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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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2. Grundlagen des BEM§ §§auf den Grund geht. Der arbeitende Mensch verbringt – jedenfalls wenn er in Vollzeit beschäftigtist – während der Zeit seiner Erwerbstätigkeit ein Drittel des Tages am Arbeitsplatz.Arbeitszeit ist Lebenszeit. Erkenntnisse aus BEM-Verfahren, die beispielsweise zuDienststelle mit Lohnfortzahlungskosten, Kolleginnen/Kollegen müssen die Arbeit zusätzlichübernehmen. Die Solidargemeinschaft der Versicherten wird ebenfalls mit Kosten belastet(zum Beispiel mit Krankengeld oder den Kosten von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen).Wichtiger aber ist, dass das BEM zur persönlichen Gesunderhaltung der/des einzelnen Beschäftigten wesentlich beitragen kann. Betrieblichen Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeitenwird nachgegangen. Einer möglicherweise drohenden Chronifizierungvon Krankheiten kann vorgebeugt werden, wenn man den Ursachen der Krankheitbelastungsmindernden Veränderungen in der Arbeitsorganisation, zu einer ergonomischenArbeitsplatzgestaltung oder zur Reduzierung psychischer Stressfaktoren (unteranderem auch im Verhalten von Führungskräften) führen, aber auch die stufenweise Wiedereingliederungnach längerer Krankheit besitzen vor diesem Hintergrund erhebliche Bedeutungfür die Gesundheit jeder/jedes Beschäftigten.:Fazit: Die Vorteile für die Beschäftigten überwiegen!Aus der Sicht der Schwerbehindertenvertretung, der BetriebsundPersonalräte„Das BEM ist ein Verfahren, in dem sich die Interessen und Rechte des einzelnen (schwerbehinderten)Beschäftigten, des Arbeitgebers, der Belegschaft und der Interessenvertretungender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermischen. Die klare Rollenaufteilung undArbeitsteilung – hier Arbeitgeber, dort die Beschäftigtenvertretungen, die an der Seite dereinzelnen Mitarbeiterin/des einzelnen Mitarbeiters stehen – geht uns verloren. Eventuellmüssen wir uns im Einzelfall auf Wunsch der/des Beschäftigten auf Kompromisse einlassen,die mit unseren grundsätzlichen Anschauungen als Arbeitnehmervertretungen nichtin Einklang stehen. Indem wir uns an BEM-Verfahren intensiv beteiligen, nehmen wir demArbeitgeber ein Gutteil seiner Verantwortung ab und müssen uns bei misslungenem BEMsogar noch vor der/dem Beschäftigten rechtfertigen.”Diese Sichtweise ist nicht zutreffend. Die meisten Beschäftigtenvertretungen haben dieerheblichen Vorteile eines vernünftig gestalteten BEM-Verfahrens im Betrieb/in der Dienststelleerfahren. Sie gewinnen einen systematischen Ansatz für die betriebliche Gesundheitsförderungim Interesse der Beschäftigten. Ein BEM-Verfahren, das zu einer systematischenAuswertung der betrieblichen Gesundheitsgefährdungspotenziale und „krankmachender”innerbetrieblicher Faktoren einschließlich des Führungsverhaltens vonVorgesetzten führt, bietet den Beschäftigtenvertretungen Ansätze, um ihrerseits Initiativenzur gesundheitsfördernden Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen. DieBetriebsräte können damit ihren entsprechenden Aufgaben nach den §§ 89 und 92a BetrVGzur Verbesserung der Beschäftigungssituation und nach § 90 Absatz 2 BetrVG zurmenschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Personalräte ihren ver-14

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