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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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23. Anlage: Appell der Datenschutzbeauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder<br />

Hoher Datenschutz für Versicherte bei Ges<strong>und</strong>heitsreform muss gehalten werden!<br />

Das am <strong>4.</strong> November 1999 vom B<strong>und</strong>estag beschlossene Ges<strong>und</strong>heitsreformgesetz 2000 enthält mehrere datenschutzrechtliche<br />

Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Durch das "Aufschnüren" des Pakets <strong>und</strong> die Preisgabe der zustimmungspflichtigen<br />

Teile des Gesetzes droht nun, dass diese Verbesserungen nicht umgesetzt werden. Die Datenschutzbeauftragten<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong><br />

Schleswig-Holstein fordern die zuständigen gesetzgebenden Körperschaften auf, den entsprechenden – politisch bislang völlig<br />

unstreitigen – Gesetzesteil im B<strong>und</strong>esrat passieren zu lassen:<br />

Als Folge der Kritik der Datenschutzbeauftragten wurden vom B<strong>und</strong>estag die Regelungen zum Umgang mit den Daten der<br />

Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich verbessert, z. B. durch die Beschränkung der Datenzugriffsrechte<br />

innerhalb der Krankenkassen, die Einführung eines Beratungsgeheimnisses oder eine verbesserte Einbeziehung der<br />

Patientinnen <strong>und</strong> Patienten bei bestimmten ärztlichen Datenübermittlungen.<br />

Wegweisend für die Zukunft im Umgang mit Patientendaten ist aber die vorgesehene Pseudonymisierung des gesamten Abrechnungsverfahrens.<br />

Damit können die politisch <strong>und</strong> ökonomisch angestrebten Auswertungen mit medizinischen Daten, die<br />

vor allem der Kostenkontrolle dienen, vorgenommen werden, ohne dass hierdurch die Belange des Patientengeheimnisses<br />

oder des Datenschutzes verletzt würden. Das bisherige Verfahren würde gr<strong>und</strong>legend verbessert, weil bei den Krankenkassen<br />

auch Krankenhaus- <strong>und</strong> Arzneimittelkosten nicht mehr personenbezogen abgerechnet werden müssten – die Gefahr des "gläsernen<br />

Patienten" würde erheblich reduziert.<br />

Dieser versichertenfre<strong>und</strong>liche Gesetzesteil ist jedoch im B<strong>und</strong>esrat zustimmungspflichtig. Während der Beratungen in den<br />

Ausschüssen des B<strong>und</strong>estages wurde er quer durch die Parteien befürwortet <strong>und</strong> so verabschiedet. Selbst die Kassen <strong>und</strong> die<br />

Pharmaindustrie begrüßten die Vorschläge weitgehend. Bedeutende zusätzliche Kosten würden durch das neue Verfahren<br />

nicht entstehen.<br />

Es stünde allen politisch Handelnden gut zu Gesicht, den Datenschutz im besonders schützenswerten Bereich des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

trotz aller politischer Kontroversen zu verbessern. Wir appellieren daher an die B<strong>und</strong>esregierung bzw. das Ges<strong>und</strong>heitsministerium,<br />

die erreichten guten Datenschutzregelungen in den B<strong>und</strong>esrat einzubringen, <strong>und</strong> an den B<strong>und</strong>esrat,<br />

diesen zuzustimmen.<br />

Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 107

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