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Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz. Band 1 Im ...

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74<br />

§ 5<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Mitglied <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> kann jede natürliche Person und jede juristische Person <strong>des</strong><br />

öffentlichen und privaten Rechts, aber auch jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung<br />

werden. Dem Verein können Ehrenmitglie<strong>der</strong> angehören, die sich<br />

beson<strong>der</strong>e Verdienste um den Verein erworben haben.<br />

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme in den Verein. Über den<br />

schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Über die Ehrenmitgliedschaft<br />

entscheidet auf Antrag <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

mit Zweidrittelmehrheit.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, b) durch schriftliche<br />

Austrittserklärung mit einer Frist von 3 Monaten durch eingeschriebenen Brief<br />

zum Ende <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres, c) durch Ausschluß aus dem Verein.<br />

4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die <strong>Vereins</strong>interessen verstoßen<br />

hat, kann durch Beschluß <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br />

Dem Mitglied ist vor dem Ausschluß Gelegenheit zu einer Stellungnahme<br />

zu geben. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen<br />

und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.<br />

Über die Berufung entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Macht das<br />

Mitglied von <strong>der</strong> Berufung innerhalb <strong>der</strong> Frist keinen Gebrauch, unterwirft es<br />

sich dem Ausschließungsbeschluß. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.<br />

5. Mitglie<strong>der</strong> haben bevorzugten Zutritt zu den Veranstaltungen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

§ 6<br />

Organe <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong><br />

Die Organe <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> sind: 1. <strong>der</strong> Vorstand, 2. die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Bei<br />

Bedarf kann auf Beschluß <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ein Kuratorium o<strong>der</strong> weitere organisatorische<br />

Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en Aufgaben, einberufen<br />

bzw. geschaffen werden.<br />

MittVG<strong>Prignitz</strong> 1(2001)

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