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Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013

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6. PraxisteilForm des ErstkontaktesNachdem der Arbeitgeber oder eine von ihm benannte Ansprechperson Name, Abteilungund die private Telefonnummer der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters erhalten hat, gilt es zuüberlegen, ob die Kontaktaufnahme persönlich im Betrieb, telefonisch oder schriftlich erfolgenund was dabei inhaltlich zur Sprache gebracht werden soll. Ersteres hängt von denUmständen des Einzelfalles und den betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlichbietet sich ein Informationsschreiben an, welches durch eine persönliche Ansprache ergänztwerden sollte.:Kontaktaufnahme im BetriebWird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter an seinem/ihrem Arbeitsplatz aufgesucht, solltedies so diskret geschehen, dass dabei die Vertraulichkeit gewahrt wird. Außerdem sollteder Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern, ob sie/er jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt für ein kurzes Gespräch Zeit hat. Auf keinenFall ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter an ihrem/seinem Arbeitsplatz zu überrumpeln undan Ort und Stelle mit dem Anliegen der Ansprechperson zu konfrontieren. Zeigt die Mitarbeiterin/derMitarbeiter Bereitschaft für ein kurzes Gespräch, sollte dazu die Örtlichkeitso gewählt werden, dass es dabei zu keiner Störung kommt.:Telefonischer KontaktIst die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter wegen Arbeitsunfähigkeit nicht im Betrieb, kann derKontakt telefonisch erfolgen. Besteht zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und Arbeitgeberbeziehungsweise der von ihm benannten Ansprechperson bereits ein guter Kontakt,kann ein Telefonat persönlicher sein als ein Brief und im Gespräch auf ihre/seine Äußerungeneingegangen werden. Andererseits kann sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiterdurch ein unangekündigtes Telefonat „überwacht” und „überrumpelt” fühlen und so vonvornherein der Ansprechperson mit Misstrauen begegnen.:Schriftlicher KontaktEntscheidet sich der Betrieb dafür, mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter nur schriftlich Kontaktaufzunehmen, sollte man darauf achten, dass das Schreiben wohlwollend formuliert ist,darin die Fürsorge des Betriebes zum Ausdruck kommt und die Mitarbeiterin/der Mitarbeitersich in keiner Weise unter Druck gesetzt fühlt. Unter Umständen empfiehlt sich die Ankündigungeiner telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme zur weiteren Abklärung.Inhalt des Erstkontaktes:Wird ein persönlicher (im Betrieb), telefonischer und/oder schriftlicher Erstkontakt zurMitarbeiterin/zum Mitarbeiterin hergestellt, sollte dieser Folgendes zum Inhalt haben:• Die Ansprechperson bekundet gegenüber der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter Interessean der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Wiederherstellung der Gesundheit,• sie gibt ihr/ihm erste kurze Informationen über das BEM sowie über die Vertraulichkeitder im Verfahren erhobenen Daten,54

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