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Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz

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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />

In die letzte Kategorie, welche die C-Fans beinhaltete, waren vor allem die klassischen<br />

Hooligans. Ebenfalls die Gewalt suchenden Fans, welche Auseinandersetzungen mit<br />

gleichgesinnten Fans der gegnerischen Mannschaft, dem Ordnungsdienst oder der Polizei<br />

suchten, wurden in diese Kategorie eingeteilt. 64<br />

Diese Art der Fanbeurteilung wurde, wie in diesem Kapitels erläutert, durch das neue<br />

zweistufige System abgelöst, da die ABC-Kategorisierung im internationalen Verkehr<br />

häufig zu Missverständnissen führte.<br />

Es kam bspw. vor, dass Länder, die über wenig Erfahrung mit der Gewaltproblematik im<br />

Sport verfügten, die Kategorisierung falsch interpretierten und annahmen, dass nur die C-<br />

Fans risikobehaftet sind. Ein solches Missverständnis konnte bei ungünstigen<br />

Konstellationen zu grossen und schlimmen Auswirkungen führen, falls viele B-Fans zu<br />

einem Spiel anreisten und das Sicherheitsdispositiv am Spielort nicht auf diese<br />

gewalttätigen Zuschauer ausgerichtet war. 65<br />

Des Weiteren stellte die Einordnung der verschiedenen Zuschauer in die drei Kategorien<br />

eine vielschichtige und komplizierte Arbeit dar, da es sich als sehr schwierig herausstellte,<br />

einen Anhänger genau in eine der Kategorie einzuteilen. 66<br />

Die heutige Kategorisierung, wie auch die nicht mehr gebräuchliche ABC-<br />

Kategorisierung, steht vor allem von Seiten der <strong>Fanarbeit</strong> <strong>Schweiz</strong> wie auch durch<br />

ZIMMERMANN in der Kritik, da diese Modelle die Fans nur aufgrund ihres Risikopotenzials<br />

einteilen.<br />

Die bei den Fans vorhandenen Ressourcen und Potenziale werden durch diese Modelle<br />

nicht erfasst und demzufolge vernachlässigt.<br />

Gemäss den Aussagen dieser zwei Parteien ist die Reduktion auf Sicherheitsaspekte für die<br />

Modelle der Polizei aber durchaus legitim, da der Aufgabenbereich der Polizei nicht das<br />

Erkennen der Ressourcen und Potenziale der Fans umfasst. 67 .<br />

64 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8; ZIMMERMANN, Fankultur, S. 12.<br />

65 Vgl. VÖGELI, zu Frage 8.<br />

66 Vgl. ZIMMERMANN, Fankultur, S. 12; HADORN, zu Frage 1.<br />

67 Vgl. HADORN, zu Frage 1 und ZIMMERMANN, Fankultur, S. 12.<br />

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