Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz. Band 1 Im ...
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§ 5<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Mitglied <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> kann jede natürliche Person und jede juristische Person <strong>des</strong><br />
öffentlichen und privaten Rechts, aber auch jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung<br />
werden. Dem Verein können Ehrenmitglie<strong>der</strong> angehören, die sich<br />
beson<strong>der</strong>e Verdienste um den Verein erworben haben.<br />
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme in den Verein. Über den<br />
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Über die Ehrenmitgliedschaft<br />
entscheidet auf Antrag <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
mit Zweidrittelmehrheit.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, b) durch schriftliche<br />
Austrittserklärung mit einer Frist von 3 Monaten durch eingeschriebenen Brief<br />
zum Ende <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres, c) durch Ausschluß aus dem Verein.<br />
4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die <strong>Vereins</strong>interessen verstoßen<br />
hat, kann durch Beschluß <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br />
Dem Mitglied ist vor dem Ausschluß Gelegenheit zu einer Stellungnahme<br />
zu geben. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen<br />
und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb<br />
eines Monats nach Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.<br />
Über die Berufung entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Macht das<br />
Mitglied von <strong>der</strong> Berufung innerhalb <strong>der</strong> Frist keinen Gebrauch, unterwirft es<br />
sich dem Ausschließungsbeschluß. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.<br />
5. Mitglie<strong>der</strong> haben bevorzugten Zutritt zu den Veranstaltungen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />
§ 6<br />
Organe <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong><br />
Die Organe <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> sind: 1. <strong>der</strong> Vorstand, 2. die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Bei<br />
Bedarf kann auf Beschluß <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ein Kuratorium o<strong>der</strong> weitere organisatorische<br />
Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en Aufgaben, einberufen<br />
bzw. geschaffen werden.<br />
MittVG<strong>Prignitz</strong> 1(2001)