Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz
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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />
2. Die gewaltbereiten, erlebnisorientierten oder gewaltorientierten Fans<br />
Die <strong>Schweiz</strong>erische Zentralstelle Hooliganismus nimmt an, dass man von 2'000 bis 2'500<br />
gewaltbereiten, erlebnisorientierten oder gewaltorientierten Fans in der <strong>Schweiz</strong> ausgehen<br />
kann.<br />
Diese Kategorie der gewaltbereiten, gewaltorientierten oder erlebnisorientierten Fans ist<br />
zwischen 11 und 25 Jahren resp. maximal 30 Jahre alt. Folglich ist diese Fankategorie<br />
deutlich jünger als die Kategorie der klassischen Hooligans.<br />
Ein Problem besteht darin, dass diese gewaltorientierten Fans, im Gegensatz zu den<br />
Hooligans, keine gegen aussen begrenzte Gruppe darstellt. Sie mischen sich häufig unter<br />
die normalen Zuschauer oder die Ultras 37 und suchen Schutz in der Anonymität der Masse.<br />
Dies stellt für die Polizei eine schwierige Situation dar.<br />
Vielfach befinden sich unter den gewaltorientierten Fans auch eigentliche Chaoten oder<br />
sogar nur Trittbrettfahrer, welche die Sportanlässe für ihre Zwecke missbrauchen.<br />
Diese Gruppe ist politisch eher links gerichtet, was gegenüber den Hooligans ein weiterer<br />
Unterschied darstellt.<br />
Die oben aufgeführte Kategorie befindet sich in der jüngsten Vergangenheit im Wachstum<br />
und ein überwiegender Teil der begangenen Ausschreitungen werden diesen Personen<br />
zugerechnet. Diese Kategorie zeichnet sich nicht nur durch den erhöhten Alkohol- und<br />
Drogenkonsum aus, sondern auch durch das Fehlen eines Ehrenkodexes im Sinne der<br />
Hooligans. Die jüngste Entwicklung der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen geht<br />
hin zur Unberechenbarkeit, Ungehemmtheit und vermehrter Aggressivität. Dies trifft<br />
genau auf die gewaltbereiten, erlebnisorientierten oder gewaltorientierten Fans zu. 38<br />
37 Näheres dazu im 1. Teil dieser Arbeit unter Kapitel II Abschnitt 3.<br />
38 Vgl. VÖGELI, zu Frage 1, 3, 5 ff..<br />
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