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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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6. Praxisteil4. Im nächsten Schritt wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter zuerst ausführlich über dasBEM informiert (unter besonderen Hinweisen auf die Bedeutung des SGB IX und desIntegrationsteams) und sich anschließend nach ihrem/seinem grundsätzlichen Interessean einer Zusammenarbeit in Bezug auf das BEM erkundigt.5. Im Anschluss daran wird der Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und derTätigkeit der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters beziehungsweise ihrem/seinem Arbeitsplatzerörtert (Ursachen und Auswirkungen). Erkennt die Mitarbeiterin/der Mitarbeitereinen solchen Zusammenhang nicht, obwohl überzeugende Gründe dafür vorliegen,oder ist sie/er aus anderen Gründen nicht an der Durchführung des BEM interessiert,sollte der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter erläutert werden, warum der Betrieb eineHandlungsnotwendigkeit in Bezug auf ihre/seine Arbeitsunfähigkeit sieht. Dazu gehörtauch, dass das betriebliche Anliegen einer adäquaten Leistungserbringung durch dieMitarbeiterin/den Mitarbeiter verdeutlicht wird und eventuelle zukünftige arbeitsrechtlicheSchritte aufgezeigt werden.6. Erklärt sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter zur Zusammenarbeit bereit, sollen nun ineinem offenen Gespräch mögliche Lösungsansätze erörtert werden. Um zu vereinbarungsfähigenLösungen zu gelangen, ist es wichtig, Vorschläge der Mitarbeiterin/desMitarbeiters anzuhören. Dabei gilt es, die betrieblichen Rahmenbedingungen und diebetrieblichen Möglichkeiten im Auge zu behalten. Darüber hinaus soll der Grundsatzgelten, dass durch die Krankheit keine Besserstellung gegenüber anderen Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern erfolgt.7. Nun sollen die nächsten Schritte besprochen und terminlich festgelegt werden, wie zumBeispiel die Vorstellung des Falles im Integrationsteam (falls dies im Erstgespräch nichtvollständig vertreten ist) oder die betriebsärztliche Abklärung.8. Schließlich soll zum Ende des Gespräches die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Einverständniserklärungzum BEM und die Vereinbarung über den Schutz persönlicher Datenunterschreiben. Falls die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nicht zur Mitwirkung an Maßnahmendes BEM bereit ist, sollte dies schriftlich festgehalten werden (einschließlich derAufklärung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters über mögliche Auswirkungen ihrer/seinerAblehnung) und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ebenfalls zur Unterschrift vorgelegtwerden.9. Zum Schluss dankt der Gesprächsführer der Runde für das Gespräch und der Mitarbeiterin/demMitarbeiter gegebenenfalls für ihren/seinen Willen zur Zusammenarbeit undbeendet das Erstgespräch.58

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