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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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3.16.13 B<strong>und</strong>esweite Behördenvernetzung mit TESTA<br />

Seit September 1999 nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Dienste des Weitverkehrsnetzes TESTA-Deutschland<br />

in Anspruch. TESTA (Trans European Services for Telematics between Administrations) ist ein Projekt der Europäischen<br />

Union zur Vernetzung europäischer <strong>und</strong> nationaler Behörden. Die Deutsche Telekom AG als Betreiber von TESTA-<br />

Deutschland stellt jedem B<strong>und</strong>esland einen Zugang zur Verfügung. Über das Netz werden Dienste wie elektronische Post<br />

(siehe Dritter Tätigkeitsbericht, Punkt 3.18.2), ein elektronischer Verzeichnisdienst (siehe auch Punkt 3.16.10) oder der Zugriff<br />

auf das juristische Informationssystem JURIS-Online angeboten.<br />

Da TESTA auch zur Übertragung von personenbezogenen Daten verwendet wird, bin ich im Rahmen der Sitzungen des<br />

Interministeriellen Ausschusses für Informationstechnik (IMA-IT) um Beratung zu den Sicherheitsmechanismen gebeten<br />

worden. Ich habe darauf hingewiesen, dass für den Betrieb von TESTA öffentliche Leitungen genutzt werden. Die deshalb<br />

bereits auf B<strong>und</strong>esebene geplanten Sicherheitsmaßnahmen wurden bisher jedoch nicht vollständig umgesetzt. Beispielsweise<br />

ist die als Gr<strong>und</strong>sicherung erforderliche Leitungsverschlüsselung noch nicht realisiert. Darüber hinaus ist bereits jetzt absehbar,<br />

dass für einige der geplanten Anwendungen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung <strong>und</strong> die Sicherung der übermittelten<br />

Daten durch eine digitale Signatur notwendig sein werden. Diese kryptographischen Verfahren erfordern ein effektives<br />

Schlüsselmanagement, das ohne ein Trustcenter kaum wirtschaftlich realisierbar ist (siehe dazu auch Punkt 3.16.3). Ich habe<br />

deshalb empfohlen, bereits jetzt ein Trustcenter für TESTA zu planen.<br />

Auch andere Landesdatenschutzbeauftragte wurden bereits um Hinweise zu TESTA gebeten. Um b<strong>und</strong>esweit möglichst einheitliche<br />

Anforderungen an den datenschutzgerechten Betrieb dieses Netzes stellen zu können, hat hierzu auch der AK<br />

Technik beraten (siehe Punkt 4). Im Ergebnis werden die oben genannten Empfehlungen nun übereinstimmend von den<br />

Datenschutzbeauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder gegeben.<br />

Neben den b<strong>und</strong>esweit relevanten Themen, die unter anderem von der Koordinierungs- <strong>und</strong> Beratungsstelle Informationstechnik<br />

im B<strong>und</strong>esinnenministerium (KBSt) bearbeitet werden, gibt es viele landesspezifische Fragen, für die die Koordinierungs-<br />

<strong>und</strong> Beratungsstelle der Landesregierung für Informations- <strong>und</strong> Telekommunikationstechnik in der Landesverwaltung<br />

(LKSt) zuständig ist. Da die Planung zur landesweiten Vernetzung noch in den Kinderschuhen steckt (siehe Punkt 3.16.1),<br />

konnten bisher die Anforderungen an die Schnittstelle zum Landesnetz LAVINE beziehungsweise zum TK-Anlagenverb<strong>und</strong><br />

der Landesregierung von der LKSt noch nicht präzise genug definiert werden. Die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-<br />

Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH), die den Netzzugang im Auftrag der LKSt aufbaut <strong>und</strong> pflegt, hat bisher nur einen<br />

Filter für bestimmte Protokolle <strong>und</strong> Adressen sowie die für TESTA erforderliche Adressübersetzung (Network Address<br />

Translation, NAT) eingerichtet. Ich habe gegenüber unserem Innenministerium zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahmen<br />

zwar erforderlich, jedoch noch nicht ausreichend sind. Meines Erachtens kommt der Anschluss von TESTA nur<br />

über die zentrale Firewall (siehe Punkt 3.16.1) in Betracht, damit die übertragenen Daten zusätzlich auch auf Protokollfehler<br />

(<strong>und</strong> -manipulationen) <strong>und</strong> auf Computerviren gefiltert werden können. Um diese Forderung umzusetzen, müsste die DVZ<br />

M-V GmbH jedoch entsprechend präzisierte Anforderungen von der LKSt erhalten. Das ist bisher nicht geschehen.<br />

Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 79

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