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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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Dazu gehörten unter anderem Telefon- <strong>und</strong> Faxnummern sowie der Geburtsort des Handwerkers. Telefon- bzw. Faxnummern<br />

können für die Aufgabenerfüllung der Handwerkskammer, beispielsweise für Rückfragen, durchaus nützlich sein. Im Antrag<br />

ist allerdings darauf hinzuweisen, dass deren Angabe freiwillig ist. Das Datum “Geburtsort“ war demgegenüber für die Aufgabenerfüllung<br />

der Handwerkskammer weder erforderlich noch nützlich. Daher sollte es künftig nicht mehr erhoben werden.<br />

Auch waren die rechtlichen Vorgaben zur gesonderten Speicherung der aus den Rollen entfernten Daten nicht realisiert. Ich<br />

habe empfohlen, diese Vorgaben unverzüglich umzusetzen. Darüber hinaus sollte in einer Dienstanweisung geregelt werden,<br />

welche Mitarbeiter mit den archivierten Daten für welche Zwecke umgehen dürfen.<br />

Die mit personenbezogenen Daten umgehende Stelle hat durch entsprechende technische <strong>und</strong> <strong>organisatorische</strong> Maßnahmen<br />

dafür zu sorgen, dass die Daten nicht Dritten zugänglich sind. Hierzu gehört auch, dass der Zugriff auf Dateien durch ein<br />

persönliches Passwort gesichert ist. Ein Passwort ist jedoch nur dann wirksam, wenn es vertraulich behandelt wird. In der<br />

Handwerkskammer hat der Systemadministrator die Passworte ausgewählt <strong>und</strong> eingerichtet. Bei dieser Verfahrensweise ist<br />

ein sicherer Nachweis, wer wann welche Daten verarbeitet hat, nicht gewährleistet. Deshalb sollte jeder Anwender sein persönliches<br />

Passwort künftig selbst wählen.<br />

Um bei einem Diebstahl oder Brand möglichst schnell reagieren <strong>und</strong> Datenverluste abwenden zu können, ist es notwendig,<br />

dass der Server sicher untergebracht ist. Ich habe der Handwerkskammer empfohlen, den Raum mit Bewegungs- <strong>und</strong> Rauch-<br />

/Brandmeldern nachzurüsten.<br />

Eine weitere Aufgabe der Handwerkskammer ist die Beitragsfestsetzung ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck übermittelt die<br />

Oberfinanzdirektion (OFD) Anschrift, Steuernummer <strong>und</strong> Messbeträge (Gewerbeertrag/Gewinn) aller im Bereich der OFD<br />

ansässigen Handwerksbetriebe an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle Messbeträge (AKG). Die AKG teilt der Handwerkskammer<br />

zunächst einen verkürzten Datensatz mit, der im Wesentlichen die Betriebsbezeichnung, die Anschrift <strong>und</strong> die<br />

Steuernummer enthält. Die Handwerkskammer gleicht diesen Datensatz mit den Betrieben ab, die in ihre Rolle eingetragen<br />

sind, <strong>und</strong> vervollständigt ihn mit der entsprechenden Betriebsnummer. Der so bearbeitete Datensatz wird wieder an die AKG<br />

übermittelt <strong>und</strong> dort mit den Daten zum Gewerbeertrag/Gewinn vervollständigt sowie an die Handwerkskammer zurückgeschickt.<br />

Dieser Datensatz wird dann schließlich zur Beitragsfestsetzung genutzt. Bei diesem Verfahren ist es möglich, dass<br />

eine Handwerkskammer von der AKG auch Daten von Betrieben erhält, die nicht in ihrer Handwerksrolle eingetragen sind<br />

<strong>und</strong> die zur Aufgabenerfüllung der Handwerkskammer somit nicht erforderlich sind. Deshalb habe ich vorgeschlagen, wie<br />

folgt zu verfahren:<br />

Die Handwerkskammer sollte der AKG die Betriebsbezeichnungen, Anschriften <strong>und</strong> Betriebsnummern der bei ihr eingetragenen<br />

Handwerksbetriebe übermitteln. Die AKG vervollständigt den Datensatz mit den von der Oberfinanzdirektion übermittelten<br />

<strong>und</strong> für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Daten <strong>und</strong> sendet ihn der Kammer zurück. Bei diesem Verfahren<br />

erhält die Handwerkskammer nur die Daten der in ihrem Bereich ansässigen Betriebe, <strong>und</strong> es entfallen überflüssige Datenübermittlungen.<br />

Die Handwerkskammer hat mir hierzu mitgeteilt, dass bereits in einem Pilotprojekt ein Verfahren getestet wird, das dem<br />

vorgeschlagenen Verfahren entspricht. Meine weiteren Empfehlungen hat sie ebenfalls berücksichtigt.<br />

3.1<strong>4.</strong>2 Falscher Zeitungsausschnitt in der Akte eines Schornsteinfegers<br />

Im Frühjahr 1999 hat mich ein Petent darüber informiert, dass im Wirtschaftsministerium unseres Landes seine Daten mit<br />

denen des Vorsitzenden einer Partei mit rechtsextremistischer Tendenz wegen zufälliger Übereinstimmung der Familiennamen<br />

in Zusammenhang gebracht würden.<br />

Der Petent ist Schornsteinfegermeister <strong>und</strong> hatte sich beim Wirtschaftsministerium um einen Kehrbezirk beworben. Die<br />

Beteiligten vertraten jedoch zum Verwaltungsverfahren unterschiedliche Auffassungen, deshalb entschloss sich der Petent,<br />

seine Interessen gerichtlich durchzusetzen. Seine Anwältin nahm Einsicht in die Gerichtsakte <strong>und</strong> stellte fest, dass das Ministerium<br />

Daten übermittelt hatte, die in keinem Zusammenhang zu dem Betroffenen standen. Es handelte sich dabei um die<br />

Kopie eines Zeitungsausschnittes, in dem über den Vorsitzenden einer politischen Partei berichtet wird, der denselben Familiennamen<br />

hat. Allerdings war unter dem Artikel handschriftlich der Vorname des Politikers vermerkt, der ganz offensichtlich<br />

nicht mit dem Vornamen des Petenten übereinstimmt.<br />

Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 65

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