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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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sichts des hohen Schutzniveaus, das die DVZ M-V GmbH in technischer <strong>und</strong> <strong>organisatorische</strong>r Hinsicht erfahrungsgemäß<br />

bietet, dürften aber Änderungen der Sicherheitsvorkehrungen in absehbarer Zeit nur in geringem Maße nötig sein.<br />

Schwieriger ist die Situation bei den PROfiskal-Arbeitsplätzen in der Finanzverwaltung. Ursprünglich war vorgesehen, auf<br />

den entsprechenden Endgeräten keine anderen Anwendungen zu betreiben. Tatsächlich laufen aber auf den eigentlich PROfiskal<br />

vorbehaltenen Rechnern auch andere Anwendungsprogramme. Auf diesen Computern können teilweise Administrationsaufgaben<br />

für PROfiskal <strong>und</strong> sogar für andere Anwendungen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf PROfiskal haben.<br />

Das Handbuch selbst macht aber fast keine konkreten Aussagen zur Netz- <strong>und</strong> Endgerätesicherheit. Insofern besteht<br />

dringender Handlungsbedarf.<br />

Test mit Echtdaten<br />

Im Dezember 1999 teilte mir das Finanzministerium mit, dass die DVZ M-V GmbH bei den verschiedenen Versionsänderungen<br />

der Software PROfiskal Laufzeittests mit Echtdaten plant. Sie sollen unabhängig von den Ergebnissen der Prüfungen<br />

auf der Testdatenbank <strong>und</strong> parallel zu diesen laufen.<br />

Tests mit Echtdaten sind nur im Einzelfall <strong>und</strong> in engen Grenzen zulässig, insbesondere sollten sie nur dann erfolgen, wenn<br />

alle übrigen Prüfungen positiv verlaufen sind (siehe Dritter Tätigkeitsbericht, Punkt 3.11.3). Außerdem sind Vorabprüfungen<br />

mit Testdaten auch aus anderem Gr<strong>und</strong>e wichtig. Nur mit ihnen können konkrete vielschichtige Fallkonstellationen erzeugt<br />

<strong>und</strong> komplexe Fehlermuster analysiert werden, die in der Echtdatenbank in der Regel so nicht verfügbar sind.<br />

Ich habe daher empfohlen, von den geplanten parallelen Laufzeittests abzusehen <strong>und</strong> generell erst dann mit Echtdaten zu<br />

arbeiten, wenn aufgr<strong>und</strong> der umfassenden Prüfung mit Testdaten von einer im Wesentlichen fehlerfreien Funktion des einzusetzenden<br />

Programmes ausgegangen werden kann.<br />

Das Finanzministerium unterrichtete mich darüber, dass die Tests zur Vorbereitung der nächsten PROfiskal-Version in folgender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden:<br />

1. Prüfung mit Testdatenbank,<br />

2. Test des Laufzeitverhaltens mit Echtdatenbank,<br />

3. Prüfung der Funktionalitäten, die auf der Testdatenbank nicht geprüft werden können, mit den vorhandenen Echtdaten.<br />

Einführung der elektronischen Kassenanordnung<br />

Das Finanzministerium hat im Jahr 1998 über eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie zur Einführung der elektronischen<br />

Kassenanordnung berichtet. Bei dem Verfahren sollen auch Methoden der digitalen Signatur (siehe Dritter Tätigkeitsbericht,<br />

Punkt 2.2) <strong>und</strong> moderne Techniken der Nutzeridentifikation eingesetzt werden. Des Weiteren weist das Ministerium<br />

in der Ausschreibung auf die Forderung der Datenschutzbeauftragten nach dem Einsatz kryptographischer Verfahren beim<br />

elektronischen Datentransport hin. Die DVZ M-V GmbH betont in ihrer Studie die entscheidende Wichtigkeit von Authentizität<br />

(Feststellbarkeit des Urhebers) <strong>und</strong> Integrität (Unverfälschtheit) der Daten <strong>und</strong> gelangt unter anderem zu folgenden<br />

Ergebnissen:<br />

− Erst der Einsatz von Mitteln, die dem Signaturgesetz entsprechen, gewährleistet langfristig die Anforderung an Datenschutz<br />

<strong>und</strong> Datensicherheit.<br />

− Die Anwendung von Verfahren, die nicht signaturgesetzkonform sind, wird nicht empfohlen. Dies ist zunächst aus rechtlichen,<br />

aber auch zunehmend aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten begründbar.<br />

Diese Bewertung der DVZ M-V GmbH teile ich. Daher habe ich das Finanzministerium gebeten, die elektronische Kassenanordnung<br />

nicht einzuführen, ohne Methoden der digitalen Signatur <strong>und</strong> kryptographische Verfahren zur Gewährleistung<br />

des Datenschutzes <strong>und</strong> der Datensicherheit zu verwenden. Das Ministerium teilte mir mit, dass elektronische Kassenanordnungen<br />

noch nicht erfolgen, da die technischen Voraussetzungen nicht bestehen.<br />

Ich habe das Finanzministerium gebeten, mich über die Planungen <strong>und</strong> Entwicklungen für PROfiskal in unserem Lande auf<br />

dem Laufenden zu halten <strong>und</strong> mich insbesondere vor der Einführung von Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechniken, mit<br />

denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, rechtzeitig zu unterrichten.<br />

Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 43

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