HAT HITLER DAS HAKENKREUZ ERFUNDEN? - Forum
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DIE SYMBOLE DER BUNDESLÄNDER 334<br />
pen Deutschösterreichs einzuführen) setzte sich die heraldische Tradition durch: Der<br />
„Reichsgau" Salzburg erhielt am 24. Juni 1942 ein Wappen, das sich nur in kleinen<br />
Details der von Rudolf Klement geschaffenen Darstellung des Löwen vom bis dahin<br />
verwendeten Landeswappen unterschied: das Löwenantjitz war „wehrhafter" gestaltet,<br />
mit deutlich sichtbaren Zähnen und einem angriffslustig blickenden Auge - kein<br />
Wunder, die Blüte der Jugend Salzburgs stand mitten im Zweiten Weltkrieg; im Februar<br />
war der deutsche Vormarsch in Nordafrika bei Tobruk ins Stocken gekommen,<br />
im Osten kündigte sich die Sommeroffensive gegen Stalingrad an.<br />
Mit dem Landesverfassungsgesetz 1945, LGB1. 1947 Nr. 1, wurde das Landeswappen<br />
in der Form des Jahres 1921 wieder eingeführt. Dem entspricht die Blasonierung des<br />
Wappens in Artikel 10 der geltenden Salzburger Landesverfassung.<br />
Obwohl der Schutz des Landeswappens durch eine eigene Rechtsvorschrift (Landeswappengesetz<br />
1954, LGB1. 49) schon vor dem Staatsvertrag gewährleistet war, fehlte<br />
doch jahrzehntelang eine verbindliche Abbildung, insbesondere über das Aussehen<br />
des Fürstenhutes, da in der Verfassung ja nur von einem „gekrönten" Schild die Rede<br />
ist. Es ist das Verdienst von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, daß durch das<br />
Salzburger Landeswappengesetz vom 7. 7. 1989 (LGB1. 1989/89) nicht nur Führung<br />
und Verwendung, Verleihung und Schutz des Wappens genau geregelt wurden, sondern<br />
erstmals auch verbindliche bildliche Darstellungen geschaffen wurden. Die heraldisch<br />
perfekte schwarzweiße und farbige Abbildung im Landesgesetzblatt stützt<br />
sich auf die Arbeiten Friederike Zaisbergers und des Restaurators Nikolaus Pfeiffer,<br />
aus dessen Hand die farbige Wappenzeichnung stammt.<br />
Das genannte Gesetz regelt die offizielle Praxis der Wappenführung, liberalisiert aber<br />
auch seine Verwendung zur Hebung des Landesbewußtseins weiter, zum Beispiel in<br />
Form von Abzeichen oder Erinnerungsgegenständen. Mißbrauch wird unter Strafe<br />
gestellt. Neben den Dienststellen des Landes, verschiedenen Landeskammern und<br />
Landesverbänden wurden u. a. die Tourismus Ges. m. b.H, der Nationalpark Hohe<br />
Tauern und der Salzburger Landesfeuerwehrverband ermächtigt, das Landeswappen<br />
zu führen.<br />
Für „hervorragende, im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen" kann<br />
das Landeswappen physischen oder juristischen Personen als Auszeichnung verliehen<br />
werden.<br />
Offizielle Drucksorten, Stempel und Siegel waren bis zum 31. Dezember 1991 auf das<br />
neue Wappenbild umzustellen. Damit erhielt Salzburg spät aber doch ein sehr modernes<br />
Wappenrecht. Die Landespresse begrüßte dies; sie qualifizierte den Übergang<br />
von der vordem gebräuchlichen barockisierend-geschwungenen Schildausführung auf<br />
die einfache Wappenform als Ausdruck von „Geradlinigkeit", während ihr der Löwe<br />
nunmehr „sichtlich bissiger" vorkam. 1<br />
LANDESFARBEN<br />
Die Farben des Landes Salzburg sind Rot-Weiß.<br />
Von Problemen bei der Anordnung der beiden Farben ist dem Verfasser nichts bekannt<br />
geworden. Hingegen verweist Friederike Zaisberger auf eine Publikation aus<br />
dem Jahre 1935, in welcher die Landesflagge mit „rot-weiß, von schwarz-gelben<br />
Halbrauten eingesäumt" umschrieben wird. Die heutige Praxis weiß davon nichts,<br />
vielmehr verwenden die Salzburger Landesbehörden als Dienstflagge die Farben Rot-<br />
Weiß im Format 2:3, wobei das Landeswappen harmonisch im Mittelfeld angeordnet<br />
ist.<br />
Salzburger Nachrichten, 6. 10. 1989, 21