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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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Kapitel 33. BEM im EinzelfallAufgaben und Rollen der Beteiligtenim EinzelfallArbeitgeberBEM ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er ist für dieEinleitung und Durchführung verantwortlich, zugleichIn diesem Kapitel• Aufgaben und Rollen derBeteiligten im Einzelfall• Die Prozessketteist der Arbeitgeber „Herr des Verfahrens”.ist zweiter „Herr des Verfahrens”. Ohne ihre/seineMitarbeiterBereitschaft kann BEM nicht durchgeführt werden.Sie/Er kann das BEM jederzeit abbrechen. Dann kannsie/er sich allerdings nicht darauf berufen, dass keinBEM angeboten beziehungsweise durchgeführtwurde.BetrieblicheBetroffene Mitarbeiterin/betroffenerInteressenvertretungMitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungsind durch das BEM nicht eingeschränkt. Diebetriebliche Interessenvertretung wird vom Arbeitgeberim Rahmen des BEM eingeschaltet.SchwerbehindertenvertretungBei schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternoder diesen Gleichgestellten wird vom Arbeitgeberdie Schwerbehindertenvertretung verbindlichhinzugezogen.Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter kann die Beteiligungder Schwerbehindertenvertretung ablehnen.BetriebsarztZur Abklärung der gesundheitlichen Einschränkungenund der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin/desMitarbeiters kann der Betriebsarzt hinzugezogenwerden.Externe Partnererbringen Leistungen zur Teilhabe in Form vonBeratung, Fördermitteln, Assistenzleistungen amArbeitsplatz oder externen Maßnahmen zur Rehabilitationund Qualifizierung.37

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