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HAT HITLER DAS HAKENKREUZ ERFUNDEN? - Forum

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DIE SYMBOLE DER BUNDESLÄNDER 334<br />

pen Deutschösterreichs einzuführen) setzte sich die heraldische Tradition durch: Der<br />

„Reichsgau" Salzburg erhielt am 24. Juni 1942 ein Wappen, das sich nur in kleinen<br />

Details der von Rudolf Klement geschaffenen Darstellung des Löwen vom bis dahin<br />

verwendeten Landeswappen unterschied: das Löwenantjitz war „wehrhafter" gestaltet,<br />

mit deutlich sichtbaren Zähnen und einem angriffslustig blickenden Auge - kein<br />

Wunder, die Blüte der Jugend Salzburgs stand mitten im Zweiten Weltkrieg; im Februar<br />

war der deutsche Vormarsch in Nordafrika bei Tobruk ins Stocken gekommen,<br />

im Osten kündigte sich die Sommeroffensive gegen Stalingrad an.<br />

Mit dem Landesverfassungsgesetz 1945, LGB1. 1947 Nr. 1, wurde das Landeswappen<br />

in der Form des Jahres 1921 wieder eingeführt. Dem entspricht die Blasonierung des<br />

Wappens in Artikel 10 der geltenden Salzburger Landesverfassung.<br />

Obwohl der Schutz des Landeswappens durch eine eigene Rechtsvorschrift (Landeswappengesetz<br />

1954, LGB1. 49) schon vor dem Staatsvertrag gewährleistet war, fehlte<br />

doch jahrzehntelang eine verbindliche Abbildung, insbesondere über das Aussehen<br />

des Fürstenhutes, da in der Verfassung ja nur von einem „gekrönten" Schild die Rede<br />

ist. Es ist das Verdienst von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, daß durch das<br />

Salzburger Landeswappengesetz vom 7. 7. 1989 (LGB1. 1989/89) nicht nur Führung<br />

und Verwendung, Verleihung und Schutz des Wappens genau geregelt wurden, sondern<br />

erstmals auch verbindliche bildliche Darstellungen geschaffen wurden. Die heraldisch<br />

perfekte schwarzweiße und farbige Abbildung im Landesgesetzblatt stützt<br />

sich auf die Arbeiten Friederike Zaisbergers und des Restaurators Nikolaus Pfeiffer,<br />

aus dessen Hand die farbige Wappenzeichnung stammt.<br />

Das genannte Gesetz regelt die offizielle Praxis der Wappenführung, liberalisiert aber<br />

auch seine Verwendung zur Hebung des Landesbewußtseins weiter, zum Beispiel in<br />

Form von Abzeichen oder Erinnerungsgegenständen. Mißbrauch wird unter Strafe<br />

gestellt. Neben den Dienststellen des Landes, verschiedenen Landeskammern und<br />

Landesverbänden wurden u. a. die Tourismus Ges. m. b.H, der Nationalpark Hohe<br />

Tauern und der Salzburger Landesfeuerwehrverband ermächtigt, das Landeswappen<br />

zu führen.<br />

Für „hervorragende, im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen" kann<br />

das Landeswappen physischen oder juristischen Personen als Auszeichnung verliehen<br />

werden.<br />

Offizielle Drucksorten, Stempel und Siegel waren bis zum 31. Dezember 1991 auf das<br />

neue Wappenbild umzustellen. Damit erhielt Salzburg spät aber doch ein sehr modernes<br />

Wappenrecht. Die Landespresse begrüßte dies; sie qualifizierte den Übergang<br />

von der vordem gebräuchlichen barockisierend-geschwungenen Schildausführung auf<br />

die einfache Wappenform als Ausdruck von „Geradlinigkeit", während ihr der Löwe<br />

nunmehr „sichtlich bissiger" vorkam. 1<br />

LANDESFARBEN<br />

Die Farben des Landes Salzburg sind Rot-Weiß.<br />

Von Problemen bei der Anordnung der beiden Farben ist dem Verfasser nichts bekannt<br />

geworden. Hingegen verweist Friederike Zaisberger auf eine Publikation aus<br />

dem Jahre 1935, in welcher die Landesflagge mit „rot-weiß, von schwarz-gelben<br />

Halbrauten eingesäumt" umschrieben wird. Die heutige Praxis weiß davon nichts,<br />

vielmehr verwenden die Salzburger Landesbehörden als Dienstflagge die Farben Rot-<br />

Weiß im Format 2:3, wobei das Landeswappen harmonisch im Mittelfeld angeordnet<br />

ist.<br />

Salzburger Nachrichten, 6. 10. 1989, 21

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