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Masterarbeit M.-A. Wessel ohne Fragebögen - Fanarbeit Schweiz

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<strong>Masterarbeit</strong> HS 09 Marc-André <strong>Wessel</strong><br />

Bei der konkreten Bestrafung für die Tat des Jugendlichen wird der täterbezogenen<br />

Ausgestaltung der Strafen oder Schutzmassnahmen Rechnung getragen. 145 In diesem<br />

Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass es neben der Bestrafung nach<br />

Jugendstrafrecht für die begangenen, gewalttätigen Ausschreitungen oder Vandalenakte<br />

bei Sportveranstaltungen, auch für jugendliche Täter eines tauglichen Mittels bedarf, diese<br />

in Zukunft von Gewaltausschreitungen abzuhalten.<br />

Die tiefen Altersgrenzen wurden u.a. von der <strong>Fanarbeit</strong> <strong>Schweiz</strong> kritisiert. Da die<br />

vorliegende <strong>Masterarbeit</strong> aber nicht die Konformität der Massnahmen nach<br />

jugendstrafrechtlichen Gesichtspunkten thematisiert, gehe ich nicht näher auf das Thema<br />

ein.. Ich verweise deshalb, <strong>ohne</strong> näher auf die geäusserte Kritik einzugehen, stellvertretend<br />

auf die Kritikpunkte der <strong>Fanarbeit</strong> <strong>Schweiz</strong>. 146<br />

III. Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />

Sportveranstaltungen<br />

1. Allgemeines<br />

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat am 15.<br />

November 2007 das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />

Sportveranstaltungen verabschiedet. Dieses Konkordat übernimmt die, im BWIS bis Ende<br />

2009, befristeten Bestimmungen des Rayonverbotes, der Meldeauflage und des<br />

Polizeigewahrsams nahezu unverändert.<br />

Dieses Konkordat trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Kanton Bern ist durch den<br />

Beschluss des Grossen Rates des Kantons vom 4. Juni 2008 dem Konkordat beigetreten.<br />

Zum heutigen Zeitpunkt 147 sind alle Kantone ausser Basel-Landschaft 148 , Basel-Stadt, Jura,<br />

Waadt und Wallis dem Konkordat beigetreten. Voraussichtlich werden am 1.1.2010 alle<br />

Kantone ausser Jura und Wallis das Konkordat ratifiziert haben.<br />

145<br />

Vgl. AEBERSOLD, S. 48, S. 51, S. 93 - 95<br />

146<br />

Näheres bei: HADORN, zu Frage 7.<br />

147<br />

19.11.2009<br />

148<br />

Nachtrag: Die Stimmberechtigten des Kantons Baselland haben am 29.11.09 mit 92,71% bei einer<br />

Stimmbeteiligung von 51% das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von<br />

Sportveranstaltungen angenommen. Näheres im Anhang: ABSTIMMUNGSRESULTATE KANTON BASEL-<br />

LANDSCHAFT.<br />

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