</strong>s Betriebsrats<br />

Die Einführung technischer Einrichtungen zur Kontrolle <strong>de</strong>r Mitarbeiter ist generell<br />

mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Als solche sind<br />

Expertendatenbanken, <strong>die</strong> auf EDV-Lösungen basieren einzustufen, d.h., sie stellen<br />

im obigen Sinn einerseits technische Einrichtungen dar und erfüllen <strong>die</strong> objektive<br />

Eignung zur Kontrolle durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber (gemäß <strong>de</strong>s heutigen Stands <strong>de</strong>r<br />

Technik ist davon auszugehen, dass sich <strong>die</strong> Daten <strong>de</strong>r Expertendatenbank mit<br />

an<strong>de</strong>ren Leistungsdaten verknüpfen lassen).<br />

Für <strong>die</strong> Einführung einer solchen Datenbank ist <strong>die</strong> Zustimmung <strong>de</strong>s Betriebsrats<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Zu<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Betriebsrat umfassend über <strong>die</strong><br />

geplante Anwendung informieren, so dass <strong>die</strong>ser <strong>de</strong>n Mitbestimmungstatbestand<br />

prüfen kann.<br />

Zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Akzeptanz von Expertendatenbanksystemen im gesamten<br />

Unternehmen empfehlen <strong>die</strong> Autoren eine Betriebsvereinbarung, in <strong>de</strong>r alle<br />

möglicherweise kritischen Aspekte klar geregelt wer<strong>de</strong>n können, bspw. durch <strong>die</strong><br />

explizite Zusage <strong>de</strong>s Arbeitgebers, <strong>die</strong> Daten nicht zur Verhaltens- und<br />

Leistungsbeurteilung heranzuziehen.<br />

5.5 Erfassung, Dokumentation und Visualisierung von organisationalen<br />

<strong>Kompetenzen</strong><br />

In <strong>de</strong>r Entwicklung von Unternehmenskompetenzen liegt ein Schlüsselprozess für <strong>die</strong><br />

Weiterentwicklung eines Produktherstellers zu einem Problemlöser. Die<br />

Initialisierungsphase einer solchen <strong>Kompetenzen</strong>twicklung wird u.a. durch eine<br />

Statusanalyse eingeleitet. Sie erfasst <strong>die</strong> aktuell vorhan<strong>de</strong>nen <strong>Kompetenzen</strong> <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiter sowie <strong>de</strong>r Organisation, bevor Maßnahmen zur Schärfung von<br />

Kompetenzprofilen o<strong>de</strong>r aktiver Einbindung latenter <strong>Kompetenzen</strong> in <strong>die</strong><br />

Leistungserstellung <strong>de</strong>s Unternehmens ergriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

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