Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz
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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />
Bei der konkreten Bestrafung für die Tat des Jugendlichen wird der täterbezogenen<br />
Ausgestaltung der Strafen oder Schutzmassnahmen Rechnung getragen. 145 In diesem<br />
Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass es neben der Bestrafung nach<br />
Jugendstrafrecht für die begangenen, gewalttätigen Ausschreitungen oder Vandalenakte<br />
bei Sportveranstaltungen, auch für jugendliche Täter eines tauglichen Mittels bedarf, diese<br />
in Zukunft von Gewaltausschreitungen abzuhalten.<br />
Die tiefen Altersgrenzen wurden u.a. von der <strong>Fanarbeit</strong> <strong>Schweiz</strong> kritisiert. Da die<br />
vorliegende <strong>Masterarbeit</strong> aber nicht die Konformität der Massnahmen nach<br />
jugendstrafrechtlichen Gesichtspunkten thematisiert, gehe ich nicht näher auf das Thema<br />
ein.. Ich verweise deshalb, <strong>ohne</strong> näher auf die geäusserte Kritik einzugehen, stellvertretend<br />
auf die Kritikpunkte der <strong>Fanarbeit</strong> <strong>Schweiz</strong>. 146<br />
III. Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />
Sportveranstaltungen<br />
1. Allgemeines<br />
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat am 15.<br />
November 2007 das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />
Sportveranstaltungen verabschiedet. Dieses Konkordat übernimmt die, im BWIS bis Ende<br />
2009, befristeten Bestimmungen des Rayonverbotes, der Meldeauflage und des<br />
Polizeigewahrsams nahezu unverändert.<br />
Dieses Konkordat trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Kanton Bern ist durch den<br />
Beschluss des Grossen Rates des Kantons vom 4. Juni 2008 dem Konkordat beigetreten.<br />
Zum heutigen Zeitpunkt 147 sind alle Kantone ausser Basel-Landschaft 148 , Basel-Stadt, Jura,<br />
Waadt und Wallis dem Konkordat beigetreten. Voraussichtlich werden am 1.1.2010 alle<br />
Kantone ausser Jura und Wallis das Konkordat ratifiziert haben.<br />
145<br />
Vgl. AEBERSOLD, S. 48, S. 51, S. 93 - 95<br />
146<br />
Näheres bei: HADORN, zu Frage 7.<br />
147<br />
19.11.2009<br />
148<br />
Nachtrag: Die Stimmberechtigten des Kantons Baselland haben am 29.11.09 mit 92,71% bei einer<br />
Stimmbeteiligung von 51% das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />
Sportveranstaltungen angenommen. Näheres im Anhang: ABSTIMMUNGSRESULTATE KANTON BASEL-<br />
LANDSCHAFT.<br />
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