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Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz

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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />

1. Teil: Theorie und Definitionen<br />

I. Ausgangslage<br />

1.Entwicklung der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich von<br />

Sportereignissen in der <strong>Schweiz</strong><br />

Entgegen den immer wiederkehrenden Berichten in den Medien, hat die <strong>Schweiz</strong>erische<br />

Zentralstelle Hooliganismus (SZH) festgestellt, dass die Krawalle um die<br />

Sportveranstaltungen in den letzten Jahren nicht zugenommen haben.<br />

Die <strong>Schweiz</strong>erische Zentralstelle Hooliganismus ist an die Stadtpolizei Zürich angegliedert<br />

und wurde 1998 von der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der <strong>Schweiz</strong><br />

(KKPKS) ins Leben gerufen. 2 Die Zentralstelle ist für die Koordination der verschiedenen<br />

kantonalen Fachstellen verantwortlich und stellt diesen verschiedenste Berichte,<br />

Warnungen etc. für ihre Arbeit zur Verfügung. Die kantonalen Fachstellen wurden 1999<br />

gegründet. 3<br />

Bezüglich der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich von Sportereignissen wurde<br />

jedoch sportartübergreifend beobachtet, dass die Ausschreitungen deutlich<br />

hemmungsloser, aggressiver, entschlossener und allgemein unberechenbarer wurden.<br />

Ausserdem wird heute häufig keine Rücksicht auf unbeteiligte oder verletzt am Boden<br />

liegende Personen genommen. 4 Beobachtet wurde ebenfalls, dass die Ausschreitungen<br />

nicht mehr von einer geschlossenen Gruppe begangen werden. Viele der daran<br />

teilnehmenden Personen sind lediglich Chaoten oder Randalierer 5 . 6 Auffallend ist, dass die<br />

Gewaltausschreitungen beinahe ausschliesslich ausserhalb der Stadien begangen werden.<br />

Betroffene Bereiche sind die Bahnhöfe der Spielorte, die Reiseachsen und ausgewählte<br />

Raststätten an den Autobahnen. Die Mehrheit der Ausschreitungen wird durch die Fans der<br />

Auswärtsmannschaften begangen. 7<br />

2 Vgl. SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT, Eidgenössisches Polizei und Justizdepartement, Bundesamt<br />

für Polizei, Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, Stand 30. April 2009, Besucht<br />

am 20.11.2009. Abrufbar unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/<br />

sicherheit/hooliganismus.html<br />

3 Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES DER REPUBLIK ÖSTERREICH, Öffentliche Sicherheit - Magazin des<br />

Innenministeriums, Keine Chance für Hooligans, Ausgabe 9. / 10.2007, S. 107.<br />

4 Vgl. VÖGELI, zu Frage 1.<br />

5 VÖGELI bezeichnet die Randalierer als Vandalen.<br />

6 Vgl. VÖGELI, zu Frage 3.<br />

7 Vgl. VÖGELI, zu Frage 4.<br />

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