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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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Als Weitverkehrsnetz steht für Landesbehörden seit längerer Zeit das von der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-<br />

Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH) betriebene Landesverwaltungs- <strong>und</strong> Informationsnetz (LAVINE) zur Verfügung. Es<br />

unterstützt vor allem anwendungsbezogene Netze, zum Beispiel für die Polizei (Landesweites Polizeiinformations-System<br />

LAPIS) oder für das Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen (PROfiskal, siehe Punkt 3.9.3). Für eine Reihe dieser Anwendungen<br />

wäre es dringend notwendig, kryptographische Verfahren einzusetzen, um Integrität, Vertraulichkeit <strong>und</strong> Zurechenbarkeit<br />

der Daten zu sichern (siehe Punkt 3.16.2).<br />

Um auch den zentralen TK-Anlagenverb<strong>und</strong> der Landesregierung für den Datenaustausch zu nutzen, haben das Innen- <strong>und</strong><br />

das Kultusministerium bereits Mitte 1997 vorgeschlagen, ein Ressortverb<strong>und</strong>netz zwischen den Ministerien aufzubauen. Für<br />

die zu übertragenden Daten wurde kein Schutzbedarf festgestellt <strong>und</strong> auf eine Risikoanalyse für das Netz verzichtet. Auch<br />

wurden zunächst keine <strong>organisatorische</strong>n Regelungen geplant, um die neue Kommunikationsform in den Geschäftsgang<br />

einzubinden. Der Vorschlag enthielt lediglich technische Details auf funktioneller Ebene; sicherheitstechnische oder gar<br />

datenschutzrechtliche Erwägungen fehlten vollständig. Dahingegen hat das B<strong>und</strong>esamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) in seiner Stellungnahme zu diesem Vorschlag schon für die Übertragung von gering bis mittel schutzbedürftigen<br />

Daten mehrere technische Zusatzanforderungen, wie den Einsatz von D-Kanalfiltern <strong>und</strong> einer zentralen Firewall, gestellt<br />

<strong>und</strong> die ausschließlich verschlüsselte Übertragung von Daten empfohlen. Ende 1999 wurde damit begonnen, einige<br />

Empfehlungen des BSI umzusetzen. So ist beispielsweise der Einsatz von D-Kanal-Filtern vorgesehen. Solange jedoch die<br />

vom BSI empfohlenen Maßnahmen nicht vollständig realisiert sind, dürfen meines Erachtens auch weiterhin keine personenbezogenen<br />

Daten in diesem Netz übertragen werden.<br />

Im Oktober 1999 hat die LKSt in Zusammenarbeit mit der DVZ M-V GmbH ein Grobkonzept zum Aufbau eines Corporate<br />

Network für Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Darin finden sich auch Vorgaben <strong>und</strong> Optionen, die sich zu datenschutzgerechten<br />

Lösungen ausbauen lassen. So ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Netzübergänge zum Internet <strong>und</strong> zu anderen<br />

Netzen zulässig sind <strong>und</strong> wer für bestimmte Maßnahmen zur Netzwerksicherheit verantwortlich ist. Ferner werden<br />

einige Teilnetze, die im Corporate Network aufgehen sollen, besser verfügbar sein, da eine durchgängig vermaschte Architektur<br />

gewählt wurde. Darüber hinaus ist daran gedacht, den Nutzern Möglichkeiten zur Implementierung kryptographischer<br />

Verfahren zu geben. Der IMA-IT hat bereits beschlossen, ein Feinkonzept zu erarbeiten, in dem dann mehrere Optionen wie<br />

Leitungsverschlüsselung als Netzwerkdienst <strong>und</strong> auch Schlüsselverwaltungsdienste genauer auszuführen sind.<br />

Das bereits vorliegende Grobkonzept weist zwar in die richtige Richtung, der LKSt gelang es bisher allerdings nicht, den<br />

Anforderungen aus den Ressorts zu genügen. Einige Anwender haben nun selbst die Initiative ergriffen. Ende 1998 hat das<br />

Justizministerium beispielsweise die DVZ M-V GmbH beauftragt, eine Firewall aufzubauen <strong>und</strong> zu betreiben, um das eigene<br />

lokale Netz <strong>und</strong> die Netze der Gerichte, Staatsanwaltschaften <strong>und</strong> Justizbehörden abzusichern. Diese Stellen nutzen neben<br />

den justizinternen Anwendungen vor allem das juristische Informationssystem JURIS sowie die elektronische Post. Ausgewählte<br />

Benutzer benötigen weitere Internetdienste. Bei Konzeption <strong>und</strong> Realisierung hat sich das Justizministerium sowohl<br />

von der LKSt als auch von mir beraten lassen. Die so entstandene Firewall ist ein mehrstufiges System aus Komponenten<br />

verschiedener Hersteller, welches auch einen Virenscanner für eingehende Daten enthält. Durch diese Maßnahmen konnte<br />

ein wirkungsvoller Gr<strong>und</strong>schutz realisiert werden, der den Anforderungen an Datensicherheit <strong>und</strong> Datenschutz weitgehend<br />

gerecht wird. Es ist beabsichtigt, die Sicherheit der Firewall durch das BSI überprüfen zu lassen.<br />

Die Firewall ist durchaus geeignet, auch die sicherheits- <strong>und</strong> datenschutztechnischen Ansprüche der anderen Ressorts zu<br />

erfüllen. Deshalb ist die Entscheidung der LKSt zu begrüßen, das gesamte System als zentrale Sicherheitskomponente in das<br />

Corporate Network zu übernehmen.<br />

Das vorliegende Grobkonzept sollte aber auch Anlass dazu sein, einige bisher unabhängig voneinander betriebene Projekte<br />

neu zu konzipieren. So war die bisher in der Staatskanzlei betriebene Kopfstelle für elektronische Post (X.400) nicht zur<br />

Übermittlung personenbezogener Daten vorgesehen (siehe Zweiter Tätigkeitsbericht, Punkt 2.18.2 sowie Dritter Tätigkeitsbericht,<br />

Punkt 3.18.2); Verschlüsselung <strong>und</strong> Signatur fehlen hier völlig. Da über das Corporate Network auch das Netz TESTA<br />

(siehe Punkt 3.16.13) <strong>und</strong> somit X.400-E-Mail angeboten wird, sollte man darüber nachdenken, X.400 über die zentralen<br />

Komponenten des Corporate Network einzubinden. Auf diese Weise lässt sich bereits mit dem bisher vorhandenen Firewallsystem<br />

das Datensicherheitsniveau deutlich heben. Des Weiteren sollte auch das Ressortverb<strong>und</strong>netz auf der Basis des TK-<br />

Anlagenverb<strong>und</strong>es nicht ohne sicherheitstechnische Verbesserungen in das Corporate Network integriert werden. Um künftig<br />

auch personenbezogene Daten übertragen zu dürfen, sind zuvor der Schutzbedarf festzustellen, das Risiko zu analysieren <strong>und</strong><br />

die daraus resultierenden, vom BSI bereits angesprochenen Maßnahmen unverzüglich zu realisieren.<br />

68 Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

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