Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz
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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />
1. Teil: Theorie und Definitionen<br />
I. Ausgangslage<br />
1.Entwicklung der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich von<br />
Sportereignissen in der <strong>Schweiz</strong><br />
Entgegen den immer wiederkehrenden Berichten in den Medien, hat die <strong>Schweiz</strong>erische<br />
Zentralstelle Hooliganismus (SZH) festgestellt, dass die Krawalle um die<br />
Sportveranstaltungen in den letzten Jahren nicht zugenommen haben.<br />
Die <strong>Schweiz</strong>erische Zentralstelle Hooliganismus ist an die Stadtpolizei Zürich angegliedert<br />
und wurde 1998 von der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der <strong>Schweiz</strong><br />
(KKPKS) ins Leben gerufen. 2 Die Zentralstelle ist für die Koordination der verschiedenen<br />
kantonalen Fachstellen verantwortlich und stellt diesen verschiedenste Berichte,<br />
Warnungen etc. für ihre Arbeit zur Verfügung. Die kantonalen Fachstellen wurden 1999<br />
gegründet. 3<br />
Bezüglich der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich von Sportereignissen wurde<br />
jedoch sportartübergreifend beobachtet, dass die Ausschreitungen deutlich<br />
hemmungsloser, aggressiver, entschlossener und allgemein unberechenbarer wurden.<br />
Ausserdem wird heute häufig keine Rücksicht auf unbeteiligte oder verletzt am Boden<br />
liegende Personen genommen. 4 Beobachtet wurde ebenfalls, dass die Ausschreitungen<br />
nicht mehr von einer geschlossenen Gruppe begangen werden. Viele der daran<br />
teilnehmenden Personen sind lediglich Chaoten oder Randalierer 5 . 6 Auffallend ist, dass die<br />
Gewaltausschreitungen beinahe ausschliesslich ausserhalb der Stadien begangen werden.<br />
Betroffene Bereiche sind die Bahnhöfe der Spielorte, die Reiseachsen und ausgewählte<br />
Raststätten an den Autobahnen. Die Mehrheit der Ausschreitungen wird durch die Fans der<br />
Auswärtsmannschaften begangen. 7<br />
2 Vgl. SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT, Eidgenössisches Polizei und Justizdepartement, Bundesamt<br />
für Polizei, Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, Stand 30. April 2009, Besucht<br />
am 20.11.2009. Abrufbar unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/<br />
sicherheit/hooliganismus.html<br />
3 Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES DER REPUBLIK ÖSTERREICH, Öffentliche Sicherheit - Magazin des<br />
Innenministeriums, Keine Chance für Hooligans, Ausgabe 9. / 10.2007, S. 107.<br />
4 Vgl. VÖGELI, zu Frage 1.<br />
5 VÖGELI bezeichnet die Randalierer als Vandalen.<br />
6 Vgl. VÖGELI, zu Frage 3.<br />
7 Vgl. VÖGELI, zu Frage 4.<br />
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