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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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Kapitel 11. Auf einen BlickBEM – Ziele und NutzenMit den Regelungen rund um die Prävention überträgt der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortungfür die Gesundheit der Beschäftigten dem Betrieb beziehungsweise derIn diesem Kapitel• BEM – Ziele und Nutzen• BEM nach „Schema F”?Dienststelle. Auf den Einzelfall angewendet soll das BEM helfen, die Arbeitsunfähigkeit zuüberwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, den Arbeitsplatz zu erhalten. DieIdee des BEM geht aber weiter: Es geht auch darum, eine Systematik für die Vorgehensweisezu entwickeln, die transparent ist und alle Beteiligten bei der Umsetzung im Einzelfallunterstützt. So trägt das BEM letztlich dazu bei, die Gesundheit der Belegschaft zuschützen, zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen. Dafür muss man sich zunächsteinmal vor Augen führen, wie viele Stunden des Tages die Beschäftigten an ihremArbeitsplatz verbringen, und dass sie hier ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten einsetzen.Von daher ist es fast zwingend, Beschäftigte mit Fragen der Gesundheit nicht alleinzu lassen, sondern ihnen konkrete präventive betriebliche Angebote zur Gesundheitzu unterbreiten.Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation, Zufriedenheit der Belegschaftsind Zielgrößen des <strong>Eingliederungsmanagement</strong>s. Betrieben und Dienststellen, die daraufein besonderes Augenmerk legen, kommen die positiven Auswirkungen wiederum zugute.Gesunde und zufriedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind motivierter undleistungsfähiger und haben weniger Fehlzeiten. Rein betriebswirtschaftlich gesehen kostenZeiten der Arbeitsunfähigkeit den Arbeitgeber Geld – eine Senkung der Fehlzeiten istin seinem eigenen Interesse.BEM nach „Schema F”?Nein, eben nicht. Ein für alle Arbeitgeber vorgeschriebenes Konzept, ein fertiges Schemazum Abarbeiten gibt es nicht. Gerade der Zusatz „betrieblich” drückt aus, dass es um einmöglichst betriebsbezogenes Vorgehen geht. Das BEM wird in einem Großkonzern andersaussehen als in einem mittelständischen Betrieb und in einem kleinen Handwerksbetriebnoch einmal anders. Wo im Großbetrieb zum Beispiel die Einsetzung eines regelmäßigen„Runden Tisches” sinnvoll ist, besteht in einem kleinen Betrieb dafür keine Notwendigkeit,wenn die Lösungsfindung im Einzelfall auf „dem kleinen Dienstweg” zu erreichen ist.Wichtig ist, dass eine auf die Gegebenheiten des Betriebes/der Dienststelle abgestimmteVorgehensweise entwickelt wird, die in jedem Einzelfall Anwendung findet, und dassdieses Vorgehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im jeweiligen Unternehmen bekanntund transparent gemacht wird.5

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