Betriebliches Eingliederungsmanagement 2013
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2. Grundlagen des BEMgleichbaren Aufgaben nach § 75 Absatz 3 Nummern 11 und 16 BPersVG beziehungsweise§ 72 Absatz 3 Nummer 5 und Absatz 4 Nummern 7 und 10 LPVG NW effektiv und kompetentnachkommen. Nach § 64 Nummer 4 LPVG NW haben die Personalräte in Nordrhein-Westfalenneuerdings eine eigenständige „Zuständigkeit für Prävention” erhalten.:Fazit:Die Vorteile für die Schwerbehindertenvertretungen,Betriebs- und Personalräte überwiegen!§ §§15