Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz
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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />
Eine weitere Innovation besteht darin, dass die Risikofans durch die zuständige Polizei<br />
genau beschrieben sind und nicht ausschliesslich in die betreffenden Kategorien eingeteilt<br />
werden. Bei der Beschreibung wird ein besonderer Augenmerk auf die Gewaltbereitschaft<br />
und den Alkoholkonsum gelegt. 58<br />
Einerseits durch die zweistufige Kategorisierung und anderseits vor allem durch die<br />
genaue Beschreibung der anreisenden Zuschauer wird erreicht, dass bei der polizeilichen<br />
Zusammenarbeit weniger Missverständnisse auftreten. Die Polizei ist durch den Bericht<br />
über die anreisenden Anhänger des Sportclubs informiert und kann sich organisatorisch<br />
durch die detailliert übermittelte Beschreibung der zu erwartenden Zuschauer besser und<br />
effizienter auf den bevorstehenden Einsatz vorbereiten als dies früher mit der ABC-<br />
Kategorisierung 59 möglich war. 60<br />
2. Die alte polizeiliche ABC-Kategorisierung<br />
Die ABC-Kategorisierung war ein Resultat der polizeilichen Sicherheitsüberlegungen und<br />
teilte die Zuschauer erstmals international gebräuchlich nach ihrem Risikopotenzial in<br />
verschiedene Kategorien ein. 61<br />
Die anreisenden Zuschauer wurden in drei unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt und<br />
rein quantitativ erfasst. Im Gegensatz zur heutigen zweistufigen Kategorisierung wurden<br />
die Zuschauer nicht näher beschrieben. 62<br />
Heute ist die ABC-Kategorisierung in der <strong>Schweiz</strong> nicht mehr gebräuchlich, wobei sie<br />
bspw. in Deutschland weiter angewendet wird. 63<br />
Die Kategorie A umfasste diejenigen Zuschauer, die das geringste Sicherheitsrisiko<br />
darstellten und unproblematisch waren.<br />
Die Kategorie B stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Der B-Fan war<br />
gewaltorientiert und gewaltbereit und stellte vor allem unter Alkoholeinfluss ein erhöhtes<br />
Risiko dar.<br />
58 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8.<br />
59 Naheres dazu im Abschnitt 2 dieses Kapitels.<br />
60 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8.<br />
61 Vgl. ZIMMERMANN, S. 12.<br />
62 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8.<br />
63 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8.<br />
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