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4. arbeitskreis „technische und organisatorische datenschutzfragen“

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<strong>4.</strong> ARBEITSKREIS<br />

„TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE<br />

DATENSCHUTZFRAGEN“ (AK TECHNIK)<br />

Im Berichtszeitraum fanden unter meiner Federführung fünf Sitzungen des Arbeitskreises in Berlin, Essen <strong>und</strong> Schwerin<br />

statt. Die gemeinsame Arbeit der Techniker aus den Dienststellen aller Datenschutzbeauftragten in diesem Gremium war<br />

insbesondere von der ständig zunehmenden – vielfach auch länderübergreifenden – Vernetzung der Behörden geprägt. Im<br />

Mittelpunkt unserer Beratungen standen deshalb unter anderem datenschutztechnische Aspekte der Nutzung des Internet<br />

durch Behörden, die Anwendung kryptographischer Verfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten bei ihrer Speicherung<br />

oder Übermittlung <strong>und</strong> die Revisionssicherheit der verwendeten Hard- <strong>und</strong> Softwarekomponenten.<br />

Bereits im Herbst 1996 hatte der Arbeitskreis in der Orientierungshilfe „Internet“ die Risiken bei der Nutzung dieses Mediums<br />

beschrieben <strong>und</strong> Empfehlungen gegeben, wie diese Risiken minimiert werden können. Die Technik entwickelt sich gerade<br />

in diesem Bereich jedoch so schnell, dass schon wenig später eine Überarbeitung des Textes erforderlich war. Im September<br />

1998 legte der AK Technik deshalb eine zweite aktualisierte Auflage vor. Dank tatkräftiger Unterstützung einiger<br />

Sponsoren konnten die Texte in Form einer handlichen Broschüre veröffentlicht werden. Zurzeit ist die dritte Auflage der<br />

Orientierungshilfe in Vorbereitung. Hier wird ein Abschnitt hinzukommen, in dem insbesondere die Auswirkungen der neuen<br />

Gesetze im Medien- <strong>und</strong> Telekommunikationsbereich auf den Betrieb von Firewalls erläutert werden (siehe Punkt 3.16.4).<br />

Auch im Rahmen des Arbeitskreises hat es sich bewährt, intensive Kontakte zu Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Verwaltung zu pflegen, damit deren Fachwissen in die Beratungstätigkeit der Datenschutzbeauftragten einfließen kann. Im<br />

Herbst 1998 <strong>und</strong> im Sommer 1999 war der AK Technik beispielsweise von der B<strong>und</strong>esdruckerei nach Berlin eingeladen<br />

worden, um sich vor Ort über neue internetbasierte Verfahren im Zusammenhang mit der Beantragung <strong>und</strong> Herstellung von<br />

Personalausweisen <strong>und</strong> Führerscheinen zu informieren. Einerseits konnten dadurch schon in der Projektierungsphase Hinweise<br />

zur datenschutzgerechten Ausgestaltung dieser Verfahren berücksichtigt werden (siehe Punkt 3.16.12), andererseits<br />

hatten die Arbeitskreismitglieder die Möglichkeit, sich insbesondere im Hinblick auf eine effektive Beratungstätigkeit bei<br />

vergleichbaren Anwendungen über den Einsatz moderner kryptographischer Verfahren an einem praktischen Beispiel zu<br />

informieren.<br />

Im Herbst 1999 tagte der AK Technik bei der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) in Essen. Die Gastgeber berichteten<br />

unter anderem ausführlich über die Prüfung <strong>und</strong> Zertifizierung von technischen Komponenten, die für die sichere Nutzung<br />

des Internet von Bedeutung sind (beispielsweise Firewall-Komponenten). Weiterhin erläuterten die Fachleute des TÜViT,<br />

welche Rolle dabei international gültige Sicherheitskriterien wie ITSEC <strong>und</strong> Common Criteria spielen (siehe Punkt 3.16.6).<br />

Erörtert wurde auch, auf welche Weise die Datenschutzbeauftragten bei ihren Beratungen <strong>und</strong> Kontrollen das beim TÜViT<br />

vorhandene Fachwissen nutzen können. Ein Ergebnis war beispielsweise die Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe,<br />

die einheitliche Prüfkriterien für datenschutzfre<strong>und</strong>liche Produkte entwickeln soll.<br />

Im Zusammenhang mit Fragen der Transparenz <strong>und</strong> Revisionssicherheit von Hard- <strong>und</strong> Software befasste sich der AK Technik<br />

auch mit der Seriennummer des Pentium III <strong>und</strong> mit der Online-Registrierung von Softwareprodukten (siehe Punkt<br />

3.16.7). Die Mitglieder bereiteten für die 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten einen entsprechenden Entschließungsentwurf<br />

vor. Unter anderem werden darin Hard- <strong>und</strong> Softwarehersteller aufgefordert, ihre Produkte so zu entwickeln <strong>und</strong><br />

herzustellen, dass Anwender <strong>und</strong> unabhängige Dritte sich jederzeit von der Wirksamkeit von Sicherheitsvorkehrungen überzeugen<br />

können. Die Konferenz verabschiedete die Entschließung <strong>und</strong> empfahl den Anwendern moderner Technik, nur solche<br />

Produkte einzusetzen, die auch eine Transparenz der Verfahrensabläufe gewährleisten (siehe 11. Anlage).<br />

Die technische Kompetenz der Arbeitskreismitglieder war auch im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der<br />

Datenschutzgesetze von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern gefragt. Seit langem wird völlig zu Recht kritisiert, dass insbesondere die Vorschriften<br />

zu den technischen <strong>und</strong> <strong>organisatorische</strong>n Maßnahmen nicht mehr dem Entwicklungsstand entsprechen. Der AK<br />

Technik hatte 1998 von der Datenschutzkonferenz deshalb den Auftrag erhalten, Vorschläge für die Vereinheitlichung <strong>und</strong><br />

Weiterentwicklung der bisher gültigen Technikregelungen zu unterbreiten sowie Empfehlungen für neue Regelungen zu<br />

speziellen technischen Komponenten wie Chipkarten oder Laptops zu erarbeiten. Der Arbeitskreis hat seine Arbeitsergebnisse<br />

im Frühjahr 1999 der 57. Konferenz vorgelegt. Die Konferenz war sich einig, dass „...das Papier bei der Novellierung der<br />

Datenschutzgesetze von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern für alle Beteiligten als Hilfsmittel dienen <strong>und</strong> dazu beitragen soll, möglichst<br />

einheitliche, dem Stand der Technik entsprechende Regelungen zum technischen <strong>und</strong> <strong>organisatorische</strong>n Datenschutz zu<br />

finden.“<br />

80 Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

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