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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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2. Grundlagen des BEMBEM – letztlich ein Gewinn füralle BeteiligtenDie Sicht der ArbeitgeberAnfangs sahen viele Arbeitgeber mit der in § 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX verankertenPflicht zur Durchführung eines BEM nur mehr Bürokratie, mehr personellen Aufwand, dasheißt mehr Kosten auf sich zukommen. Dies hat sich gewandelt; das BEM ist heute weitgehendetabliert. Die Vorteile erfolgreicher Eingliederungsbemühungen bestehen in• einer Verringerung künftiger Fehlzeiten bei der oder dem einzelnen betroffenen Beschäftigten,aber möglicherweise auch der Fehlzeiten anderer Beschäftigter, indem Erkenntnissebezüglich krankmachender Faktoren im Betrieb, die in einem Einzelfall gewonnenworden sind, zur Verbesserung der fraglichen Arbeitsbedingungen genutzt werden. EineVerringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten bedeutet, je nach Umfang dieser Verringerung,eine entsprechende Kostenersparnis.• einem Instrument, um in Zeiten alternder Belegschaften erfahrene Mitarbeiterinnen undeines Rehabilitationsbedarfes sowie durch frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmengesundheitlich zu stabilisieren, damit sie dem Betrieb länger zur Verfügung§ §§Mitarbeiter sowie Wissensträgerinnen und Wissensträger durch frühzeitiges Erkennenstehen können.• einer Verbesserung des Betriebsklimas und des Images des Arbeitgebers. Auch die zunächstnicht von einem BEM direkt betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtendarauf, wie ein Unternehmen mit älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Kolleginnenund Kollegen umgeht. BEM macht den Betrieb fair und vorbildlich im Umgangmit älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diesfördert ihre Identifikation mit dem Betrieb/der Dienststelle. Außerdem zeigt sich der Arbeitgebermit der Einführung eines BEM sozial kompetent und weitblickend in der Personalarbeit.Dies ist ein nicht zu unterschätzender Imagefaktor, auch bei Kunden undbei der Rekrutierung neuer – vor allem auch jüngerer – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.:Fazit: Die Vorteile für die Arbeitgeber überwiegen!Die Sicht der Beschäftigten„Krankheitszeiten, Krankheitsdiagnosen, die Gesundheit insgesamt sind Privatsache.Deshalb stehen in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes auchkeine Krankheitsdiagnosen, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. BEM macht ausdieser Privatsache eine „betriebsöffentliche Angelegenheit”. Was ist, wenn das BEM-Verfahrenkeinen Erfolg hat und weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten zu befürchten sind? Habeich dann nicht an der Vorbereitung meiner krankheitsbedingten Kündigung mitgewirkt?”Arbeitsunfähigkeitszeiten sind nie Privatsache gewesen. Sie belasten den Betrieb/die13

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