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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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5. Einführung des BEMDie Einführung des BEM wird nur gelingen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Interessenvertretungennicht nur formal, sondern auch inhaltlich hinter der Gesundheitspräventionund dem BEM stehen, dies gemeinsam den Beschäftigten vermitteln und überzeugenddarlegen, dass sie gemeinsam Verantwortung in den einzelnen BEM-Prozessenübernehmen werden. Es kommt wesentlich auf die Transparenz des gewählten Vorgehensan sowie auf die offene und kooperative Beteiligung aller betrieblichen Partner. Die Kommunikationdes BEM, warum es eingeführt wird und welchen Nutzen es für die verschiedenenZielgruppen bringt, ist ein wichtiges Mittel, um mögliche Widerstände zu überwinden.Unbedingt vermeiden sollte man die Erwartungshaltung, mit dem BEM sei in jedem Einzelfallein Allheilmittel zur Überwindung beziehungsweise Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeitenund zur Vermeidung personenbedingter Kündigungen gefunden worden.Das BEM zielt zwar auf die Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses, jedes einzelneBEM-Verfahren ist aber stets ergebnisoffen: Vieles geht, aber nicht jede Erkrankung lässtsich auskurieren, nicht jede Belastung verringern, nicht jeder Arbeitsplatz leidens-/behinderungsgerechtgestalten.Leistungen der IntegrationsämterBeratung bei der Einführung, Prämien für die Einführung, Leistungen im konkreten Einzellfall,etwa im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – dies sind die Handlungsfelderder Integrationsämter. Die Zielgruppen sind dabei die schwerbehinderten undgleichgestellten behinderten Menschen.Die Aufgabe der Integrationsämter besteht nicht in der konkreten Einführung und Durchführungdes BEM im einzelnen Betrieb oder der einzelnen Verwaltung. Die Integrationsämterunterstützen die Betriebe/Dienststellen bei der Umsetzung ihrer Aufgabe – so zumBeispiel mit diesen Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus halten die Integrationsämterder Landschaftsverbände weitere Informationsschriften zum BEM und anderen verwandtenThemen bereit.Prämien für die EinführungEin weiteres Handlungsfeld ist die Vergabe einer Prämie an Arbeitgeber für die Einführungdes BEM. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen(BIH) hat dazu Empfehlungen erarbeitet. Die Integrationsämter der LandschaftsverbändeRheinland und Westfalen-Lippe haben erstmals 2006 BEM-Prämien vergebenund zeichnen seit 2007 regelmäßig Unternehmen aus mit Prämien von bis zu 20.000 Eurofür eine gelungene Umsetzung des BEM. Dabei müssen die BEM-Regelungen des jeweiligenArbeitgebers über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen. Voraussetzungist das Vorliegen einer betrieblichen Vereinbarung zum BEM, die konkrete Regelungen zu51

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