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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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Vor allem die Anschreiben an die Eltern <strong>und</strong> Lehrkräfte sowie die Einwilligungserklärungen genügten wieder nicht den<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

Das Bildungsministerium unseres Landes hat mitgeteilt, dass bei einer ersten Präsentation der Daten im MPI auch über die<br />

datenschutzrechtlichen Mängel gesprochen worden ist. Es wurde dort vereinbart, dass die Datenschutzbeauftragten künftig<br />

bereits in der Planungsphase entsprechender Untersuchungen einbezogen werden sollen.<br />

3.13.4 Forschungsprojekt über Hausarztpraxen<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wollte das Projekt „Hausarztpraxen mit psychosomatischer<br />

Besonderheit“ einführen <strong>und</strong> zuvor von mir wissen, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen dabei zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Ziel dieses Projektes ist es, die so genannte Gesprächsmedizin zu fördern. Durch neue ärztlich präventive <strong>und</strong> therapeutische<br />

Möglichkeiten soll die Beratung bedürftiger Patienten verbessert <strong>und</strong> darüber hinaus die Qualität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

dieser Praxen ermittelt werden. Ein privates Forschungsinstitut sollte die Ergebnisse auswerten. Um die Aufgaben erfüllen zu<br />

können, war es unter anderem erforderlich, Patienten <strong>und</strong> Praxisinhaber zu befragen.<br />

Die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben mit Sozialdaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach § 287<br />

Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Danach dürfen die Krankenkassen <strong>und</strong> die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Datenbestände für Forschungszwecke auswerten. Da aber diese Aufgabe dem Institut übertragen werden sollte, habe ich den<br />

Abschluss einer Datenschutzvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>und</strong> dem Institut empfohlen. Diese<br />

sollte unter anderem Folgendes regeln:<br />

Dem Institut dürfen nur Daten übermittelt werden, die eine Identifizierung von Patienten <strong>und</strong> Praxisinhabern ausschließen<br />

(pseudonymisierte Daten).<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung als Auftraggeber des Forschungsvorhabens ist in diesem Rahmen gegenüber dem Institut<br />

weisungsberechtigt <strong>und</strong> darf die Räumlichkeiten des Auftragnehmers betreten, um die Datenverarbeitung <strong>und</strong> -nutzung zu<br />

kontrollieren.<br />

Das Institut hat technische <strong>und</strong> <strong>organisatorische</strong> Maßnahmen zu treffen, um einen unberechtigten Zugriff auf Computer,<br />

Datenträger <strong>und</strong> Datenspeicher zu verhindern. Insbesondere ist festzulegen, wie der sichere Transport beziehungsweise der<br />

Versand von Datenträgern erfolgt, in welcher Form Datenträger beim Institut aufbewahrt <strong>und</strong> wie nicht mehr benötigte Daten<br />

gelöscht werden.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen wurde ein datenschutzgerechtes Konzept erarbeitet, so dass der Durchführung<br />

des Projektes nichts mehr im Wege stand.<br />

3.14 Wirtschaft <strong>und</strong> Gewerbe<br />

3.1<strong>4.</strong>1 Kontrolle einer Handwerkskammer<br />

Im Berichtszeitraum habe ich in einer Handwerkskammer den Umgang mit personenbezogenen Daten der Handwerker sowie<br />

ihrer Gesellen <strong>und</strong> Lehrlinge kontrolliert.<br />

Die Handwerkskammer ist nach der Handwerksordnung verpflichtet, eine Handwerksrolle sowie eine Lehrlingsrolle zu führen.<br />

Welche Daten für die jeweilige Rolle erforderlich sind, ist in einer Anlage zur Handwerksordnung geregelt. Dort ist auch<br />

festgelegt, dass Eintragungen auf Antrag oder von Amts wegen gelöscht werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr<br />

vorliegen, beispielsweise weil der Betrieb nicht mehr existiert oder der Lehrling seine Ausbildung beendet hat. Darüber hinaus<br />

ist bestimmt, dass die aus den Rollen entfernten Daten in einer gesonderten Datei zu speichern sind. Dies ist unter anderem<br />

erforderlich, um gegebenenfalls Fragen zu Firmennachfolgen klären oder eine Ausbildung nachweisen zu können.<br />

Bei dem Kontroll- <strong>und</strong> Informationsbesuch habe ich insbesondere festgestellt, dass die Handwerkskammer im Antrag auf<br />

Eintragung in die Handwerksrolle auch solche Daten erhoben hat, die der Datenkatalog der Handwerksordnung nicht vorsah.<br />

64 Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

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